Notarkosten

Diskutiere Notarkosten im Smalltalk und Offtopic Forum im Bereich Community; Ich gehe ja davon aus, dass du aber soviel behältst, dass du im Falle von Krankheit/Alter das Seniorenheim, in das du eventuell ziehen mußt, über...
Gregor1250

Gregor1250

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Klar hab ich mich beraten lassen.
Wenn ich nen Satz in die Kiste mache ist meine Tochter Alleinerbin und hat einen Freibetrag von 400tds€.
Da noch andere Immobilien vorhanden sind muss ich jetzt tätig werden sonst hat sie mal ein Problem mit der Erbschaftssteuer.

Kraichgauer
Ich gehe ja davon aus, dass du aber soviel behältst, dass du im Falle von Krankheit/Alter das Seniorenheim, in das du eventuell ziehen mußt, über einen längeren Zeitraum auch bezahlen kannst - aber ich gehe davon aus, dass dich der Notar auch dahingehend beraten hat.
 
kraichgauq

kraichgauq

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Ich gehe ja davon aus, dass du aber soviel behältst, dass du im Falle von Krankheit/Alter das Seniorenheim, in das du eventuell ziehen mußt, über einen längeren Zeitraum auch bezahlen kannst - aber ich gehe davon aus, dass dich der Notar auch dahingehend beraten hat.
Bevor ich in ein Seniorenheim gehe würde ich....aber das gehört nicht hier her.
Aber Danke,denke ich hab alle Eventualitäten bedacht.

Kraichgauer
 
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hydrantenfritz

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Du fragst, wir Antworten.....!
Siehe....

Sollten grössere Werte (Liegenschaften usw.) vorhanden sein, empfiehlt es sich ein Notariel beglaubigtes Testament zu erstellen und dieses amtlich beim Bezirk hinterlegen. Das ist dann praktisch unanfechtbar.

Das erstellen beim Notar mit 2 Zeugen hat mich etwa 1000.-CHF gekostet. Die Amtliche Hinterlegung ca. 400.-CHF. Der Verkehrswert der Liegenschaft ca. 1.05 Mil. mit Hypotheken. von ca. 1/3.

Der Begünstigte wird sich zu keiner Zeit mit Einsprachen befassen müssen.
Ein Übergabe- Vertrag erspart auch die Schenkungssteuer ! :opa:
Ja, aber ich glaube (bin nicht ganz sicher)..das müsste zu Lebenszeit erfolgen.
Alls alleinstehender (mit Partnerin zusammenwohnend) könnte das folgen für die Belehnbarkeit der Liegenschaft, bei der Bank bewirken. (Hypotheken).

Bzw. was kann ein solcher Übergabevertrag an eine Mitbewohnerin, für einen Einfluss für den Eigentümer der Liegenschaft haben. Während seiner Lebenszeit? Er wäre nicht mehr der Eigentümer. Oder eben bei einem tiefen Betrag, wäre die Belehnbarkeit auf den Übergabe Betrag reduziert bei der Bank,

Denke nicht das man einen solchen Vertrag in ein Testament integrieren kann ( wo dieselbe Person begünstigt ist). Sonst könnte man ja problemlos die Erbschaftssteuer aushebeln.
Ein Übergabe- Vertrag geht natürlich nur zu Lebzeiten, und könnte/ sollte das Wohnrecht auf Lebzeiten beinhalten. 🤷‍♂️
 
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Christian Achberger

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Bevor ich in ein Seniorenheim gehe würde ich....aber das gehört nicht hier her.
Aber Danke,denke ich hab alle Eventualitäten bedacht.

Kraichgauer
Und was ist jetzt so schlimm in einem Seniorenheim?
Ich hab für mich schon ein paar ausgeguckt schön gelegen. Toller Service alles gut.
Da wird nichts vererbt. Das Geld wird ausgegeben.
 
Kurvenking

Kurvenking

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Ich gehe ja davon aus, dass du aber soviel behältst, dass du im Falle von Krankheit/Alter das Seniorenheim, in das du eventuell ziehen mußt, über einen längeren Zeitraum auch bezahlen kannst - aber ich gehe davon aus, dass dich der Notar auch dahingehend beraten hat.
Natürlich macht man so etwas auch, um in einem eventuellen Fall die Kosten auf die Allgemeinheit umlegen zu können.
 
D

dermitdemdodge

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Klar hab ich mich beraten lassen.
Wenn ich nen Satz in die Kiste mache ist meine Tochter Alleinerbin und hat einen Freibetrag von 400tds€.
Da noch andere Immobilien vorhanden sind muss ich jetzt tätig werden sonst hat sie mal ein Problem mit der Erbschaftssteuer.

Kraichgauer
Hat auch Vorteile nichts zu erben ....... stell ich grad fest
 
Gregor1250

Gregor1250

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Natürlich macht man so etwas auch, um in einem eventuellen Fall die Kosten auf die Allgemeinheit umlegen zu können.
Ich wollte es nicht so deutlich sagen! Über die Vorgehensweise des Sozialamt (zu Recht) machen sich die meisten Menschen keine Gedanken. Da zählt nur in der Familie die Vermögenswerte für die Nachkommen zu erhalten und die freuen sich, dass Papi und Mami so fleißig im Leben waren und soviel zusammengespart haben. Und Papi und Mami sitzen dann im Umkreis von 100 km des ehemaligen Wohnortes in einem Heim, dass nun wirklich nicht deren erste Wahl gewesen wäre - wenn sie denn eine Wahl gehabt hätten. Diese Wahl haben sie sich aber in dem Moment selbst genommen, als sie alles überschrieben hatten und gemeinsam mit den potentiellen Erben die 10 Jahres Frist abgewartet haben. Und wundern sich dann, wenn sie niemand besuchen kommt, da das Heim ja doch vielleicht ein bisschen weit von der Familie und den früheren Freunden aus der Nachbarschaft entfernt ist.
Die Vorgehensweise ist legal, wenn auch in meinen Augen, menschlich verwerflich!
Warum soll ich als Steuerzahler das Heim für die Menschen, die so handeln, bezahlen und die ich gar nicht kenne?

Unbenommen bleibt natürlich die Tatsache, dass für Menschen, die sich aus anderen Gründen einen Heimplatz nicht aus eigenen Mitteln leisten können, die Kosten durch das Sozialamt zurecht übernommen werden.
 
Gregor1250

Gregor1250

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Dem sind allerdings Grenzen gesetzt:
Schenkung – Wikipedia
Deswegen hoffen ja viele, dass Mami und Papi noch wenigstens 10 Jahre leben; dann kommen die Sozialkassen für die Unterbringung auf. Klaus und Bärbel feiern dann im ehemaligen Elternhaus ein paar Parties und erzählen stolz die Geschichte, dass das Sozialamt für die Kosten der Eltern aufkommt. Und leider klatschen dann die Anwesenden und finden das auch noch richtig - merken dann häufig nicht, dass sie jetzt gerade die Pflege bezahlen von Klausis Eltern.
 
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