Hallo Zusammen!
Nochmals für die Allgemeinheit, da es einfach immer noch zu viele "hätte", "währe", "könnte", "hieß" und "ich hatte das so verstanden"...
Alles falsch!
Hier der offizielle "Beipackzettel vom Mitas.-Hersteller, Fa. Trelleborg (das gilt für jeden Reifenhersteller weltweit und jedes Mopped, was auf deutschen Straßen zugelassen ist).
Trelleborg/Mitas lässt mit diesem Hinweis auch keine Interpretationen zu, da dies eindeutig, klar faktisch korrekt und justitiabel abgenickt ist.
Lest selbst:
Demnach:
Meine 11er ist von 1998 und hat keine EU-Zulassung, sondern hat eine ABE (Fall 2) (kann dem Fz-Schein / Zulassungsbescheinigung Teil 1 entnommen werden - Feld K). Somit ist rein rechtlich bei Montage eines Mitas E07 ein anderer Reifen als in der Zulassung montiert (hierin ist Conti TKC 80 und Battlewing 501/502 aufgeführt) und die Verwendung nicht zulässig/Betrieberlaubnis des Fahrzeuges erloschen. Womit dann nach der offiziellen Regelung nach "Fall 1c" zu verfahren ist, was bedeutet, dass eine Begutachtung nach § 21 auf Grund von §19 (2) der StVZO unverzüglich notwendig macht. Eine Garantie stellt die Herstellerbescheinigung des Reifenherstellers (Unbedenklichkeitsbescheinigung, wie mittlerweile die "Reifenfreigabe" offiziell heisst - der Reifenhersteller kann nichts mehr freigeben, sondern ledioglich seinerseits die Unbedenklichkeit "bescheinigen") NICHT dar. Theoretisch bedeutet das, dass es bei der Vorführung passieren kann, dass ein Prüfer die positive "Abnahme" auch verweigert (es soll´schon vorgekommen sein, dass die "Angstnippel" am Schutzblech anstießen und somit die 5 mm "Luft" zum Reifen (faktisch korrekt in diesem Moment) nicht geben waren... also fein abrasieren ;-)
Haaaaalt, Stop!
Mein Reifen ist allerdings mit DOT 2019. Also bin ich da fein raus. Ätsch!
Das ist jetzt alles doof, aber letztlich korrekt und auch fein, weil nun endlich auch für mich unnötige Diskussionen aufhören können und man klare Fakten geschaffen hat. Ob einem das jetzt passt oder nicht, sei dahin gestellt.
LG
Rene