Fristen zum Führerscheinumtausch

Diskutiere Fristen zum Führerscheinumtausch im Motorrad allgemein Forum im Bereich Community; Tatsächlich am Tage der Geburt? Oder ist die Gültigkeit doch erst etliche Jahre später abgelaufen? :facepalm:
Landbüttel

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Bei mir ist die Gültigkeit bei C und CE identisch mit dem Geburtsdatum und somit vor einiger Zeit abgelaufen.
:-)
PS: FS ausgestellt in 2001, Erwerb der o.g. Klassen in 1982
Tatsächlich am Tage der Geburt? Oder ist die Gültigkeit doch erst etliche Jahre später abgelaufen? :facepalm:
 
SRalf

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Im Zusammenhang:

Die alte Fahrerlaubnis der Klasse 3 berechtigte dazu, einen bis zu 12 Tonnen schweren Anhänger an den 7,5-Tonner zu hängen. (Die Achsenzahl wird hier ignoriert, um es nicht noch komplizierter zu machen.) Das geht auch künftig ohne Altersbegrenzung, jedoch mit einer geringeren Anhängerlast und umfasst die heutigen Führerscheinklassen C1 und C1E (Lkw bis 7,5 Tonnen und Gespanne mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 12 Tonnen). Will der Besitzer einer Fahrerlaubnis der alten Klasse 3 (erworben vor dem 1. Januar 1999) auch weiterhin an seinen kleinen Lkw Anhänger packen, die bis zu 12 Tonnen wiegen dürfen, muss er nach dem 50. Geburtstag das machen, was alle Lkw-Fahrer machen müssen: Eine Verlängerung beantragen für die auch ärztliche Bescheinigungen vorgelegt werden müssen. Dann bekommt er die so genannte (Schlüsselzahl) Klasse ‚CE79‘ für fünf Jahre befristet erteilt.
Vielleicht gibt es noch ein Stichtag früher, ab der deine genannte Regelung gilt. Bei mir sind die Klassen BE (70.06), C1 und C1E unbefristet und ich benötige auch keine ärztliche Bescheinigung nach 5 Jahren.
Schlüsselzahl 79.06 bedeutet:
1607081145701.png


Bei Fahrzeugen bis 7.5t finde ich keine Einschränkung für den Anhänger
1607081358169.png
 
udob

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Tatsächlich am Tage der Geburt? Oder ist die Gültigkeit doch erst etliche Jahre später abgelaufen? :facepalm:
Pingel, der Tag und der Monat der Gültigkeit ist identisch, das Ablaufjahr liegt ein halbes Jahrhundert nach dem Geburtsjahr.
:-)
 
SLK

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Nö, einen Gnadentag hat man noch zum Abschied nehmen, wenn man nicht verlängern will.
Moin,

die Frist läuft mit der Vollendung des 50. Lebensjahres ab, und das ist um 0:00 Uhr Deines 50. Geburtstages. An diesem Tage darfst Du also nicht mehr ohne Verlängerung fahren. Der letzte gültige Tag ist der Tag vor Deinem Geburtstag, und da musst Du die Fahrt vor 24:00 Uhr beendet haben. Guck doch noch mal auf Deinen Führerschein.
 
udob

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Guck doch noch mal auf Deinen Führerschein.
Hab ich ja, sonst wäre mir diese weltbewegende Datumsgrenze ja nicht aufgefallen. :-)

Da steht der 14.06. als Gültigkeitsdatum und an diesem Tage habe ich Geburtstag.
Insoweit gehe ich grundsätzlich davon aus, dass die Erlaubnis bis einschließlich 14.06. gültig ist.

Denn ich bin ja ein Spätstarter und vollendete mein 50. Lebensjahr nicht um 00:00 Uhr, sondern pünktlich zum Geburtstagskaffee am Nachmittag.

Kann natürlich auch ein simples Büroversehen des StVA Essen sein. Ist aber mittlerweile ja nicht mehr rechtserheblich.

Schönes Wocheende
:-) :-)
 
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MarinGS

MarinGS

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Hab ich ja, sonst wäre mir diese weltbewegende Datumsgrenze ja nicht aufgefallen. :-)

Da steht der 14.06. als Gültigkeitsdatum und an diesem Tage habe ich Geburtstag.
Insoweit gehe ich grundsätzlich davon aus, dass die Erlaubnis bis einschließlich 14.06. gültig ist.

Denn ich bin ja ein Spätstarter und vollendete mein 50. Lebensjahr nicht um 00:00 Uhr, sondern pünktlich zum Geburtstagskaffee am Nachmittag.

Kann natürlich auch ein simples Büroversehen des StVA Essen sein. Ist aber mittlerweile ja nicht mehr rechtserheblich.

Schönes Wocheende
:-) :-)
"behalten ihre Gültigkeit bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres"

§ 26 Abs. 1 SGB X verweist für die Berechnung des Lebensalters auf die grundsätzliche Geltung der §§ 187 bis 193 BGB. In den dortigen Regelungen wird bestimmt, dass der Tag der Geburt bei der Berechnung des Lebensalters mitgerechnet wird. Da der Tag der Geburt (ab 0:00 Uhr) der für den Anfang der Berechnung maßgebende Zeitpunkt ist, wird er bei der Berechnung des Lebensalters mitgerechnet.

Die Frist (12 Monatsfrist entspricht einem Lebensjahr) endet mit dem Ablauf desjenigen Tages, welcher dem Tag vorhergeht, der durch seine Benennung dem Anfangstag der Frist entspricht.

Mithin erfolgt die Vollendung eines Lebensjahres (12 Monatsfrist) am Vortag des Geburtstages (24:00 Uhr).

... vielleicht doch den Kaffee auf Mitternacht vorverlegen
 
udob

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Der Hinweis auf das Sozialgesetzbuch mag zwar grundsätzlich hilfreich sein, jedoch würde ich eher den
§ 186 BGB - Einzelnorm
zur Zitierung nutzen, wenn man anschließend auf die Regelungen des BGB verweist.
1607104552795.png

Jetzt bliebe nur noch die Frage, ob es sich bei der
1607105013998.png

um ein Gesetz, eine gerichtliche Verfügung oder um ein Rechtsgeschäft handelt.
:-) :-)
Ich könnte mal meinen ehemaligen Ameisenbeintätowiererausbilder befragen, der hätte hierzu bestimmt eine fachlich fundierte Auskunft.
Gibt es hierzu eigentlich ein Schriftsatz des OLG Hamm?

Aber Scherz beiseite, wir machen hier gerade ziemlich viel o.T.

Bleibt gesund und achtet auf die Fristen.
:-) :-)
 
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