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Christian S
Themenstarter
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- BMW R 1150 GS BJ 2000 578.000 km und BMW Sertao 650 BJ 2013 29.500 km am 28.10.2023
Hallo in die Runde,
ich stelle das mal unkommentiert hier rein:
StPO: Bundestag erlaubt nächtliche Durchsuchungen und Kennzeichen-Überwachung
Bundesweites Kfz-Kennzeichen-Scanning: "Verfassungskonforme Ausweitung denkbar"
ich stelle das mal unkommentiert hier rein:
StPO: Bundestag erlaubt nächtliche Durchsuchungen und Kennzeichen-Überwachung
Ferner:Automatisiertes Kfz-Kennzeichen-Scanning
Der Gesetzgeber schafft ferner eine einheitliche Rechtsgrundlage, mit der die Polizei und andere Sicherheitsbehörden wie der Zoll automatisierte Kennzeichenlesesysteme (AKLS) im öffentlichen Verkehrsraum zu Fahndungszwecken nutzen dürfen. Die Daten können im Anschluss abgeglichen werden mit Nummernschildern von Kfz, die auf den Beschuldigten oder auf Verbindungspersonen zugelassen sind oder von ihnen genutzt werden. Bedingung ist, dass "zureichende tatsächliche Anhaltspunkte" für eine begangene Straftat von erheblicher Bedeutung vorliegen.
Die Regierungsfraktionen sahen entgegen von Forderungen aus dem Bundesrat und von Staatsanwälten zunächst davon ab, das Werkzeug auch für weitergehende Ermittlungen freizugeben. Eine verfassungskonforme Ausgestaltung der damit verknüpften Autofahrer-Vorratsdatenspeicherung erscheint ihnen aber zumindest denkbar. Zuvor müssten aber die Voraussetzungen sorgfältig geprüft und die Erfahrungen mit der jetzt kommenden Befugnis ausgewertet werden.
Bundesweites Kfz-Kennzeichen-Scanning: "Verfassungskonforme Ausweitung denkbar"
Das spannende an dem Thema wird sein, wie mittelfristig die Voraussetzung "Straftat von erheblicher Bedeutung" verstanden wird?Ausweitung des Kfz-Kennzeichen-Scanning denkbar
Laut dem netzpolitik.org vorliegenden Änderungsantrag hatte der Bundesrat um Prüfung gebeten, ob der AKLS-Einsatz auch auf weitere Ermittlungszwecke als die bisher vorgesehenen erweitert werden könne und ob Kfz-Kennzeichen vorübergehend auch ungefiltert gespeichert werden dürfen. Während juristische Sachverständige aus "Sicht der staatsanwaltlichen Praxis" dafür plädiert hätten, empfiehlt der Rechtssauschuss den ausgeweiteten AKLS-Einsatz nicht, da dieser mit einem intensiven Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung sämtlicher Verkehrsteilnehmer verbunden wäre. "Ein derart eingriffsintensiver Einsatz von AKLS, der mit einer ungefilterten Speicherung von Kennzeichen sämtlicher Verkehrsteilnehmer verbunden ist", sei bislang im deutschen Recht nicht vorgesehen.
Der Ausschuss empfiehlt, zunächst mit dem künftigen Kfz-Kennzeichenscanning Erfahrungen zu sammeln und diese auszuwerten. Dann könne weiter darüber entschieden werden, den AKLS-Einsatz auszuweiten, denn eine "verfassungskonforme Ausgestaltung erscheint denkbar". Allerdings müsse vorher sorgfältig geprüft werden, unter welchen Anordnungs- und Verfahrensvoraussetzungen das passieren müsste, damit der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ausreichend gewahrt werde.