Gussräder auf einer 17er GSA

Diskutiere Gussräder auf einer 17er GSA im R 1200 GS LC und R 1200 GS Adventure LC Forum im Bereich Motorrad Modelle; Da hast du mich falsch verstanden es geht nicht darum unter den verschiedenen Modellen alles hin und her zu tauschen....... So jetzt mal...
heizer1200

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Da kann ich mich nur anschließen. Bullshit.
Du kannst doch nicht Fahrzeugteile kunterbunt wo anders verbauen nur weil sie mal wo anders homologiert wurden.
Dabei spielt es keine Rolle ob du die Felgen einer XR oder einer anderen GS drauf bauen willst. Beides muß abgenommen werden, wenn vom Hersteller keine Freigabe existiert. Bei den GS zu GS Felgen ist es halt einfacher.
Da hast du mich falsch verstanden es geht nicht darum unter den verschiedenen Modellen alles hin und her zu tauschen.......

So jetzt mal andersrum ich könnte bei einer Ralley mich zwischen Alu und Speichenfelgen entscheiden, da auch in schwarz.
Bei der Normalen GS konnte ich ja auch Speichenfelgen neu bestellen aber nur in Silber.
Dort steht auch nichts in den Papieren das andere Felgen montiert sind.
Warum sollte es also andersrum nicht so sein.

VG Frank
 
bastl-wastl

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Weil es für die ADV diese Option nicht gibt und damit wahrscheinlich auch nicht homologiert ist. Also eintragungspflichtig.
Ob das jemand merkt. Ist wieder etwas anders.
 
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Gast45516

Gast
Andererseits: Meinst nicht, das der BMW-Motorrad-Händler, bei dem man die Alu-Felgen kaufen kann, dich freundlich darauf hinweisen würde, das man das eintragen müsste ( wenn es so wäre )
 
bastl-wastl

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Das ist nicht die Regel.
Die lassen dich auch eine 1250er bestellen obwohl reihenweise die Bremse undicht war und es über monate keine Lösung dafür gab.
 
Dreyka

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Übrigens hat die K51 einen steileren Lenkkopfwinkel, als die K50, was zwar die Handlichkeit verbessert, aber die Felge mehr belastet...
 
Andi#87

Andi#87

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Also wenn ich immer das Geschwätz mit Unfall und Gutachter lese. :facepalm:
Da passiert erstmal garnix. Der Gutachter müsste die Gussfelgen als Ursächlich für den Unfall begutachten....was quasi unmöglich ist. Also zählt das Thema wohl eher nicht.

Ich fahre Morgen mal bei unserem Mafia TÜV vorbei und frage. Die geben auch ohne Aussicht auf Umsatz eine Ehrliche Auskunft/Tragen, wenn nötig ein
 
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FausB

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Übrigens hat die K51 einen steileren Lenkkopfwinkel, als die K50, was zwar die Handlichkeit verbessert, aber die Felge mehr belastet...
Du meinst, das der Felge dadurch mehr Radlast zugeteilt wird?

Hoffentlich weiß das die Felge nicht, das sie unter der Last augenblicklich zusammenzubrechen hat.
 
Andi#87

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Ne Currywurst weniger hat den selben Effekt :lachen:
 
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Gast45516

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Übrigens hat die K51 einen steileren Lenkkopfwinkel, als die K50, was zwar die Handlichkeit verbessert, aber die Felge mehr belastet...
Wenn sich jemand mit 185 kg auf eine GS setzt, wird die Felge mehr belastet, als wenn sich einer mit 75 kg drauf setzt. Ist der Felge sowas von egal.

Ich kann die Original-Felgen eines Golf 7 nehmen und die auf einen Golf 7 GTI machen, das interessiert niemanden ! Natürlich müssen die Reifen für den Golf GTI passend sein, das versteht sich von selbst, aber als Beispiel: die Original VW-Alufelgen mit WR eines Golf auf einen Golf GTI TCR. Gleiche Dimension, gleiche Traglast, Speedindex. Die soll ich eintragen lassen ? Beide haben die gleiche Winterreifengröße ( wenn man googled )

Ich lasse mich gerne vom Gegenteil überzeugen, in D ist ja sehr viel möglich, was Vorschriften und Reglementierung angeht :ohnmacht:
 
lederkombi

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Wenn sich jemand mit 185 kg auf eine GS setzt, wird die Felge mehr belastet, als wenn sich einer mit 75 kg drauf setzt. Ist der Felge sowas von egal.

