Gussräder auf einer 17er GSA

Diskutiere Gussräder auf einer 17er GSA im R 1200 GS LC und R 1200 GS Adventure LC Forum im Bereich Motorrad Modelle; Nicht ganz korrekt: Der Toleranzwert für Geräte- und Messunsicherheit beträgt 3%. Und diese 3% kosten nichts!
lederkombi

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Erlaubt von Gesetzes wegen ist keinerlei Überladung, geduldet werden von der Rennleitung bis 5 %. Kostet aber trotzdem eine Gebühr :zwinkern:
Nicht ganz korrekt:

Der Toleranzwert für Geräte- und Messunsicherheit beträgt 3%. Und diese 3% kosten nichts!
 
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lederkombi

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Ich versuch´s nochmal.

Eine Speichenfelge kann wesentlich mehr vertragen als eine Gussfelge. Praktisches Beispiel:
Ich bin in Sardinien mit meiner R1 mit ca 80Km/h über ein kleines Schlagloch gefahren. Die Felge bekam an beiden Felgenhörnern eine Delle. Ich konnte zwar noch weiter fahren, habe mir aber nach dem Urlaub direkt mal ne neue Felge organisieren müssen.
Während der Kumpel mit der K 25 zwar auch das Schlagloch mitgenommen hat, aber der Felge war das völlig egal.
Im Gelände gibts ja nix anderes als Schlaglöcher, Bodenwellen, Wurzeln und was nicht alles. Da wird im Extremfall mal n´ne Speiche verbogen sein und man bekommt ne 8 in die Felge, was ein Speichendoktor wieder raus bekommt.
Bei Gussfelgen kann man sich dann mal so 20 Sätze daheim lagern, um nach jedem Geländeeinsatz die verbogene Felge zu ersetzen.

Und was das Geschwätz über Unfall und Gutachter betrifft, so hat es tatsächlich mit der Felge etwas zu tun, ob diese nun Schuld am Unfall hat oder nicht, spielt keine Rolle, da in dem Moment die Betriebserlaubniss erloschen ist, solbald ich mit einer baulich veränderten und nicht abgenommener Massnahme im öffentlichen Strassenverkehr teil nehme.
D.h. Wenn ich die Felge, welche für die ADV nicht zugelassen ist montiere, darf ich eigentlich nicht mehr damit fahren.
Wenn ich mit 1,2 Promille fahre und am Unfallhergang nicht schuld bin, weil mir jemand die Vorfahrt genommen hat, wird es dem Sheriff recht egal sein, da man mit 1,2 Promille einfach nicht fahren darf, fertig. Und genau so verhält es sich mit bauliche Veränderungen am Fahrzeug, egal ob eine Gussfelge nun einen übergewichtigen Herren aushält oder nicht...
Das ist natürlich Blödsinn.

Eine Speichenfelge ist bauartbedingt deutlich elastischer wie eine Gussfelge. Eine Gussfelge ist dafür steifer. Speichen werden grundsätzlich NUR auf Zug beansprucht und durch die Art, wie Eingespeicht wird, kann man bei der Speichenfelge das Verhältnis der Elastizität zur Steifigkeit etwas steuern. Wenn eine Speiche "verbogen" wird, dann würde ich schleunigst (!) neu Einspeichen und zwar komplett! Denn dann wurden mehrere Speichen über den zulässigen Bereich gedehnt (die gebogene Speiche ist dann das kleinere Übel).

Weiter ist bei einem Unfall die Kausalität wichtig und wenn man stürzt oder was auch immer wird wohl sehr selten das Rad die Ursache haben. Und wenn Dir ein Auto reinfährt, dann ist das vollkommen egal, ob Du nun Speichen oder Gussfelgen fährst. Zumal diese Gussfelge nur aufgrund eines Formalismuses nicht zugelassen wäre! Wenn, dann gibt es eine Busse für die nicht konforme Ausstattung des Fahrzeuges, aber deswegen ist man nicht automatisch am Unfall schuld. Wieso dieses Märchen immer wieder erzählt wird, ist mir schleierhaft, Urban Legend?
 
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Gast45516

Gast
Hat damit doch nix zu tun.
Nicht ganz korrekt:

Der Toleranzwert für Geräte- und Messunsicherheit beträgt 3%.
In der Schweiz, ja da mag das sein. 3 % weniger oder mehr Alkoholsteuer, natürlich passt das ( nicht ).
In D ist die Grenze gestaffelt, je nach Genauigkeitsklasse der Waagen.

Die Waage, welche ich bediene ( Klasse III ), hat einen Messfehlerwert von 20 kg bei max. 50180 kg. Nix 3 %.
 
lederkombi

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Hat damit doch nix zu tun.

