Wenn also von 975000 syrische Schutzschuchende 80.000 Nettozahler sind, dann wundert mich auch nicht, warum das Wirtschaftswunder so lange auf sich warten lässt.
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Das war nur am Beispiel an den Schutzsuchenden aus Syrien erklärt. Oft wird ja da der Arzt, der Ing. oder der qualifizierte Facharbeiter in dem Zusammenhang genannt und hervorgehoben.
Tatsächlich leben ja Ende 2025 rund 3,3 Millionen Schutzsuchende in Deutschland. Der höchste Anteil mit über 1,3 Mio. , davon rund 760.00 in der Grundsicherung, sind Ukrainer. Rund 39 % der Erwerbstätigen arbeiteten in Vollzeit, 36 % in Teilzeit und 18 % geringfügig, Also auch recht wenig Netto Zahler.
Und die netten friedlebenden Afgahnen mit über 420.000 nicht vergessen.
Und es leben rund 120.000 bis 125.000 Menschen ohne anerkannte Staatsangehörigkeit hier, wobei sich diese Zahl aus offiziell als "staatenlos" anerkannten Personen (ca. 28.500–29.500, Stand Ende 2025) und einer deutlich größeren Gruppe von Personen mit "ungeklärter Staatsangehörigkeit" (über 90.000) zusammensetzt. Also die, die ohne Personalausweis die Grenze überschritten haben und nicht sagen wer sie wirklich und oder woher sie sind. Diese
Identitätstäuschung wird damit als Instrument genutzt, um eine Abschiebung faktisch unmöglich zu machen. Dies führt zu einer dauerhaften Präsenz im Status der Duldung
(Leistungen zum Lebensunterhalt (AsylbLG)
: Geduldete haben Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts, die Grundleistungen (Unterkunft, Heizung, Nahrung) und den "notwendigen persönlichen Bedarf", Leistungen auf ein Niveau ähnlich der Sozialhilfe -Bürgergeld)
Denn, Deutschland ist das einzige Land in dem man ohne jegliche Ausweisdokumente, und das geduldet illegal einreisen, jedoch ohne einen gültiger Pass oder Passersatz nicht mehr ausreisen kann.
Da ist er zwingend erforderlich.
Natürlich könne sie auch
nicht Eingebürgert werden.
Außer Achmet oder Aischa Do möchten natürlich aus welchen Gründen auch immer Deutschland aus freien Stücken verlassen. Da müssen dann Reiseausweise für Staatenlose bei den Ausländerbehörden (Grauer Pass - Visum) beantragt werden.
Und Freiwillig ausreisende Schutzsuchende in Deutschland können finanzielle Unterstützung erhalten, um die Rückkehr in ihr Heimatland zu erleichtern. Über das REAG/GARP-Programm (Reintegration and Emigration Programme for Asylum-Seekers in Germany) werden Reisebeihilfen (500 ~ 900 Euro) und Starthilfen (1.000 ~ 5..000 Euro) bar (Landläufig als
Handgeld wie auch bei Abschiebungen bezeichnet) gezahlt, die je nach Herkunftsland und Umständen variieren, um die ersten Wochen im Heimatland zu überbrücken. Es ist für den Staat oft günstiger, eine einmalige Starthilfe zu zahlen, als über Jahrzehnte die Kosten einer Duldung und der Beerdigung zu tragen.