Ich kann die Original-Felgen eines Golf 7 nehmen und die auf einen Golf 7 GTI machen, das interessiert niemanden ! Natürlich müssen die Reifen für den Golf GTI passend sein, das versteht sich von selbst, aber als Beispiel: die Original VW-Alufelgen mit WR eines Golf auf einen Golf GTI TCR. Gleiche Dimension, gleiche Traglast, Speedindex. Die soll ich eintragen lassen ? Beide haben die gleiche Winterreifengröße ( wenn man googled )

Ich lasse mich gerne vom Gegenteil überzeugen, in D ist ja sehr viel möglich, was Vorschriften und Reglementierung angeht :ohnmacht:
Es gibt da einen ganz kleinen Unterschied zur GS/GSA Thematik: Die GSA (485kg) hat ein grösseres zulässiges Gesamtgewicht wie die GS (465kg). Das ist der springende Punkt an der Sache. Auch wenn es nur 1 kg wäre, da verstehen die Behörden keinen Spass. Dummerweise ist es aber mehr wie nur 1kg...

Wir wissen alle (hoffentlich), dass dies an sich keine Rolle spielt, denn Felgen werden mit ausreichend übergrosser Radlast gerechnet. Trotzdem, es sind Zahlen die letztlich für eine Erlaubnis entscheidend sind. Und die GSA läuft mit Gussfelgen sehr gut, wie ich selbst bestätigen kann. Tatsache ist aber auch, dass hier in der Schweiz, wie ich heute beim Konsultieren der rechtlichen Unterlagen erkennen konnte, die Montage der an sich nicht zugelassenen Felgen mit Buss und/oder Haft bestraft wird. Daher werde ich meine Gussfelgen demontieren und abklären, ob ich diese Gussfelgen eintragen lassen kann.
 
nrw1959

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Es scheint ja doch kontroverse Meinungen zu meinem Thread zu geben.

Selbst wenn ich eine vollbepackte GSA im Gelände richtig "rannehmen" würde, wiegt diese vollgepackte GSA nur 20 kg mehr im zul. GG als eine GS. Ob Gussfelgen dann schon bei 20 kg mehr brechen ? Und wenn 5% Überladung erlaubt sind (?) würde eine GS statt 460 dann auch 483 kg wiegen und dürfte mit Gussrädern ins Gelände.

In meinem FZ Schein ( GSA ) stehen max. Achslast unter 7.1 und 7.2 180 und 300 kg -> zul. GG 480 lt Schein -> OK !
In dem FZ Schein einer GS stehen max. Achslast unter 7.1 und 7.2 180 und 300 kg -> zul. GG 450 lt. Schein -> ?
Die max. Achslast ist mit meiner identisch, aber die GS darf nur zul. GG 450 kg ( Bj. 2014 )

Also wäre es von der Achslast schon passend die Gussräder auf einer GSA zu fahren.
 
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Gast45516

Gast
Erlaubt von Gesetzes wegen ist keinerlei Überladung, geduldet werden von der Rennleitung bis 5 %. Kostet aber trotzdem eine Gebühr :zwinkern:
 
nrw1959

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Also wenn ich immer das Geschwätz mit Unfall und Gutachter lese. :facepalm:
Da passiert erstmal garnix. Der Gutachter müsste die Gussfelgen als Ursächlich für den Unfall begutachten....was quasi unmöglich ist. Also zählt das Thema wohl eher nicht.

Ich fahre Morgen mal bei unserem Mafia TÜV vorbei und frage. Die geben auch ohne Aussicht auf Umsatz eine Ehrliche Auskunft/Tragen, wenn nötig ein
Da bin ich mal gespannt was man dir zu dem Thema beim TÜV sagen wird.

Ein Problem was ich mir bei einem Unfall vorstellen könnte ist, dass der Gutachter der Gegenseite sofort sagt : ABE erloschen, da Felgen nicht zum Bike passen, da nicht Serie ! Egal ob die Felge unfallrelevant war oder nicht.
 
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Gast45516

Gast
Die Felgen passen ja, siehe Umkehrmodell Speichenräder auf die normale GS.

Die Original-Felgen eines PKW haben ja eine Zulassung, gleich welches Design diese nun haben. Die stehen ja auch nicht im Fahrzeugschein. Ebensowenig stehen die Drahtspeichenräder meiner @ im Schein.
 
Dreyka

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Ich versuch´s nochmal.

