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Florian-PF
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Hm, woran kann ich erkennen ob ich ein Motorrad mit EU Zulassung habe? Hab das nicht kapiert, bin vielleicht zu doof dazu
.. Ich fahre eine BMW R1100GS...

Die 1100er gabs (glaube ich) von 1994 bis 1999. Du könntest also noch eine mit einer KBA-Zulassung haben, die letzten beiden Baujahre könnten schon eine EU-Nummer haben. Schau doch mal in Deinen Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil 1. Da steht unter "K" was, daran erkennt man ob nationale oder europäische Betriebserlaubnis erteilt wurde.Hm, woran kann ich erkennen ob ich ein Motorrad mit EU Zulassung habe? Hab das nicht kapiert, bin vielleicht zu doof dazu.. Ich fahre eine BMW R1100GS...
Ich habe eine '03.99 , die hat KBA Zulassung. Meines Wissens nach gibt es die EU Zulassung für die 11er nur für die ganz-ganz-ganz späten.Die 1100er gabs (glaube ich) von 1994 bis 1999. Du könntest also noch eine mit einer KBA-Zulassung haben, die letzten beiden Baujahre könnten schon eine EU-Nummer haben. Schau doch mal in Deinen Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil 1. Da steht unter "K" was, daran erkennt man ob nationale oder europäische Betriebserlaubnis erteilt wurde.
Jupp, hier wird's erklärt:Schau doch mal in Deinen Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil 1. Da steht unter "K" was, daran erkennt man ob nationale oder europäische Betriebserlaubnis erteilt wurde.
Sprechen kann man hier noch nichtEr sagt
Ja, Du darfst die fahren. Heidenau hat seine Aussagen zwar mittlerweile angepasst, so 100% richtig ist das immer noch nicht was die schreiben. Die Geschichte mit der DOT jünger als 2017 betrifft nur Winterreifen für PKW. Für Motorräder gibt es keine Winterreifenpflicht. Für Motorräder mit EU-Zulassung gilt die Anlage XV der EU-VO 3/2014, Ziffer 4.2.2 dass vom Geschwindigkeitsindex abgewichen werden darf, wenn der Reifen ein M+S Symbol hat. Das kriegt Heidenau in den falschen Hals und schmeißt da einfach 2 Themen (Winterreifen für PkW und Speedindex für Motorräder) zusammen, wobei das Ergebnis das gleiche ist - Du darfst fahren. Du brauchst auch keine Freigabe oder Empfehlung, es müssen nur die Daten stimmen, die in Deiner Zulassungsbescheinigung und/oder CoC stehen.Hallo zusammen,
verstehe ich das jetzt richtig, dass ich mit meiner K25 mit EU-Zulasssung, bei der M+S in der Übereinstimmungsbescheinigung eingetragen ist, ich problemlos mit Heidenaus jünger DOT 2017 vorfahren kann und bekomme deswegen keine Probleme - bzw. sollte deswegen keine bekommen ;-) ??
Das liegt wahrscheinlich daran, dass ich beim Tippen mitspreche......Sprechen kann man hier noch nicht
den ironie Smile darf man scheinbar nicht vergessen![]()
Nee, Du musst zum TÜV eintragen lassen, es sei denn, der Reifen wäre eingetragenUnd um es auch nochmal klar zustellen (da ich das anfangs auch falsch verstanden hatte) : mit KBA Zulassung, also z.B. meine '99iger 1100 GS, darf auch einen geringer Speedindex mit Aufkleber und M&S fahren, ich muss aber die Unbedenklichkeitsbescheinigung des Reifenherstellers mit mir führen.
Lies mal was der Verkehrsminister schreibtDer TÜV Prüfer trägt ihn mir nicht ein, ist überflüssig. Auch seine zusätzliche Rückfrage in der Zentrale ergab:
Keine Eintragung nötig da Freigabe vorhanden.
Ich staune immer wieder über die Ahnungslosigkeit einiger ...Hat eigentlich schon irgendjemand schon wegen der Geschichte Probleme bekommen?