
C-Treiber
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- R1150GS-LC, R1200C, R850C( geklaut 08.11.14) dafür R1150R Rockster
DAS würde ich bleiben lassen.Du mußt denen schreiben, dass Du nicht weißt, wer zu der Zeit mit Deinem Auto unterwegs war. Auf dem Bild wäre das nicht zu erkennen. Ob sie Dir besseres Bildmaterial zwecks Identifizierung des Fahrers zur Verfügung stellen könnten.
Können sie das, wirst Du bezahlen müssen.
Können sie das nicht, werden sie das Verfahren einstellen und Dich entsprechend benachrichtigen. ... .
Das kommt praktisch einer Aufforderung an die Polizei gleich, weitere Ermittlungen anzustellen und Lichtbildabgleiche vorzunehmen.
Das machen sie zwar sowieso, aber mit dem obigen Vorgehen verbaust Du Dir den Weg, wenn es zu einem Gerichtsverfahren kommt, den Antrag zu stellen den Lichtbildabgleich als Beweismittel nicht zuzulassen. Du hast sie damit ja praktisch aufgefordert einen Lichtbildabgleich vorzunehmen, auch für alle Personen die unter Deiner Adresse gemeldt sind und damit in diesem Bereich auf Dein Recht verzichtet, Dich nicht selbst belasten zu müssen.
Sehr riskante Strategie.
Nicht zugeben und keine Aussage machen ist die einzige sinnvolle Strategie.