Parken in verschiedenen Städten

Diskutiere Parken in verschiedenen Städten im Reise Forum im Bereich Unterwegs; Gute Frage ... und hat das schon jemand mit der 13er ADV versucht? :nerd: ... ich frage für einen Freund
bswoolf

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V85TT und noch so einige Moppeds mehr
Garage? Auto reinstellen? Habt Ihr keine Motorräder? Und wo schraubt Ihr?
 
maxquer

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r1200gs TÜ
Garage? Auto reinstellen? Habt Ihr keine Motorräder? Und wo schraubt Ihr?
Dann schaue mal in die Garagenverordnung deines Bundeslandes.
Im Normalfall ist die Nutzung einer Garage als Werkstatt verboten.
Hält sich zwar keiner dran, ist aber so.
Ne böse Nachbarschaft und du hast ein Ordnungswidrigkeitsverfahren am Hals.

Gruss,
maxquer
 
Brauny

Brauny

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Schon mal versucht, mit einem Passat in eine 1970 gebaute Garage zu kommen? Zumindest bei uns würde es nur einmal funktionieren, aber auch nur mit viel Schwung. Daher darf die GS sich in der Garage richtig breit machen.

Ggf. sollte man vorschreiben, dass nur jemand ein Auto oder Motorrad oder Lastenrad kaufen darf, wer auch einen Stellplatz im nichtöffentlichen Raum hat (Ooops, Ironie!). :wink:
Ein 73er Passat geht da bestimmt rein. ☺
Gruß Brauny
 
KlausB

KlausB

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Es ist doch egal. Es gibt nur wenige Gemeinden, die die Nutzung der Garage durch Einstellen des eigenen PKWs vorschreiben. So lange das nicht passiert ist, darf man im öffentlichen Raum sein eigenes Auto parken. Das machen ohnehin genug, weil Camping-Wagen, Anhänger, Wohnmobil nicht auf das eigene Grundstück passen.
So lange legal geparkt wird, ist mir das schnuppe. Mich stört nur die regelfreie Ego-Mentalität von mittlerweile sehr vielen. Bevor man 100 m vor einer Bäckerei auf einen freien Parkplatz fährt, fährt man bis direkt davor und parkt auf dem Gehweg. Nur ja nicht weit laufen. Und das Ordnungsamt ist immer dann nicht da, wenn die richtig groben Verstöße passieren, wenn der PKW sogar vollständig auf dem Gehweg steht, so dass nur 20 cm zur Hauswand bleiben.
Vor Banken ist es dasselbe.
Und das an Stellen, auf denen legales Parken auf der Straße funktioniert, die ist breit genug. Statt also legal die Autofahrer zu behindern, werden illegal Fußgänger behindert. Ich hatte mal einen Fahrer eines PKWs mit Anhänger angesprochen, weil er mir auf dem Fußweg 50 cm Platz gelassen hat. Seine Antwort war, er hat Angst, dass ihm beim Parken auf der Straße jemand in den Anhänger reinfährt. Lachhaft. Er stand zwei Drittel auf der Straße. Jedes Fahrzeug musste auf die Gegenspur. Und wenn er übersehen wird, dann knallt es, egal wie er parkt.
Wir haben uns in der Gesellschaft prächtig weiterentwickelt. Spielregeln gelten nur so lange, wie ich selbst nicht schlecht gestellt bin, sonst bastele ich mir meine eigene Begründung zurecht.

Gruß
Klaus
 
zyklotrop

zyklotrop

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Mit dem KFZ darfst du selbstverständlich im öffentlichen Raum parken. Nur eine Garage ist gemäß einer irgendwann erteilten Baugenehmigung zweckgebunden und darf nicht als Lager- oder Abstellraum missbraucht werden. So ist die rechtliche Situation.
 
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Bruno_Stuttgart

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Hallo zusammen,

das die Diskussion solche Ausmaße annimmt wollte ich eigentlich nicht ...
Mir ging es einfach um eine Liste mit Orten und dem Zusatz "parken ist OK" oder "Vorsicht: scharfe Regeln"

Damit könnte man vor einem Besuch mal kurz checken, wie es vor Ort aussieht.
Natürlich ist das immer mit Risiko behaftet (z.B. Stuttgart ist groß),
aber wie gesagt das war mein eigentliches Anliegen.

Ich wäre auch bereit so eine Liste zu führen ... (natürlich ohne Gewähr)

Grüße aus Stuttgart
Bruno
 
Roman66

Roman66

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Hatte vor einigen Wochen einen Zahnarzt-Temin in der Innenstadt Bad Dürkheim. War 15 Minuten früher vor Ort und bin 3 Runden gefahren um einen Parkplatz zu finden.
Ein PKW Parkplatz links in einer Einbahnstraße der plötzlich frei wurde habe ich nicht genutzt da der "Parkautomat" meine €-Münze nicht wollte, also habe ich meine ADV gegenüber auf einem "sehr breiten" Bürgersteig nahe der Hauswand abgestellt.
(siehe Bild).

