Motorrad Kauf aus Leasing?

Diskutiere Motorrad Kauf aus Leasing? im Motorrad allgemein Forum im Bereich Community; Hallo, ich will mir ein neues (gebrauchtes) Motorrad kaufen. Der Verkäufer hat sein Motorrad geleast und will aber nicht mehr fahren. Motorrad ist...
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matzo1000

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Hallo,
ich will mir ein neues (gebrauchtes) Motorrad kaufen. Der Verkäufer hat sein Motorrad geleast und will aber nicht mehr fahren. Motorrad ist gut 1,5 Jahre alt und hat unter 1000km gelaufen. Angeblich darf der potentielle Verkäufer das Motorrad verkaufen, den Brief würde er dann nachreichen, als Sicherheit würde er mir seinen Ausweis geben. Meines Wissens kann man doch ein Leasing Fahrzeug gar nicht verkaufen, da es ja eben der Leasing gehört. Und ich kann doch erst recht keinen Besitz daran erwerben, oder ?
Kennt sich jemand dabei aus?
Verkäufer macht einen sehr seriösen Eindruck.(hat nicht viel zu sagen, weiß ich)
Danke schon einmal
 
T

ThonaV

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Er ist Besitzer - NICHT Eigentümer, daher kann er das Motorrad gar nicht verkaufen (und hat deshalb auch keinen Brief). Er hat das Motorrad lediglich für einen bestimmten Zeitraum gemietet.
Wenn, dann kann nur die Leasinggesellschaft das Motorrad verkaufen.
Frage dort an. Und zahle dem Besitzer keinen Cent.
Gruß Thomas
 
Dirk63571

Dirk63571

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Meines wissens, kann er das Fahrzeug nicht verkaufen, wie hier schon gesagt er ist nur Besitzer des Fahrzeugs, allerdings gibt es die Möglichkeit ebtweder diesen Leasing Vertrag zu übernehmen oder aber das Fahrzeug über die Leasing abzulösen. Aber das geht nur in Verbindung und der Einwilligung der Leasing.
Der Händler bei dem das Fahrzeug geleast wurde, kann da aber bestimmt helfen.
 
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matzo1000

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...ja, danke für Eure Einschätzungen, insgesamt sehe ich das auch so. Werde heute mit dem Verkäufer einmal telefonieren und das hoffentlich klären können.
 
E

enduro_drive

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da wo Bayern am schönsten ist
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derzeit Border Collie ausbilden vorher viele tolle GS
Der Personalausweis des derzeitigen Leasingnehmers nützt nichts. Entscheidend ist der Fahrzeugbrief. Erst wenn Dir dieser vorliegt, hast Du das Objekt in Deinem Eigentum.

Beim Leasing kann es u.U. Umständen die Option geben, dass man den Vertrag dann vorzeitig beendet, wenn man sich mit dem Leasingeber auf eine Abstandszahlung einigt.

Liegt dieser Fall schwarz auf weiss vor, kann man natürlich als Käufer bei der Leasing den Brief auch anfordern und den Abstandsbetrag dort bezahlen.

Alternativ wäre auch die Übernahme des Leasingvertrages eine Option. In diesem Fall wird der bestehende Vertrag auf einen neuen Leasingnehmer umgeschrieben, was allerdings Gebühren auslöst und immer vom Einverständnis des Leasingnehmers abhängt ( Bonität z.B. ).

Am sicherten: Du läßt Dir eine Kopie des Vertrages geben und entscheidest dann.
 
QVIENNA

QVIENNA

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Der „Verkäufer“ kann das Fahrzeug von der Leasinggesellschaft kaufen (aus dem Leasingvertrag herauskaufen) und dir dann weiterverkaufen. Die Leasinggesellschaft darf dir als Dritten keine Auskünfte erteilen.
Üblicherweise ist das Herauskaufen unter 3 Jahren kein gutes Geschäft für den Käufer. Wenn er aber sein Hobby aufgeben möchte, wird er den Verlust tragen, da die Alternative weitere 2,5 Jahre die Raten zahlen lautet.