In der Schweiz, ja da mag das sein. 3 % weniger oder mehr Alkoholsteuer, natürlich passt das ( nicht ).
In D ist die Grenze gestaffelt, je nach Genauigkeitsklasse der Waagen.

Die Waage, welche ich bediene ( Klasse III ), hat einen Messfehlerwert von 20 kg bei max. 50180 kg. Nix 3 %.
Bis 5% gilt vom Gesetzgeber in DE als Toleranz. Erst ab 5% gibt es eine (kleine) Busse. Es ist unerheblich wie gross die Toleranz der Waage tatsächlich ist. Das ist wie beim Tacho, der muss auch immer voreilen.
 
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Gast45516

Gast
Bis 5% gilt vom Gesetzgeber in DE als Toleranz.
Das hätte ich gerne schriftlich !

Das ist nicht richtig. Der Staatsanwalt sieht ja anhand der KFZ Papiere, das ein KFZ z.B. ein zGG von 40 t hat. Und du meinst ernsthaft, der gleiche Staatsanwalt, der den LKW Fahrer anklagt, eine Person ( dein Kind ? ) überfahren zu haben, weil der Bremsweg nicht ausgereicht hat, duldet 5 % Überladung ? Anstatt 40 to hatte der Karren dann 42 t.

Es ist wohl richtig, das bis 5 % bei einer Verkehrskontrolle durch die Polizei in D geduldet werden, vor Gericht nicht.


Trotzdem hat das mit dem Thema aber mal überhaupt nix zu tun. Also warten wir mal ab, was man für das " eigentlich " Thema so vom TÜV hört.
 
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Andi#87

Andi#87

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Andi#87 hat ja geschrieben, dass er mal vor Ort beim TÜV nachfragen will. Dann wird es wohl eine aussagekräftige Antwort zu dem Thema geben. Hoffe ich :)
Ja.
E gibt zwei Antworten. Die erste ist: Mach Dich vom Hof, montiere die Felgen und fahre...interessiert eh niemanden.
Die zweite:
Es muss der Felgentyp in der EU Betriebszulassung stehen. Die Nummer der Felge ist bei den Speichenfelgen ja außen aufgraviert. (Wo die bei den Auls sind weiß ich nicht).
Nun müssen wir also nur noch die EU Betriebserlaubniss der GSA haben, da sollte es drinnen stehen.

Ich sehe es nachwievor so (und so ist die Gängige Rechtssprechung) das es erstmal sekundär ist ob die Betriebserlaubniss erloschen ist, sondern ob das falsche Bauteil ursächlich für den Unfall ist. Also z.B. ein Felgenbruch durch Überlastung. Und dann muss dann nachgewiesen werden (Viel Spaß dabei).

Das eine Gussfelge wesentlich empfindlicher als eine Speichenfelge ist glaube ich auch nicht. Klar ist sie nicht so flexibel, aber die reguläre GS ist auch eine Enduro. Und wer kein hardcore Gelände fährt wird niemans an die Belastungsgrenze einer Alufelge kommen. Zumal: Wer fährt mit 2 Psersonen full load im Gelände und macht Sprünge etc.?

Ich hab Morgen wegen einer anderen Sache einen Termin beim Händler. Ich frag halt einfach mal, ob man die GSA auch mit Alus bestellen kann......und wie das Procedere dann ist.
 
SQ18

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Es muss der Felgentyp in der EU Betriebszulassung stehen. Die Nummer der Felge ist bei den Speichenfelgen ja außen aufgraviert. (Wo die bei den Auls sind weiß ich nicht).
Nun müssen wir also nur noch die EU Betriebserlaubniss der GSA haben, da sollte es drinnen stehen.

GS_VR.JPG


[Edit] Bild aus dem Bietebereich geklaut ;)
 
Andi#87

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Also meine Speichenfelgen sind so fett lackiert, das man in dem bereich kaum noch was erkennt.....
 
Andi#87

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Bin gespannt.....ob sich da jemand die Mühe macht und eine allumfassende Antwort gibt :schulterzucken:
 
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Das hätte ich gerne schriftlich !

Das ist nicht richtig. Der Staatsanwalt sieht ja anhand der KFZ Papiere, das ein KFZ z.B. ein zGG von 40 t hat. Und du meinst ernsthaft, der gleiche Staatsanwalt, der den LKW Fahrer anklagt, eine Person ( dein Kind ? ) überfahren zu haben, weil der Bremsweg nicht ausgereicht hat, duldet 5 % Überladung ? Anstatt 40 to hatte der Karren dann 42 t.

Es ist wohl richtig, das bis 5 % bei einer Verkehrskontrolle durch die Polizei in D geduldet werden, vor Gericht nicht.


