
Biker-Gina
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Ich stell mich gleich in die Ecke und schäme mich...Das kann doch nicht sein. Gerd hat doch grade explizit erklärt, dass wir alle Verbrecher sind....

Ich stell mich gleich in die Ecke und schäme mich...Das kann doch nicht sein. Gerd hat doch grade explizit erklärt, dass wir alle Verbrecher sind....
Ich glaube die Skepsis bezieht sich eher auf die Christbäume a` la #89 und #93...Ich stell mich gleich in die Ecke und schäme mich...
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Bewußt blenden. Wie kann man so bescheuert asozial sein andere im Straßenverkehr zu gefährden.Also ich fahre sehr helle Tagfahrlichter, die bewusst „blenden“ sollen. Nachdem ich mal im Stand umgefahren wurde („Herr Richter, ich habe ihn nicht gesehen“) will ich auffallen. Also explizit keine blendfreien Nebellichter. Der TÜV findet es gut und hat nie etwas auszusetzen. Ich kann jeden verstehen, der sowas montiert, ob gelb oder weiß.
soll sicherlich die Symbofigur für den hippen Youngster sein, der in diesem Fall mit coolen Accessiores punkten will.Kappen-Kevin
wobei die ja teurer als das US-Produkt ist, das zudem die dynamischen Lichter - Blinker und Bremslicht - übernimmt.Gibt es sogar von BMW - Jacke Tokyo Connect
Kommt mir wie ein optisches Wettrüsten auf der Straße vor ... und da scheint ja etwas dran zu sein. Für mehr Chancengleichheit müsste das Beleuchtungswesen wahrscheinlich stärker vereinheitlicht werden, aber da sehe ich wenig Chance, denn auch die Autohersteller setzen sich ja mit coolen Lichtkonzepten voneinandner, weil vermutlich auch die Kunden das gut finden.Bewußt blenden. Wie kann man so bescheuert asozial sein andere im Straßenverkehr zu gefährden.
Wahscheinlich hast Du auch kein Problem damit, wenn Deinetwegen ein Mensch zu Tode kommt.
Immerhin ein Ansatz, worum es gehen müsste, aber meist schlecht umgesetzt, denn je kleiner die Lichtquelle, desto mehr blendet sie, weil sie ihre Lichtleistung auf eine zu kleine Fläche verteilt.Es geht bei den Zusatzscheinwerfern doch nicht ums Blenden, sondern um die Vergrößerung der Silhuette.
Was man hierImmerhin ein Ansatz, worum es gehen müsste, aber meist schlecht umgesetzt, denn je kleiner die Lichtquelle, desto mehr blendet sie, weil sie ihre Lichtleistung auf eine zu kleine Fläche verteilt.
Servus!Ach ja und seitdem ich auch nachgerüstet habe, wird mir deuuuuuuuuuutlich weniger die Vorfahrt genommen.
Ist bei meinen Dayron auch so!@Andi#87 stimme dir vollkommen zu. Deshalb sind meine Tagfahrlichter auch so geschaltet, dass sie wie Standlichter ausgehen, sobald ich das Abblendlicht einschalte. Das war früher (?) auch so Vorschrift.
Oooch Spatzerl..kriegst gleich ein Bussi...oder zwei....Immer die Schweizer....![]()
1250GS = 1 Taste -> alle glücklichIn der Dämmerung oder Nachts, schalte ich die Zusatzscheinwerfer aus.
Schon länger her, aber ja - war ganz witzig - ich mit am Auto umgebastelter Beleuchtung und Ladeschutzbügel zum TüVi -"ja passt LKW, da geht dat" "eintragen?" "nö das ist zugelassen"jemand Erfahrung?
Also Original Scheinwerfer + 4 Scheinwerfer ist auch nach EG nicht zulässig.Nein, nicht bei einer EU-Zulassung
Ein paar Zahlen:
- Anzahl Scheinwerfer: 1, nach EG auch 2
- Abstand Doppel-Scheinwerfer: max. 200 mm
- Abstand Scheinwerfer zum Fernlicht: nach StVZO max. 200 mm
- Höhe Abblendlicht über Boden: 500 bis 1200 mm; nach StVZO max. 1000 mm bei EZ vor dem 1.1.1988
- Anzahl Standlichter: 1, nach EG auch 2
- Höhe Standlicht: nach EG-Recht 350 – 1200 mm, nach StVZO max. 1500 mm
- Anzahl Nebelscheinwerfer: 1, nach EG auch 2, symmetrisch zur Fahrzeug-Längsachse
- Höhe Nebelscheinwerfer: wie Abblendlicht
Laut TüV in D nicht - aber vieles wird einfach mal "übersehen"...Gibt Abdeckkappen, damit wäre es egal und offroad zusätzlich ein Segen in manchen Gefilden.