Ergebins war, ein Ticket für 55€. Das "Ordnungsamt" hat den Einspruch abgelehnt und "empfiehlt" das Ticket zu zahlen. Wenn es nach mir ginge, würde ich vor Gericht gehen und wenn es 500 € kostet. Soviel Uneinsichtigkeit und Trägheit ist mir noch nicht untergekommen.

Selbst in Großstädten mit hohem Verkehrsaufkommen zeigt man mehr Toleranz als in diesem "Kaff"!

Normal, ist so etwas nicht, oder?

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KlausB

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Nicht aufregen, sondern zahlen. Vor Gericht gehen ist zwecklos. Wir dürfen nun mal offiziell kein Motorrad auf dem Gehweg abstellen, auch wenn das üblicherweise geduldet wird und in deinem Fall keine Behinderung vorhanden ist. Wer weiß, vielleicht hat sich auch ein Anwohner geärgert, weil du direkt vor seiner Scheibe stehst, und das angezeigt.

Die einzig legale Möglichkeit ist das Parken auf der Straße. Es gilt, dass die verbleibende Straßenbreite bei auf der Straße parkenden Fahrzeugen mindestens 3,05 m betragen muss. Dann kann ein Fahrzeug mit einer Fahrzeugbreite von 2,5 m noch ohne behindert zu werden durchfahren. Ist die Straße also 5 m breit (für beide Fahrspuren) und steht dort kein Halteverbots- oder Parkverbotsschild (auch keine durchgezogene Mittellinie), kannst du dein Motorrad dort mit den Rädern am Bordstein auf dem Seitenständer abstellen. Wenn es neben der Fahrbahn einer ausreichend breiten Strraße Parkbuchten gibt, in denen man nur mit Parkschein parken kann, dazwischen aber Abschnitte mit Bäumen oder Pflanzen sind, dann park dein Mopped genau vor solch einem Abschnitt auf der Straße. Das ist erlaubt.

Das Vorhandensein von Parkbuchten bedeutet nicht, dass man auf der Fahrbahn nicht parken darf. Man darf nur nicht neben einer Parkbucht parken. Siehe: KG: Parken auf Fahrbahn neben Parkstreifen ist untersagt

Wir haben aus der Duldung des Parkens auf Gehwegen selbst fast schon eine Regel gemacht. Dabei können doch gerade Moppeds auf sehr vielen Straßen direkt am Straßenrand legal geparkt werden. Das Problem sind dann höchstens die sich aufregenden Dosenfahrer, die die Parkregeln auch nicht mehr kennen.

Gruß
Klaus
 
GShammer

GShammer

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Guten Morgen, hier in Berlin parken motorisierte Zweiräder grundsätzlich auf dem Gehweg.Man stellt sein Motorrad so ab das Fußgänger nicht behindert werden und alle sind froh. Da mittlerweile die Parkraum Bewirtschaftung die ganze Stadt erfasst hat entfallen beim Parken auf dem Gehweg auch die Parkgebühren. Es gibt zwar vereinzelt ausgeschriebene Motorrad Parkplätze aber diese sind eher selten.
 
KlausB

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Früher war das in Berlin tatsächlich erlaubt, das ist es aber heute nicht mehr. Dass es geduldet wird, ist zwar schön, aber trotzdem nur Duldung. Ärgert sich ein Fußgänger und zeigt das an, kostet es 55 Euro.

Born to park wild: Berliner Polizei ignoriert weiterhin auf Gehwegen geparkte Motorräder

Der Hinweis, wie es in Berlin üblicherweise gehandhabt wird, hilft in anderen Städten wenig. Wie ich geschrieben habe, darf man legal auf der Fahrbahn parken, wenn es dort nicht durch ein Halteverbotsschild untersagt ist und die verbleibende Fahrbahnbreite mind. 3,05 m beträgt. Warum dann die Duldung ausreizen? Kann man machen, nur sollte man sich nicht aufregen, wenn dann das Verwarngeld doch mal erhoben wird, dann ist das halt so.

