Wo steht das?
Natürlich hat man einen Anspruch auf Mängelbeseitigung.
Im ersten Schritt wird es dann allerdings darum gehen, was ein Störgefühl und was ein Mangel ist.
Und wie hier schon mehrfach geschrieben, wird es das einfachste sein, ein sachliches Gespräch mit dem Händler zu führen.
Erst wenn dabei Differenzen auftreten sollte man überhaupt über weitere Dinge nachdenken.
Und nein, man kann das Motorrad nicht einfach zurückgeben, der Händler hat ein Recht auf Nachbesserung, sofern ein Mangel vorhanden ist.
Das muss nirgends stehen. Ein quietschendes Vorderrad ist einfach nicht normal. Das sage ich dir nach drei GSen und jetzt der Vierten. Das hat einfach nicht zu quietschen.
Darüber hinaus, und hier geht es nur um Bremsen:
Aktenzeichen: 104 C 350 / 08
Quietschende Bremsen
Autokäufer dürfen einen teuren Wagen zurückgeben, wenn dessen Bremsen dauerhaft quietschen. Denn in der gehobenen Preisklasse ist das ein erheblicher Mangel, so ein Urteil. Der Kläger hatte einen Mercedes im Wert von 75 000 Euro geleast, dessen Bremsen nach weniger als 10 000 Kilometern zu quietschen begannen. Auch nach mehreren Reparaturversuchen war das Quietschen noch durch das geschlossene Autofenster zu hören. Deshalb wollte der Mann den Kauf im Namen der Leasinggesellschaft rückgängig machen und klagte. Das Gericht gab ihm Recht. Denn quietschende Bremsen genügten nicht den Anforderungen, die ein Durchschnittskäufer an ein Auto dieser Preisklasse stellt.
Ich bin mir ziemlich sicher, dass die GS ein Motorrad der Kategorie "teuer" ist. Ich störe mich aber nicht an einer quietschenden Bremse, sondern am Dauergeräusch während der normalen Fahrt. Auch will ich das Motorrad natürlich behalten. Die Mangel sollen beseitig werden. Aber ab Dienstag wissen wir mehr
