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vierventilboxer
Fragt ein potenzielle KÀufer danach, so muss der VerkÀufer wahrheitsgemÀà antworten (sinniger Weise wird dies schriftlich dokumentiert). Tut er dies nicht, so macht er sich strafbar.Ein fachgerecht instand gesetzter Umfaller muss nicht angezeigt werden.
In diesem Fall ist es offensichtlich. Wer darauf nicht entsprechend reagiert und sich versucht dumm zu stellen, der will offensichtlich betrĂŒgen.
Von einem bereits geschlossenen Vertrag gemÀà Fernabsatzgesetz wĂŒrde ich sofort zurĂŒcktreten, es sei denn der VK-Preis wĂŒrde im akzeptablen Rahmen herabgesetzt.
Dem TO wĂŒrde ich diese Option dennoch nicht nahelegen anzunehmen, denn dafĂŒr ist er technisch nicht versiert genug.
@ollner79: Nimm es bitte nicht persönlich, aber ich rate dir nochmals eindringlichst dazu deine Finger von der Maschine zu lassen!
Wenn du nicht weiĂt was du dir hier in die heimische Garage holen möchtest - deine Fragen lassen nur diesen einen Schluss zu - dann ist sie nichts fĂŒr dich. Lass es! Das gibt nur Ărger!