Trotzdem hat das mit dem Thema aber mal überhaupt nix zu tun. Also warten wir mal ab, was man für das " eigentlich " Thema so vom TÜV hört.
Du hast aber ein sehr merkwürdiges Rechtsverständnis. Wenn die 5% gestattet sind, dann gelten diese auch vor Gericht. Das geht dann so: Unter 5% Übergewicht ist innerhalb der Toleranz und somit nicht strafbar. Da gibt es nichts zu verhandeln etc., da ist der Sachverhalt klar.
Wenn Du 1km/h (gemessen) schneller bist als erlaubt, so ist das eben auch in der Toleranz und somit eben nicht strafbar. Wenn Du 0.1Promille intus hast, so ist das eben auch nicht strafbar, es sei denn, Du hast einen Unfall begangen. Das war ja Dein Argument, oder? Leider gibt es da einen gewichtigen Unterschied: Bei den Promillen ist das keine Mess-Toleranz, sondern eine durch den Gesetzgeber festgelegte Busstoleranz!
Die Messtoleranz bei Alkohol im Blut dürfte deutlich kleiner wie die 0.1 Promille sein (als Nicht-Arzt kenne ich die Messtoleranz nicht).
Fakt ist aber: Jedes Messen unterliegt Fehler und darum gibt es die Toleranzen. Die gäbe es auch bei Blutalk.-Messungen, nur sind die dermassen klein, dass das nicht von Interesse ist. Bei Geschwindigkeiten, Gewichten etc. sind diese Toleranzen jedoch gross und daher auch wirksam.

Also nochmals: Du darfst in DE <5% Übergewicht haben und es hat keinerlei Folgen für Dich. Die Toleranz ist aber in jedem Staat anders, in der CH beträgt sie nur 3%.
 
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Gast45516

Gast
Also nochmals: Du darfst in DE <5% Übergewicht haben und es hat keinerlei Folgen für Dich. Die Toleranz ist aber in jedem Staat anders, in der CH beträgt sie nur 3%.
Ok, was sind für dich " keine Folgen " ?

Der Bußgeldkatalog zur Überladung sieht eine Toleranzgrenze von 5 Prozent vor. Dann geht es ab 10 € los, bis 235 € und Fahrverbot. Sind das keine Folgen ( für die Schweizer ist das ja Portokasse ? ) ?

Eine Weiterfahrt ist erst dann erlaubt, wenn die Überladung vor Ort behoben und das zulässige Gesamtgewicht nicht mehr überschritten wird. Keine Folgen ?

Ok, du hast recht und ich meine Ruhe.

Ende vom Überladungsthema.
 
Dreyka

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Weiter ist bei einem Unfall die Kausalität wichtig und wenn man stürzt oder was auch immer wird wohl sehr selten das Rad die Ursache haben. Und wenn Dir ein Auto reinfährt, dann ist das vollkommen egal, ob Du nun Speichen oder Gussfelgen fährst. Zumal diese Gussfelge nur aufgrund eines Formalismuses nicht zugelassen wäre! Wenn, dann gibt es eine Busse für die nicht konforme Ausstattung des Fahrzeuges, aber deswegen ist man nicht automatisch am Unfall schuld. Wieso dieses Märchen immer wieder erzählt wird, ist mir schleierhaft, Urban Legend?
[/QUOTE]

Die Argumentation ist folgende.
Eine bauartlich bedingte Veränderung des Fahrzeug, führt automatisch zum erlischen der Betriebserlaubniss, sofern diese bauliche Veränderung nicht von einem amtlich anerkannten Sachverständigen abgenommen wurde.
In diesem Fall ist das Führen eines Kraftfahrzeugs im öffentlichen Strassenverkehr mit einer erloschenen Betriebserlaubniss nicht zulässig und kann bishin zu Freiheitsstrafen geahndet werden.
So etwas nennt man in der BRD Rechtsprechung und verwandelt sich aus dem legendären Märchen blitzschnell in eine knallharte Realität.
Und besonders die schweizer Versicherungen sind da richtig heiss drauf, um Schadenssummen so lang wie möglich hinaus zu zögern und dagen an zu gehen, diese zu bezahlen. Da werden Gegengutachten erstellt und bis vor Gericht gestritten, wer nun den Schaden übernimmt, sogar dann, wenn im Polizeibericht die Schuldfrage klar definiert ist.
 
Andi#87

Andi#87

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Ich bin aus diesem Teil der Diskussion raus.... :facepalm:
 
Bullerbue

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Zur Lufti gab es hier 2009 einen entsprechenden Thread aus dem auch hervor geht das BMW das so nicht vorsieht.

