Schmerzensgeld

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Gast 7673

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geschieht so etwas im Strafverfahren nicht.

Fast jeder Unfall im Straßenverkehr ist natürlich strafrechtlich eine wenigstens fahrlässige Körperverletzung (wenn jemand verletzt wird), außer es ist schicksalhaft geschehen und der andere Fahrer war schuldlos, aber dann gibt es auch zivilrechtlich kaum ein Schmerzensgeld ...

Das sogenannte strafrechtliche Adhäsionsverfahren (oder auch das Nebenklageverfahren) in welchem man unter Umständen Schmerzensgeldansprüche durchsetzen kann, erfolgt nur auf Antrag des Geschädigten.
Hierfür gibt es allerdings keinen Rechtsschutz.

Manchmal spricht der Strafrichter auch Auflagen wie Schmerzensgeldzahlungen aus, aber das ist eher nicht die Regel und das Schmerzensgeld welches im Zivilverfahren zu erreichen ist, wird in der Regel höher sein.

Ich bin kein Jurist, aber m. E. setzt eine Schmerzensgeldforderung, wie in diesem Fall geschildert mit OP und Krankenhausaufenthalt, eine Körperverletzung im strafrechtlichen Sinne voraus, womit ein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung gegeben ist, und die Staatsanwaltschaft eingeschaltet wird, ermittelt und es zu einem Verfahren kommt. Hieraus lässt sich dann sehr leicht ein Schmerzensgeldanspruch durchsetzen. So jedenfalls ging es mir als Verletzter vor etwa 30 Jahren. Es reichte eine Arbeitsunfähigkeit von 1 Woche aus, um eiinen Schmerzensgeldanspruch zu begründen. Ich hab das damals garnicht beabsichtigt, aber das nahm so seinen Lauf.

Im Nachhinein ists immer schwer, Ansprüche durchzusetzen, daher von mir viel Glück und eine gute Genesung.
Im Voraus wird es noch schwerer Ansprüche überhaupt erst mal zu haben .. :-))
 
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bahnweg

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@all

danke für die Infos, bis zur Schmerzensgeld Forderung war alles OK. Jetzt wird mir ein Fehlverhalten nachgesagt. Überholen im Überholverbot ca. 4 km vor dem Unfallort. 4 Zeugen sagen das ich nicht zu schnell war und das ich mich ordentlich verhalten habe.
Schauen wir mal was dabei rauskommt. Werde hier weiter berichten.

Markus
 
pässefahrer

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Jetzt wird mir ein Fehlverhalten nachgesagt. Überholen im Überholverbot ca. 4 km vor dem Unfallort. 4 Zeugen sagen das ich nicht zu schnell war und das ich mich ordentlich verhalten habe.
Und hat das was mit dem Unfall zu tun? :confused:
 
bahnweg

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Der Zeuge den ich überholt habe, ist die gesamte Fahrstrecke hinter mir hergefahren und hat nur positives für mich ausgesagt. Er konnte auch die Geschwindigkeit bis zum Unfall als nicht überhöht erklären.

Markus
 
tuxbrother

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Das kommt mir irgend wie bekannt vor ...

Der Unfall ist nun schon über drei Jahre her. Der Unfallverursacher ist strafrechtlich ein halbes Jahr später mit voller Schuld verurteilt worden. Mitte letzten Monats war nun der Prozess-Auftakt zum zivilrechtlichen Prozess, bei dem es ebenfalls noch um offene Schmerzensgeld-Forderungen geht (zum Ende der ersten Verhandlung wurde die Klage-Summe auf 33.000 € festgesetzt - hierbei sind die bereits gezahlten Schadensersatz-Zahlungen bereits raus gerechnet).
Beim Vorgespräch mit meinem Anwalt sagte er mir deutlich, dass die Schuldfrage beim eigentlichen Strafprozess des Unfallverursachers mit der "Schuldfrage" im Zivilprozess nichts miteinander zu tun haben.

Eine große Frage während des Prozesses war, ob ich es hätte schaffen können mit einer stärkeren Bremsung den "Kontakt" hätte vermeiden können. Mit Hilfe der Zeugen wurde versucht die genaue Position des anderen Fahrzeugs zum Zeitpunkt des Abschlusses als er von Links in eine vorfahrtsberechtigte Kreuzung einfuhr zu ermitteln ... es ging hier um einzelne Meter. Der Sachverständige hatte zwei Szenarien beschrieben, bei der es einerseits möglich gewesen wäre, andererseits aber auch nicht.

Bin auch gespannt, wie das weiter geht.

Zu den Kosten: Die werden bis her von meiner RSV übernommen und sind teilweise auch in der Klagesumme enthalten.

@bahnweg: Viel Glück!
 
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