Der Ablösewert wird bei 1,5 Jahren sehr wahrscheinlich über dem Marktwert liegen.
 
J

jkmotorrad

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GGW nur 5: R1200GS Rallye; VFR800; Monster 1200R; MS V4S; XJR 1300 und noch verschiedenes......:-)
Der „Verkäufer“ kann das Fahrzeug von der Leasinggesellschaft kaufen (aus dem Leasingvertrag herauskaufen) ....
Das mag in Österreich so sein. In den meisten deutschen Leasingverträgen ist dies explizit untersagt! Zumindest in allen Leasingverträgen die ich auf meine Firma laufen habe und hatte. Wie die tatsächliche Anwendung dieser Festlegung am Ende der Leasingzeit aussieht, steht auf einen anderen Blatt.
 
QVIENNA

QVIENNA

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Bei B2B kann das natürlich anders aussehen als im Konsumentenbereich. Dieser Passus ist allerdings aus rechtlichen Gründen notwendig, da ansonsten hier das Finanzamt einen „Mietkauf“ sieht und dieser steuerlich deutlich anders behandelt wird (den Passus gibt es auch in Ö, bzw es kann nicht vereinbart werden, dass das Leasingobjekt anschließend herausgekauft wird).

Im B2B Business werfen die großen Leasinggesellschaften (zb Leaseplan) die Autos meistens auf eigene Verkaufsplattformen, weil sie sich mit Klein-Klein nicht abgeben.
 
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SQ18

SQ18

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...i.d.R. steht ja ein Händler zwischen dem Kunden und der Leasinggesellschaft und dieser hat einen Schaden (genau wie die Leasinggesellschaft) wenn der Vertrag vorzeitig beendet wird, der wird das ganze vermutlich klären.
Zumindest bei unserer Leasinggesellschaft (nicht KFz) ist das gang und gäbe Verträge vorzeitig aufzulösen, auch bekommen wir die Leasingobjekte nach Laufzeit vorrangig angeboten.
Wenn ein Leasingnehmer sich z.B. vorzeitig entscheidet "Ich hätte jetzt aber gerne die neueste Variante von System X", dann wird die Restsumme elegant in einen neuen Vertrag überführt und der alte gekündigt.
Ich denke es sollte mit entsprechenden Abschlägen möglich sein das Fahrzeug zu kaufen, aber der Händler ist da i.d.R. gefragt - der hat ein Interesse das ein Fahrzeug läuft und nicht bis Ende der Leasingzeit abgemeldet in der Garage steht.

Also korrekt wäre wohl - der "Verkäufer" wird sich mit dem Händler und Leasinggesellschaft einig und gibt das Fahrzeug vorzeitig zurück, die Leasing verkauft das Fahrzeug an den Händler* und dieser verkauft es an Dich oder den Leasingnehmer.
*Alternativ sagt der Händler "nö will ich nicht" und die Leasinggesellschaft bietet das Fahrzeug dem Leasingnehmer an - der muss dann halt die Kohle auf den Tisch legen.

Alternative Alternative ;) Leasingübernahme - vielleicht rechnet sich das für Dich und den ursprünglichen Leasingnehmer.
Leasingübernahme: So funktioniert die Umschreibung des Vertrags!

Viele komplizierte und teure Möglichkeiten aber machbar - sagt ich schon: "Ich werde niemals privat ein Fahrzeug leasen."? ;)
 
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Randyacres

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idR kann der Leasingnehmer das Objekt aus dem Vertrag auslösen. Ob das für ihn steuerschädlich ist, oder nicht, kann Dir ja mal wurscht sein. Vermutlich wird das Mopped nicht gewerblich gemietet sein.

Die von ihm zu leistende Zahlung (bzw. von Dir) an die Leasinggesellschaft errechnet sich aus der Summe der noch ausstehenden Mietzahlungen, dem kalkulierten Restwert, abzgl. einem Zinsvorteil plus dem eventuellen Goodwill des Leasinggebers. Hat der Kunde viele Verträge laufen und will man ihn für die Zukunft halten, wird man das schönrechnen.

