Klausmong
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Mit Segen vom TÜV Automotive
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Ich habe mir günstig aus einem BW Shop 2 Seitentaschen geschossen die ich anbauen wollte.Klaus, ich wünsche dir eine erlebnisreiche und unfallfreie Reise.
Aber was ich nicht nachvollziehen kann, ist dein FDJ "Pickerl".
Gruß von einem, der diese Scheixxe kennenlernen musste.
Ansonsten unfallfreie Fahrt!





Ich wünsche dem Klaus eine tolle Reise, mit vielen interessanten Eindrücken.Mit der FDJ-Tasche wirst Du in Russland freie Fahrt haben.
Viel Spaß auf der Tour! Bin gespannt auf deine Erlebnisse![]()

Danke, das wußte ich nicht.Dieses Abzeichen ist nach Paragraf 86a StGB verboten. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht bereits 1954 festgestellt, die Verwendung stellt in Deutschland eine Straftat dar. Auch nach der Wiedervereinigung.



So eindeutig ist das aber mitnichten >Dieses Abzeichen ist nach Paragraf 86a StGB verboten. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht bereits 1954 festgestellt, die Verwendung stellt in Deutschland eine Straftat dar.

siehe Post #56Danke, das wußte ich nicht.
Wurde auch beim kauf nicht informiert.

Da es keinen optischen Unterschied zwischen dem Abzeichen der FDJ Ost und der FDJ West gibt und das Abzeichen der FDJ West verboten ist, kann man es gerne riskieren. Kommt dann wohl auf die Tageslaune des Richters an.So eindeutig ist das aber mitnichten >
Tragen des FDJ-Symbols geschmacklos, aber nicht strafbar - Berliner Morgenpost

In der Tat geht es um die Reise und nicht (in) um Taschen.aber hier geht es um die Reise von Klaus und nicht in die Taschen

Nö ich hab nur darauf geantwortetIn der Tat geht es um die Reise und nicht (in) um Taschen.
Immerhin hast Du ja den möglichen strafrechtlichen Aspekt der Taschen thematisiert und ins Spiel gebracht ...
Mit der FDJ-Tasche wirst Du in Russland freie Fahrt haben.
Viel Spaß auf der Tour! Bin gespannt auf deine Erlebnisse![]()