Es tut sich ja was und das muss man auch zur Kentnis nehmen. Alles braucht Zeit. Die Ampel hatte ja schließlich 3,5 Jahre Zeit entsprechend vorzuarbeiten.
Im Januar 2026 hat das Bundeskabinett eine neue Rechtsverordnung verabschiedet, die zum
1. Februar 2026 in Kraft tritt.
Die Reform stützt sich maßgeblich auf eine neue EU-Richtlinie, die eine einheitliche Klasse "sicherer Herkunftsstaaten im Sinne der Richtlinie 2013/32/EU" schafft, um Rückführungen direkt aus Außengrenzverfahren zu ermöglichen. Die Einstufung als „sicherer Herkunftsstaat“ durch die unionsgeführte Regierung unter Merz und Dobrindt hat tiefgreifende rechtliche und praktische Folgen für Asylsuchende aus diesen Ländern.
Asylsuchende müssen nun aktiv beweisen, dass sie entgegen der allgemeinen Lage im Heimatland individuell verfolgt werden. Bloße Hinweise auf allgemeine Missstände reichen nicht mehr aus; es müssen spezifische, dokumentierte Gefährdungen vorliegen.
Asylanträge von Menschen aus diesen 10+ Ländern werden prioritär behandelt.
- Kurze Fristen: Eine Entscheidung erfolgt oft innerhalb weniger Wochen „Fast-Track“, statt Monate.
- Anhörung: Die Anhörung findet zeitnah statt, wobei die Vorbereitungszeit für die Betroffenen deutlich verkürzt ist.
Wenn der Beweis der individuellen Verfolgung nicht gelingt, wird der Antrag als „offensichtlich unbegründet“ abgelehnt. Dies hat gravierende Folgen für den Rechtsweg:
- Verkürzter Rechtsschutz: Klagen gegen den Bescheid haben keine aufschiebende Wirkung. Betroffene müssen innerhalb von nur einer Woche einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht stellen, um eine Abschiebung vorläufig zu verhindern.
- Kein Bleiberecht während des Eilverfahrens: In der Regel können Abschiebungen bereits vollzogen werden, bevor das Gericht abschließend über die Klage entschieden hat, sofern der Eilantrag abgelehnt wird.
Um die Ausreisebereitschaft zu erhöhen, greifen verschärfte Auflagen:
- Residenzpflicht: Antragsteller müssen bis zum Ende des Verfahrens und (bis zur Ausreise) in Erstaufnahmeeinrichtungen wohnen.
- Sachleistungsprinzip: Gemäß der unionsgeführten Politik erhalten Bezieher aus diesen Ländern Sachleistungen statt Bargeld, oft über die 2024/2025 flächendeckend eingeführte Bezahlkarte.
Deswegen beissen die Grünen und die Linken gerade ins Eisen.
Für Asylsuchende aus allen eingestuften sicheren Herkunftsstaaten, die nach dem 31. August 2025 einen Asylantrag gestellt haben, gilt während des gesamten Verfahrens ein
striktes und dauerhaftes Arbeitsverbot. Auch eine Beschäftigungsduldung ist für diesen Personenkreis ausgeschlossen.
Während früher die Ausländerbehörden Arbeitserlaubnisse erteilen konnten, ist dieser Spielraum für Staatsangehörige dieser Länder 2026 gesetzlich ausgeschlossen. Das Verbot endet erst mit einer (unwahrscheinlichen) Anerkennung als Flüchtling. Selbst im Falle einer Duldung bleibt das Arbeitsverbot bestehen. Zudem wird mit der Ablehnung ein befristetes Einreise- und Aufenthaltsverbot für den gesamten Schengen-Raum verhängt.
Die Einstufung dient im Jahr 2026 primär als Instrument der Abschreckung und der Verfahrensbeschleunigung. Das Ziel der Regierung Merz ist es, die Zuwanderung aus diesen Ländern gegen Null zu senken, indem die Erfolgsaussichten minimiert und die Lebensbedingungen während des Verfahrens restriktiv gestaltet werden.
Und das alles muss nun ab dem 1. Februar nur so auch in den Ämtern - Gerichten umgesetzt werden. Aber da habe ich, die Grünen haben ja die entscheidenen Positionen mit ihren Leuten besetzt, meine Zweifel und das wird meine neue Messlatte für Merz.