In Österreich gibt es bereits laufende Verfahren gegen R1250GS Fahrer auf Grund des nicht erlaubten 3. Rück- und Bremslichtes. Dieses ist, nach geltender EU Rechtssprechung, so für einspurige Fahrzeuge nicht gestattet. Wie BMW Motorrad jemals dafür eine Typenzulassung bekommen hat, ist fraglich (oder es lief wieder nach dem Schema "Malta").
Daher wohl nun bei allen Modellen ausschließlich 2 Rück- und Bremslichter, wie vom Gesetzgeber gestattet.
Bin gespannt, wie die Verfahren ausgehen werden, wenn es etwas konkretes zu berichten gibt, werde ich es vermelden.