Helm auf beim Bezahlen in Luxemburg

Diskutiere Helm auf beim Bezahlen in Luxemburg im Motorrad allgemein Forum im Bereich Community; Ich habe es mir jetzt dreimal durchgelesen, und nein, ich erkenne meine Widerspruch nicht. Davon abgesehen verstehe ich einfach diese bockige...
Peti

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Merkst Du Deinen Widerspruch?
Ich habe es mir jetzt dreimal durchgelesen, und nein, ich erkenne meine Widerspruch nicht.

Davon abgesehen verstehe ich einfach diese bockige Grundhaltung nicht, partout den Helm auf lassen zu wollen.
Tut es Dir allen Ernstes so weh, den Helm abzunehmen, wenn Dich ein Tankstellenbetreiber quasi darum "bittet"?
 
Klausmong

Klausmong

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Davon abgesehen verstehe ich einfach diese bockige Grundhaltung nicht, partout den Helm auf lassen zu wollen.
Tut es Dir allen Ernstes so weh, den Helm abzunehmen, wenn Dich ein Tankstellenbetreiber quasi darum "bittet"?
Ich habe keine bockige Grundhaltung.

Ich lasse meinen Klapphelm im Normalfall auf, aber offen.

Und ich habe noch nie ein Problem damit gehabt.

Wenn mich aber wer anreden würde ich muss ihn abnehmen, damit man mich komplett auf Video sieht, dann käme auch die Reaktion, das ich auch will das es DSVGO Konform wieder gelöscht wird.
Ihr Recht, und auch mein Recht.
 
Pepsi

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Wenn man eine Tanke überfällt und ausraubt lässt man gewöhnlich den Helm auf ! :ninja:
Ja, irgendwann um die Jahrtausendwende könnte das mal der Fall gewesen sein. Das ist ein seit Jahren rückläufiger Geschäftszweig und wird einfach mit den letzten Bargeldmammuts aussterben. Die letzten die für sowas noch in Frage kommen sind die ganz verzweifelten die Alkohol und Klimpergeld für was zu futtern brauchen. Die haben keinen Helm!
 
sigmali

sigmali

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Ich verstehe die Aufregung um das Thema nicht. Ich habe i.d.R. meinen Klapphelm auf (hochgeklappt), während ich tanke und wenn ich zur Kasse gehe.
Wenn ich zuvor (Tankvorgang) noch eine Sonnenbrille trage, nehme ich sie genau um solche Missstimmigkeiten zu vermeiden, ab und stecke sie in die Jacke. Ich gehe freundlich lächelnd und mit einem Gruß zur Kasse. Ich wurde noch nie gebeten oder gar ermahnt, den Helm abzunehmen. Egal ob ARAL, SHELL, ESSO oder was auch immer.

Sollte es mal dazu kommen, wird sich der weitere Handlungs- und Gesprächsverlauf ergeben, je nach dem auf welche Art diese Bitte/Aufforderung an mich herangetragen wird und in welcher Tagesform ich mich befinde. :smile:
 
Larsen

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Klar, aber wenn es schnell gehen soll dann eben nicht. Was der Tankstellenbetreiber möchte ist mir egal. Er kann mein Geld haben und fertig.
Ha, anscheinend eben aufgrund des Hausrechts nicht.. Du bist auf seinem Grund und wenn Du Dich auf seinen Grund begibst, tust Du das zu seinen Regeln (auch wenn du sie im Voraus nicht kennst). Weiß zwar nicht wie das rechtlich ist wenn Du den Helm nicht absetzt, denn sie werden ja trotz Helm wollen das Du bezahlst..... Hat sich denn hier schonmal jemand geweigert seinen Helm abzusetzen und brauchte dann ggf. nicht bezahlen??
 
sampleman

sampleman

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Ha, anscheinend eben aufgrund des Hausrechts nicht.. Du bist auf seinem Grund und wenn Du Dich auf seinen Grund begibst, tust Du das zu seinen Regeln (auch wenn du sie im Voraus nicht kennst).
Nein, das ist FALSCH.

Juristisch betrachtet ist der Verkauf von Benzin ein sogenanntes freibleibendes Angebot, das der Tankstellenbetreiber jedem macht, der bei ihm vorbeikommt. Du nimmst dieses Angebot an, indem du den Zapfhahn aus der Säule nimmst und Sprit einfüllst. Alle Dinge, die du zur Abwicklung dieses Handels wissen musst, muss dir der Tankstellenbetreiber vorher zur Kenntnis bringen, und zwar nicht irgendwie verklausuliert, sondern deutlich. Dazu gehört auf jeden Fall der Preis, idealerweise auch die Frage, ob du bargeldlos bezahlen kannst und natürlich irgendwelche sonstige vom Tankstellenbetreiber bevorzugten Verhaltensweisen. Jede Zusatzbedingung, die dir vor Beginn des Handels nicht deutlich mitgeteilt wurde, gilt nicht.

