BergischJung
Themenstarter
Hallo,
muß ich bei der Einreise in die Schweiz mit der BMW auf dem Anhänger was beachten? Evtl. beim schw. Zoll anmelden? Z. B. als Nachweis, dass ich das Töff nur temporär in die
CH eingeführt habe?
Dann noch eine Frage zum Anhängerbetrieb in der Ch: Ich habe irgendwo gelesen, dass das Bremsseil des Anhängers in eine separate Öse des PKW befestigt werden muß.
Reicht da nicht das Umlegen um die Kupplungsstange?
Beste Grüße
Rainer
muß ich bei der Einreise in die Schweiz mit der BMW auf dem Anhänger was beachten? Evtl. beim schw. Zoll anmelden? Z. B. als Nachweis, dass ich das Töff nur temporär in die
CH eingeführt habe?
Dann noch eine Frage zum Anhängerbetrieb in der Ch: Ich habe irgendwo gelesen, dass das Bremsseil des Anhängers in eine separate Öse des PKW befestigt werden muß.
Reicht da nicht das Umlegen um die Kupplungsstange?
Beste Grüße
Rainer