Eine Speichenfelge kann wesentlich mehr vertragen als eine Gussfelge. Praktisches Beispiel:
Ich bin in Sardinien mit meiner R1 mit ca 80Km/h über ein kleines Schlagloch gefahren. Die Felge bekam an beiden Felgenhörnern eine Delle. Ich konnte zwar noch weiter fahren, habe mir aber nach dem Urlaub direkt mal ne neue Felge organisieren müssen.
Während der Kumpel mit der K 25 zwar auch das Schlagloch mitgenommen hat, aber der Felge war das völlig egal.
Im Gelände gibts ja nix anderes als Schlaglöcher, Bodenwellen, Wurzeln und was nicht alles. Da wird im Extremfall mal n´ne Speiche verbogen sein und man bekommt ne 8 in die Felge, was ein Speichendoktor wieder raus bekommt.
Bei Gussfelgen kann man sich dann mal so 20 Sätze daheim lagern, um nach jedem Geländeeinsatz die verbogene Felge zu ersetzen.

Und was das Geschwätz über Unfall und Gutachter betrifft, so hat es tatsächlich mit der Felge etwas zu tun, ob diese nun Schuld am Unfall hat oder nicht, spielt keine Rolle, da in dem Moment die Betriebserlaubniss erloschen ist, solbald ich mit einer baulich veränderten und nicht abgenommener Massnahme im öffentlichen Strassenverkehr teil nehme.
D.h. Wenn ich die Felge, welche für die ADV nicht zugelassen ist montiere, darf ich eigentlich nicht mehr damit fahren.
Wenn ich mit 1,2 Promille fahre und am Unfallhergang nicht schuld bin, weil mir jemand die Vorfahrt genommen hat, wird es dem Sheriff recht egal sein, da man mit 1,2 Promille einfach nicht fahren darf, fertig. Und genau so verhält es sich mit bauliche Veränderungen am Fahrzeug, egal ob eine Gussfelge nun einen übergewichtigen Herren aushält oder nicht...
 
nrw1959

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Ich versuch´s nochmal.

Eine Speichenfelge kann wesentlich mehr vertragen als eine Gussfelge. Praktisches Beispiel:
Ich bin in Sardinien mit meiner R1 mit ca 80Km/h über ein kleines Schlagloch gefahren. Die Felge bekam an beiden Felgenhörnern eine Delle. Ich konnte zwar noch weiter fahren, habe mir aber nach dem Urlaub direkt mal ne neue Felge organisieren müssen.
Während der Kumpel mit der K 25 zwar auch das Schlagloch mitgenommen hat, aber der Felge war das völlig egal.
Im Gelände gibts ja nix anderes als Schlaglöcher, Bodenwellen, Wurzeln und was nicht alles. Da wird im Extremfall mal n´ne Speiche verbogen sein und man bekommt ne 8 in die Felge, was ein Speichendoktor wieder raus bekommt.
Bei Gussfelgen kann man sich dann mal so 20 Sätze daheim lagern, um nach jedem Geländeeinsatz die verbogene Felge zu ersetzen.

Und was das Geschwätz über Unfall und Gutachter betrifft, so hat es tatsächlich mit der Felge etwas zu tun, ob diese nun Schuld am Unfall hat oder nicht, spielt keine Rolle, da in dem Moment die Betriebserlaubniss erloschen ist, solbald ich mit einer baulich veränderten und nicht abgenommener Massnahme im öffentlichen Strassenverkehr teil nehme.
D.h. Wenn ich die Felge, welche für die ADV nicht zugelassen ist montiere, darf ich eigentlich nicht mehr damit fahren.
Wenn ich mit 1,2 Promille fahre und am Unfallhergang nicht schuld bin, weil mir jemand die Vorfahrt genommen hat, wird es dem Sheriff recht egal sein, da man mit 1,2 Promille einfach nicht fahren darf, fertig. Und genau so verhält es sich mit bauliche Veränderungen am Fahrzeug, egal ob eine Gussfelge nun einen übergewichtigen Herren aushält oder nicht...

Dem spricht die Tatsache entgegen, dass ich mit der GS auch MIT Gussrädern ins Gelände darf,......ok, durch den anderen Lenkkopfwinkel der GSA ändert sich der Aufsetzwinkel einer GSA.

Andi#87 hat ja geschrieben, dass er mal vor Ort beim TÜV nachfragen will. Dann wird es wohl eine aussagekräftige Antwort zu dem Thema geben. Hoffe ich :)
 
G

Gast45516

Gast
Ich hab meinen Bekannten, der bei einer Prüforganisation arbeite, auch mal angeschrieben.

@Dreyka

die R 1 hat ein 17 Zoll Räder, die GS vorne 19 Zoll. Deswegen fährt man Offroad auch keine 17 Zoll, sondern meistens 21 / 18.
 
nrw1959

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Ich hab meinen Bekannten, der bei einer Prüforganisation arbeite, auch mal angeschrieben.
Super. Ich glaube, dass es tatsächlich mal grundsätzlichen Klärungsbedarf gibt. Hätte ich nicht so gedacht, als ich den Thread gestartet habe.
 
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