Gruß
Klaus
 
Eckart

Eckart

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Früher war das in Berlin tatsächlich erlaubt, das ist es aber heute nicht mehr. Dass es geduldet wird, ist zwar schön, aber trotzdem nur Duldung.
Meines Wissens war das schon immer Duldung, weil die StVO das nicht hergibt. Allenfalls gilt das Opportunitätsprinzip, nachdem die Ordnungsbehörde Ordnungswidrigkeiten verfolgen kann, aber nicht muss ("pflichtgemäßes Ermessen"). Tatsächlich wird dieses Parken weiterhin so geduldet, aber vor zwei oder oder drei Jahren gab es da mal einen Einschnitt, der vermutlich auch mit dem Wechsel der Verkehrssenator:in zu tun hatte, vor allem aber haben wohl die undiszipliniert fahrenden und parkenden Kollegen mit den Miet-Stehrollern schlafende Hunde geweckt. Daneben gab es aber noch eine Regelung, dass Motorräder und Fahrräder auf kostenpflichtigen Straßenparkplätzen kostenlos stehen dürften. An den Parkscheinautomaten steht das allerdings so nicht dran, so dass ich nicht sicher bin, ob und wo das wirklich gilt.
Was die Parkraumbewirtschaftung angeht, kann der Beitrag oben den Eindruck entstehen lassen, diese wäre flächendeckend, tatsächlich ist sie das aber nur in den Innenstadtbereichen, natürlich Bereiche, in die man "gern" hin möchte.
Leider wird die Verkehrssituation vor allem in den Innenstadtbereichen immer ungemütlicher, nicht nur beim Parken, sodass sich die zunehmend auch mit dem Motorrad meide. Ziel der Verantwortlichen ist wohl auch, dass der ÖPNV benutzt werden soll, der aber auch zunehmend schlechter läuft, verspätet, ausfällt (Personalmangel, Störungen, Stau), nicht erst seitdem das Brückenfieber auch Berlin erfasst hat, was dem Ganzen noch die Krone aufsetzt.
 
jausnstandl

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Daneben gab es aber noch eine Regelung, dass Motorräder und Fahrräder auf kostenpflichtigen Straßenparkplätzen kostenlos stehen dürften. An den Parkscheinautomaten steht das allerdings so nicht dran, so dass ich nicht sicher bin, ob und wo das wirklich gilt.
In AT steht das in der STVO.
Allerdings habe ich mir angewöhnt dennoch die zuständige Gemeinde per Mail anzuschreiben und mir das schriftlich bestätigen zu lassen.
 
KlausB

KlausB

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Meines Wissens war das schon immer Duldung, weil die StVO das nicht hergibt.
Es war mehr als Duldung, es gab eine interne Dienstanweisung:

Die „Berliner Linie“ (seit 1978) ist eine interne Dienstanweisung der Behörden. Sie besagt, dass einige Verstöße – wie beispielsweise das Parken von Krädern auf dem Gehweg und das Halten von Lieferwagen in zweiter Reihe – geduldet und nicht bestraft werden.

Das wurde jedoch widerrufen.

Gruß
Klauus
 
C

camalot

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Ok ist etwas merkwürdig aber genau das ist im Freundeskreis passiert. Beim Spazierengehen hat der knapp Zweijährige dort angefasst und hat sich die ganze Hand verbrannt.
Die kann er sich dann aber auch verbrennen wenn das Motorrad auf einem Motorradparkplatz steht.
 
Bajaman

Bajaman

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Hatte vor einigen Wochen einen Zahnarzt-Temin in der Innenstadt Bad Dürkheim. War 15 Minuten früher vor Ort und bin 3 Runden gefahren um einen Parkplatz zu finden.
Ein PKW Parkplatz links in einer Einbahnstraße der plötzlich frei wurde habe ich nicht genutzt da der "Parkautomat" meine €-Münze nicht wollte, also habe ich meine ADV gegenüber auf einem "sehr breiten" Bürgersteig nahe der Hauswand abgestellt.
(siehe Bild).

Ergebins war, ein Ticket für 55€. Das "Ordnungsamt" hat den Einspruch abgelehnt und "empfiehlt" das Ticket zu zahlen. Wenn es nach mir ginge, würde ich vor Gericht gehen und wenn es 500 € kostet. Soviel Uneinsichtigkeit und Trägheit ist mir noch nicht untergekommen.

Selbst in Großstädten mit hohem Verkehrsaufkommen zeigt man mehr Toleranz als in diesem "Kaff"!

Normal, ist so etwas nicht, oder?

Anhang anzeigen 775275
So ähnlich ging es mir vor zwei Jahren in Omis in Kroatien.
War beim Doc im KH und musste nur noch zur Apotheke die Medikamente abholen ... 5 Minuten ... zack als ich wieder zur GSA kam, hing ein Ticket dran - waren um die 35,- € für Parken auf dem Gehweg.
Hmm ... in der Vergangenheit hatten doch genau an dieser Stelle immer die ganzen Mopeds und Bikes geparkt ... hatte mich schon gewundert, warum es dort kein Bike oder Roller stand als ich dorthin gefahren bin.
Der Verkäufer an der Eisdiele gab mir den Tip das Ticket schnell an der Post zu bezahlen ... gab glaube sogar dann 5,- € Discount ...
Warum da keine Mopeds mehr stehen, sagte er mir auch. Der Bürgersteig wurde komplett neu gemacht mit besten Steinen und da wolle man keine Bikes mehr drauf stehen haben.
Omis wird zur Zeit als hippes Städtchen rausgeputzt ... neu angelegte Promenade, neuer Hafen usw. ... so möchte man die ""Schönen und Reichen" anlocken ...
Bin gespannt wie es in vier Wochen aussieht ...
Und wer falsch parkt muss halt das Ticket zahlen ... ist leider so ... ob das mit den Tickets sinnfrei ist oder nicht entscheiden die Ämter .. die wollen halt ihre Kassen füllen.
 
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