Es gab dann den Post von TE320

Alu-Felgen auf GSA

Der hat es per Einzelabnahme eintragen lassen. Ist natürlich irgendwie strange das bei Einzelabnahme der TÜV sagt das die Gußfelgen die GSA tragen können, es aber erst einmal generell nicht so ist. 🙄 Also per Geldabgabe vom TÜV heilig gesprochene Gußfelgen sind unbedenklich, nicht durch Ablaßzahlung eingetragene dagegen ein Risiko für Leib und Leben.

Laß sie also eintragen und gut ist. Die allgemeine Verunsicherung auch hier im Thread ist es ja wovon der TÜV u.a. lebt. 😉

Gruß Guido
 
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So......... ich habe heute Morgen den TÜV Nord angeschrieben und habe gerade die Antwort erhalten. JETZT gibt es keine Unklarheiten mehr.

Ich bedanke mich bei Allen, die sich an der Klärung dieser Problematik beteiligt haben.

Ich wünsche Allen Allzeit gute Fahrt u7nd oben bleiben.

DLzG
Klaus


Hier die Antwort :

Guten Tag Herr Dieckermann,



vielen Dank für Ihre Anfrage.



Unter der Voraussetzung, das sich durch die Montage der Gussräder weder Reifen- noch Felgendimensionen ändern, sind keine weiteren Maßnahmen erforderlich.

Da die Räder OEM-Teile des Fahrzeugherstellers sind und diese über die EG-Typgenehmigung des Motorradtyps homologiert sind, muss nach der Montage keine separate Begutachtung durchgeführt werden.



Mit freundlichen Grüßen
 
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JETZT gibt es keine Unklarheiten mehr.
[...]


Unter der Voraussetzung, das sich durch die Montage der Gussräder weder Reifen- noch Felgendimensionen ändern, sind keine weiteren Maßnahmen erforderlich.

Da die Räder OEM-Teile des Fahrzeugherstellers sind und diese über die EG-Typgenehmigung des Motorradtyps homologiert sind, muss nach der Montage keine separate Begutachtung durchgeführt werden
[Edit] Blödsinn gelöscht

Bevor ich mich auf diese Aussage verlassen würde, müsste man mal die CoC von eine GS und GSA vergleichen - sind AFAIK zwei unterschiedliche Modelle und auch Typen.

Funfact am Rande - Ich habe mal ein Auto beim TüV vorgeführt mit Bitte um Begutachtung und Bewertung eines Umbaus:
TüVer keine scharfe Kanten, bei dieser Fahrzeugklasse zulässig, keine Eintragung nötig, alles gut - tschüß.
Paar Monate später hatte ich Hundertirgendwas Mark zu zahlen und einen Punkt, der nette SchuPo hat sich die Mühe gemacht und mir erklärt warum das jetzt Geld kostet und das der TüVer sich leider geirrt hat bzw ein Detail übersehen hatte.
Jetzt klag mal gegen den TüV :bounce:
 
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[Edit] Blödsinn gelöscht

Bevor ich mich auf diese Aussage verlassen würde, müsste man mal die CoC von eine GS und GSA vergleichen - sind AFAIK zwei unterschiedliche Modelle und auch Typen.

Funfact am Rande - Ich habe mal ein Auto beim TüV vorgeführt mit Bitte um Begutachtung und Bewertung eines Umbaus:
TüVer keine scharfe Kanten, bei dieser Fahrzeugklasse zulässig, keine Eintragung nötig, alles gut - tschüß.
Paar Monate später hatte ich Hundertirgendwas Mark zu zahlen und einen Punkt, der nette SchuPo hat sich die Mühe gemacht und mir erklärt warum das jetzt Geld kostet und das der TüVer sich leider geirrt hat bzw ein Detail übersehen hatte.
Jetzt klag mal gegen den TüV :bounce:
Der TÜV ist die Organisation, die für Eintragungen von FZ Änderungen zuständig ist. Welche Datenbanken dort genutzt werden um diese Aussage jetzt zu treffen ist mir egal.
Ich habe es schriftlich, was für mich wichtig war, und sollten in irgendeinem Fall Probleme auftreten wird sich mein Anwalt über ein neuees Mandat freuen.
 
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Unter der Voraussetzung, das sich durch die Montage der Gussräder weder Reifen- noch Felgendimensionen ändern, sind keine weiteren Maßnahmen erforderlich.

Da die Räder OEM-Teile des Fahrzeugherstellers sind und diese über die EG-Typgenehmigung des Motorradtyps homologiert sind, muss nach der Montage keine separate Begutachtung durchgeführt werden.
Damit hat sich die Duskussion ja auf erfreuliche Weise erledigt... :super:
P.S.: Wärst Du bereit, das Schreiben vom TÜV per PN zu verschicken?
 
Thema:

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