GS Bär
Da hast du vollkommen recht. Zu einer Einigung gehören aber immer ZWEI !! Was willst du machen, wenn sich derI Eine Einigung mit dem Händler scheint mir in jedem Fall der bessere Weg zu sein, als mit dem Kopf durch die Wand auf sein Recht zu beharren.
partout nicht einigen will ?



) würde das zweite Halbjahr abdecken.
) handelt.
Somit ist das Thema "Kenntnis vom Mangel etc." eh durch.