Mal ein Beispiel: Es gibt bei DSL-Verträgen oft die Unsitte, mit einem niedrigen Monatspreis von meinetwegen 19,90 Euro zu werben - und klein dabeizuschreiben, dass dieser Preis nur die ersten sechs Monate gilt, danach werden es dann 49,90 Euro pro Monat. So was musst du einem Konsumenten vor Vertragsschluss deutlich kommunizieren (und vermutlich ihm nach sechs Monaten noch ein Sonderkündigungsrecht einräumen), sonst gilt das nicht. Ein Tankstellenbetreiber darf nicht die Preise ändern, während du tankst, denn das musst du vorher wissen. Wenn er keine 100- und 200-Euroscheine nehmen will, muss er dir das vor dem Tanken mitteilen. Denn was willst du machen, wenn du bereits getankt hast und der Tankwart will dein Geld nicht, weil ihm die Stückelung nicht passt?

Mit irgendwelchen Entkleidungswünschen ist es ebenso - Hausrecht hin oder her.
 
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gstommy68

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Nein, das ist FALSCH.

Juristisch betrachtet ist der Verkauf von Benzin ein sogenanntes freibleibendes Angebot, das der Tankstellenbetreiber jedem macht, der bei ihm vorbeikommt. Du nimmst dieses Angebot an, indem du den Zapfhahn aus der Säule nimmst und Sprit einfüllst. Alle Dinge, die du zur Abwicklung dieses Handels wissen musst, muss dir der Tankstellenbetreiber vorher zur Kenntnis bringen, und zwar nicht irgendwie verklausuliert, sondern deutlich. Dazu gehört auf jeden Fall der Preis, idealerweise auch die Frage, ob du bargeldlos bezahlen kannst und natürlich irgendwelche sonstige vom Tankstellenbetreiber bevorzugten Verhaltensweisen. Jede Zusatzbedingung, die dir vor Beginn des Handels nicht deutlich mitgeteilt wurde, gilt nicht.

Mal ein Beispiel: Es gibt bei DSL-Verträgen oft die Unsitte, mit einem niedrigen Monatspreis von meinetwegen 19,90 Euro zu werben - und klein dabeizuschreiben, dass dieser Preis nur die ersten sechs Monate gilt, danach werden es dann 49,90 Euro pro Monat. So was musst du einem Konsumenten vor Vertragsschluss deutlich kommunizieren (und vermutlich ihm nach sechs Monaten noch ein Sonderkündigungsrecht einräumen), sonst gilt das nicht. Ein Tankstellenbetreiber darf nicht die Preise ändern, während du tankst, denn das musst du vorher wissen. Wenn er keine 100- und 200-Euroscheine nehmen will, muss er dir das vor dem Tanken mitteilen. Denn was willst du machen, wenn du bereits getankt hast und der Tankwart will dein Geld nicht, weil ihm die Stückelung nicht passt?

Mit irgendwelchen Entkleidungswünschen ist es ebenso - Hausrecht hin oder her.
Danke für die die ausführlichen und für mich nachvollziebaren Erklärungen. Diese Informationspflicht hinsichtlich Helm ab, Bezahlmöglichkeiten etc. reicht das aus wenn diese Informationspflichten an der Eingangstür des Shop wo die Kasse ist oder mössen die an an jeder Zapfsäule sein? Gewöhnlich fährt man zur Zapfsäule, tankt, geht in den Shop und an der Tür sind mit Pictogrammen die Bezahlmöglichkeiten ausgewiesen…?
 
Pepsi

Pepsi

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Danke für die die ausführlichen und für mich nachvollziebaren Erklärungen. Diese Informationspflicht hinsichtlich Helm ab, Bezahlmöglichkeiten etc. reicht das aus wenn diese Informationspflichten an der Eingangstür des Shop wo die Kasse ist oder mössen die an an jeder Zapfsäule sein? Gewöhnlich fährt man zur Zapfsäule, tankt, geht in den Shop und an der Tür sind mit Pictogrammen die Bezahlmöglichkeiten ausgewiesen…?
Es muss vorher klar sein! Das ist auch seit knapp 300 Beiträgen die Fragestellung. Die Moral- und Befindlichkeitsaspekte kamen ab Beitrag 4 ins Spiel…
 
Klausmong

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Nein, das ist FALSCH.

Juristisch betrachtet ist der Verkauf von Benzin ein sogenanntes freibleibendes Angebot, das der Tankstellenbetreiber jedem macht, der bei ihm vorbeikommt. Du nimmst dieses Angebot an, indem du den Zapfhahn aus der Säule nimmst und Sprit einfüllst. Alle Dinge, die du zur Abwicklung dieses Handels wissen musst, muss dir der Tankstellenbetreiber vorher zur Kenntnis bringen, und zwar nicht irgendwie verklausuliert, sondern deutlich. Dazu gehört auf jeden Fall der Preis, idealerweise auch die Frage, ob du bargeldlos bezahlen kannst und natürlich irgendwelche sonstige vom Tankstellenbetreiber bevorzugten Verhaltensweisen. Jede Zusatzbedingung, die dir vor Beginn des Handels nicht deutlich mitgeteilt wurde, gilt nicht.

