Maggo13
Das eine ist die Strafe. Die fällt nicht vom Himmel und muss ermittelt, erhoben, abgerechnet, etc. werden. Das übernimmt eine Verwaltungsbehörde und die verlangt von Dir dafür eine Aufwandsentschädigung - die Gebühr. Kann man falsch finden, ändert aber nichts dran. Ich persönlich finde es richtig, weil verursachungsgerecht. Ansonsten müsste es der Steuerzahler übernehmen.









musst du trotzdem selber eintüten und fachgerecht entsorgen.