Schaltung Nebel-Zusatzscheinwerfer

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BergischJung

BergischJung

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2002-er 1150 GS
Hallo,
wie müssen Nebel-Zusatzscheinwerfer geschaltet sein?
Ich glaube Funktion nur, wenn auch Ablendlicht an ist?
Und ich meine, dass die Dinger früher so geschaltet sein mußten, dass sie ausgehen, wenn Fernleicht aktiviert wird.
Ist das heute auch noch Vorschrift?
Danke vorab,
BG
Rainer
 
Maaz

Maaz

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CRF 300 Rally, R1250GS 40-Jahre-Edition, R100R (1992)
Servus Rainer,

TÜV sagt

“Nebelscheinwerfer:- Anzahl: 1, nach EG auch 2 zulässig - in der Breite:
nach EG bei 2: symmetrisch zur Fz-Längsmitte nach StVZO: max. 250 mm von der Fz-Längs- mitte, auch auf Sturzbügel erlaubt
- in der Höhe: max. wie Abblendlicht
- Schaltung mit Begrenzungs-, Abblend-, Fern-
licht
- Einschaltkontrollleuchte zulässig“

Bei mir geht Fernlicht parallel.

Zum Anschließen hilft Google. ZB https://blog.max-fun.de/max-fun-arc.../technik-und-wissenswertes/nebelscheinwerfer/
 
gerd_

gerd_

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Hi
Nebler müssen beim Einschalten des Fernlichts nicht verlöschen, mussten sie auch noch nie, hat nur der TÜV so ausgelegt.
Allerdings dürfen Fern- und Nebel nicht gemeinsam leuchten. Zu deutsch: Wenn Du Fern einschaltest musst Du die Nebler ausmachen. Deshalb war die Forderung des TÜV nicht ganz doof. Relaisschaltungen bild5
Soweit zumindest die Vorschrift.
gerd
 
M

mreasy2002

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Hi,

ich hatte mir überlegt die Nebelscheinwerfer über die 12V Buchse mit einem Schalter "anzuklemmen". Würde das so dem Tüv genügen?

Grüße
Patrick
 
Theo.Turnschuh

Theo.Turnschuh

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BMW R 1200 GS
Hi,

ich hatte mir überlegt die Nebelscheinwerfer über die 12V Buchse mit einem Schalter "anzuklemmen". Würde das so dem Tüv genügen?

Grüße
Patrick
Wenn Dein Abblend-/ Fernlicht automatisch beim Starten angeht, sollte es okay sein.
 
G

greyman

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Neuere BMWs erlauben auch Nebelscheinwerfer mit Tagfahrfahrlicht. Nur ältere schalten die erst mit Abblendlicht ein.
Hat sich da nicht was in den EU Richtlinien geändert gehabt?
 
Theo.Turnschuh

Theo.Turnschuh

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BMW R 1200 GS
Neuere BMWs erlauben auch Nebelscheinwerfer mit Tagfahrfahrlicht. Nur ältere schalten die erst mit Abblendlicht ein.
Hat sich da nicht was in den EU Richtlinien geändert gehabt?
Die StVZO lässt es nicht zu. Bei Zusatzscheinwerfern muss das Abblend- oder Fernlicht + Rücklicht + Kennzeichenbeleuchtung eingeschaltet sein.
 
gerd_

gerd_

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Hi
Die StVZO lässt es nicht zu. Bei Zusatzscheinwerfern muss das Abblend- oder Fernlicht + Rücklicht + Kennzeichenbeleuchtung eingeschaltet sein.
>>>>>
Das Tagfahrlicht muss sich automatisch einschalten, sobald der Motor läuft. Es muss sich automatisch ausschalten (dimmen), sobald das „Fahrlicht“ (Hauptscheinwerfer-Abblendlicht, Rücklicht und Nummernschildbeleuchtung) eingeschaltet wird. Dies gilt nicht für die Betätigung der Lichthupe. Dies könnte durch einen separaten Wechselschalter für Abblendlicht und TFL realisiert werden.

Auch bei eingeschaltetem TFL muss das Rücklicht brennen. Die Nummernschildbeleuchtung kann, muss aber nicht eingeschaltet sein.
Generell braucht es die Zulassungskennzeichnung für TFL (s.o.). Der Anbau muss nicht von einer Prüforganisation abgenommen und in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden. Allerdings muss der Anbau ordnungsgemäß vorgenommen werden, damit es bei der nächsten Hauptuntersuchung keine Schwierigkeiten gibt.
<<<<<

Nebelscheinwerfer +TFL ist zulässig bei neueren Fahrzeugen bei denen das TFL serienmässig zur Funktion als Positionslicht gedimmt wird wenn ein anderes "Licht" eingeschaltet wird.
gerd
 
Theo.Turnschuh

Theo.Turnschuh

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Hi


>>>>>
Das Tagfahrlicht muss sich automatisch einschalten, sobald der Motor läuft. Es muss sich automatisch ausschalten (dimmen), sobald das „Fahrlicht“ (Hauptscheinwerfer-Abblendlicht, Rücklicht und Nummernschildbeleuchtung) eingeschaltet wird. Dies gilt nicht für die Betätigung der Lichthupe. Dies könnte durch einen separaten Wechselschalter für Abblendlicht und TFL realisiert werden.

Auch bei eingeschaltetem TFL muss das Rücklicht brennen. Die Nummernschildbeleuchtung kann, muss aber nicht eingeschaltet sein.
Generell braucht es die Zulassungskennzeichnung für TFL (s.o.). Der Anbau muss nicht von einer Prüforganisation abgenommen und in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden. Allerdings muss der Anbau ordnungsgemäß vorgenommen werden, damit es bei der nächsten Hauptuntersuchung keine Schwierigkeiten gibt.
<<<<<

Nebelscheinwerfer +TFL ist zulässig bei neueren Fahrzeugen bei denen das TFL serienmässig zur Funktion als Positionslicht gedimmt wird wenn ein anderes "Licht" eingeschaltet wird.
gerd
Also ist eine Schaltung nur TFL + NSW nicht zulässig. Etwas anderes schrieb ich ja auch nicht.
 
gerd_

gerd_

Dabei seit
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Hi
Doch! Weil bei neueren Maschine das Rücklicht auch leuchtet wenn die TFLs "an" sind.
gerd
 
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