Technisch kannst Du das Mopped bei der Leasing auslösen, würde ich aber nicht machen, bzw. werden die das nicht wirklich gerne tun, da sie als gewerblich handelnde damit in einer Gewährleistungspflicht wären.

Also, der Anbieter soll den Brief besorgen, wie er das macht, kann Dir auch wurscht sein, Du zahlst den vereinbarten Kaufpreis. Ein ordentlicher Vertrag, in dem der VK als wirtschaftlicher Eigentümer auftritt, ist natürlich Pflicht.
 
gerd_

gerd_

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Hi
Geht das nicht einfacher? Einen Kaufvertrag machen und und die Kohle gibt es wenn der Brief übergeben wird. Wemm er Dein Geld braucht um sein Mopped aus einem Leasingvertrag zu kaufen (oder wie auch immer) würde ich verzichten. Zu diesem Zweck kann er seinen Dispo nutzen oder das Ganze mit seiner Bank ausmachen (sch... wenn man als Sparfuchs bei einer Onlinebank ist). Wenn er derart brennt, dass das nicht funktioniert, dann würde ich keinen (Geld)Schein aus der Hand geben.
Ausweis als Pfand taugt nicht. Zum Einen darf er nicht verpfändet werden, zum Anderen kann er ihn sich mit Hilfe der Polizei wieder holen. Dann hast Du nix als Pfand, dafür aber kein Geld.
gerd
 
maxquer

maxquer

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Mir wäre das schon wieder alles viel zu kompliziert und unüberschaubar. Das Moped ist ja nun wirklich nicht das Einzige auf dem Markt.
Da sollte der Verkäufer im Vorfeld die Eigentumsverhältnisse glatt ziehen und dann kann er es Dir immer noch verkaufen.

Gruß,
maxquer
 
Daddy Tool

Daddy Tool

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Der Fahrzeug Brief / Zulassungsbescheinigung Teil 2 ist ebenfalls kein Eigentumsnachweis! Es gab da schon windige Leute, die haben den Brief von der Bank für eine Eintragung haben wollen, und haben dann das Fahrzeug verkauft. Wenn einer eh schon Pleite ist, dann kommt der auf komische Gedanken.
Wie Maxquer schon schrieb; auch andere Väter haben schöne Töchter
 
Zörnie

Zörnie

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Wenn der Brief bei einer Bank liegt, ist auch diese für gewöhnlich nicht Eigentümerin des Fahrzeugs, sondern der Brief wird dort als Sicherheit (für was auch immer) hinterlegt.
 
ChiemgauQtreiber

ChiemgauQtreiber

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Bei Leasing ist schon die Bank der Eigentümer, sie "Verleiht" dann das Fahrzeug gegen Entgelt (Leasingrate)

bei Mietkauf liegt der Brief auch bei der Bank, jedoch nur um die Forderung abzusichern, Eigentümer ist eigentlich der Betreiber/Fahrer.

Wie oben schon geschrieben:
wie das mit dem Vertrag rausgeht, das soll wenn dann der jetzige Besitzer klären. Wenn es geht und du willens bist, den Leasingvertrag zu übernehmen.. warum nicht - kommt halt auf die Rahmenbedingungen an. Vor allem das Thema Restwert ist ihr das beachtenswerte
 
bastl-wastl

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Ein wenig mehr gesunder Menschenverstand würde viele Probleme auf dieser Welt erst garnicht entstehen lassen.
Verkauf ohne Brief, dafür mit Pfand. Da müssen doch alle Alarmglocken klingeln.
Er hat die Kohle und die Leasing Gesellschaft holt sich das Fahrzeug irgendwann von dir zurück. Was hast du dann noch?
Mit dem Ausweis kannst du dir dann gepflegt den Hintern abwischen.
 
Thema:

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