Mal ein Beispiel: Es gibt bei DSL-Verträgen oft die Unsitte, mit einem niedrigen Monatspreis von meinetwegen 19,90 Euro zu werben - und klein dabeizuschreiben, dass dieser Preis nur die ersten sechs Monate gilt, danach werden es dann 49,90 Euro pro Monat. So was musst du einem Konsumenten vor Vertragsschluss deutlich kommunizieren (und vermutlich ihm nach sechs Monaten noch ein Sonderkündigungsrecht einräumen), sonst gilt das nicht. Ein Tankstellenbetreiber darf nicht die Preise ändern, während du tankst, denn das musst du vorher wissen. Wenn er keine 100- und 200-Euroscheine nehmen will, muss er dir das vor dem Tanken mitteilen. Denn was willst du machen, wenn du bereits getankt hast und der Tankwart will dein Geld nicht, weil ihm die Stückelung nicht passt?

Mit irgendwelchen Entkleidungswünschen ist es ebenso - Hausrecht hin oder her.
Genau so sehe ich es auch.

Wenn an der Zapfsäule steht das ich den Helm abnehmen muss, dann mache ich das auch, oder fahre zur nächsten Tankstelle, je nach Lust und Laune.
Wenn ich nicht mit einem 100 oder 200 Euro schein zahlen kann, dann muss das vorher klar sein, bevor ich tanke, an der Kasse ist es zu spät.
 
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Mikko12

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Andererseits: Hätte der Threadstarter vor Betreten des Shops den Helm abgenommen, wäre das Forum um fast 300 Beiträge ärmer.
 
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desperate250

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Das Hausrecht bestimmt nicht ob ich ohne Helm oder Hose bezahlen muss. Hausrecht bedeutet er darf mich rauswerfen und Hausverbot erteilen.
Diese Probleme hätten wir überhaupt nicht, wenn nicht in D und Lux Tankstellenbetreiber auf die Idee gekommen wären zusätzliche Einkünfte durch Verkauf von anderen Dungen zu generieren.
In Italien sind die meisten Tankstellen komplett ohne Personal und Shop. Kreditkarte in den Kasten stecken und Tanken…fertig. Ob mit oder ohne Hose ist egal 😂
 
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Mikko12

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... Diese Probleme hätten wir überhaupt nicht, wenn nicht in D und Lux Tankstellenbetreiber auf die Idee gekommen wären zusätzliche Einkünfte durch Verkauf von anderen Dungen zu generieren. ...
Ich habe Null Probleme damit. Außerdem bin ich froh darüber, dass Tankstellen in den allermeisten Ländern Europas mehr als nur Benzin und Öl anbieten.
 
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silverfox

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Kreditkarte in den Kasten stecken und Tanken…fertig. Ob mit oder ohne Hose ist egal 😂
Richtig - mit Einstecken der Kreditkarte hast Du dich als zahlungsfähig nachverfolgbar identifiziert,
ansonsten tut sich an der Zapfpistole gar nichts. Ob mit oder ohne Hose, Klapphelm oder Pudelmütze.
Passt doch.
 
Pepsi

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Andererseits: Hätte der Threadstarter vor Betreten des Shops den Helm abgenommen, wäre das Forum um fast 300 Beiträge ärmer.
Die 14 Seiten hat Beitrag 4 angestoßen:victory:
Es muss ja heutzutage alles schwarz oder weiß sein. Keiner hat dir gesagt du sollst dem Helm auflassen! Wenn ich mich irre, korrigiere mich bitte.
 
HengelDengel

HengelDengel

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In einem entlegenen Winkel des gs-forums, irgendwo zwischen "Wie reinige ich meine Kolben mit Katzenstreu?" und "Ist GS eigentlich ein Gütesiegel?", liegt das sagenumwobene Forum "Helm auf beim Danken in Luxusburg". Es ist ein Ort, an dem Logik Urlaub macht und Sinn mit einem Koffer voll Ironie abreist.
Hier treffen sich die Meister der Sinnlosigkeit. Sie posten Beiträge, die so bedeutungslos sind, dass sogar Google fragt: "Meinst du das ernst?"
Und irgendwo dazwischen fragt sich immer jemand: „Bin ich hier eigentlich richtig?“ – Und die Antwort lautet: Ja. Willkommen im Internet.
MfG und mH von KI :bier:
 
Andi#87

Andi#87

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Ja super, das wir nun deine Meinung zu diesem Thema auch noch Inhalieren durften..... :kuss:
 
Thema:

Helm auf beim Bezahlen in Luxemburg

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