Schon DOT 2017 Grobstöller gehortet ?

Diskutiere Schon DOT 2017 Grobstöller gehortet ? im Reifen Forum im Bereich Modellunabhängige Foren; Hallo in die Runde, hab mir jetzt nicht alles durchgelesen... Heute in die COC Papiere der R1250GSA geschaut. Darin ist die Reifengröße dreimal...
Bajaman

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Hallo in die Runde,

hab mir jetzt nicht alles durchgelesen...

Heute in die COC Papiere der R1250GSA geschaut.
Darin ist die Reifengröße dreimal eingetragen und das mit unterschiedlichen Speed Indizies.
„V“ ist Standart und dann sind noch „T“ und „Q“ mit jeweils dem Hinweis auf “M+S” eingetragen.
Somit sind der TKC80, Heidenau K60, Michelin Anakee Wild kein Problem...



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Intermezzo

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2 x Boxer, 2 x Eintopf mit zunehmend weniger Laufleistung/Jahr, dafür mit mehr Pedal-Kilometer
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Wurde bereits in den ersten Beiträgen genannt. Hab ich wegen des Italien-Hypes sogar in meinen Fzg.-Schein eintragen lassen. Dort steht bei mir (2006) allerdings auch: "Reifenfabrikatsbindung beachten ...# in der COC ist der Heidenau leider nicht aufgeführt.

Jetzt wird wieder das Argument kommen:Reifenfabrikatsbindung hinfälllig. Nützt nur halt nichts. Ohne Freigabe bekomme ich beim TÜV Darmstadt keine Plakette. Schon ausprobiert. Was soll ich machen. Klagen? Ne, dann doch lieber einen Reifen nutzen mit dem es keinen Ärger gibt.

Oder auf die angedeutete Novellierung des Gesetzes hoffen. Die Hoffnung stirbt ja zuletzt. Wird aber auch nur eine Luftnummer sein. Wie so vieles in dem Zusammenhang.

Also in meinem Fall keine Lösung.

Gruß
Thomas
 
Quhpilot

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eine schwarze Quh,
Da würde ich anstatt in Darmstadt halt mal nach Weinheim oder Viernheim fahren, und anstatt dem Düv mal zur Dekra oder zur Küss........egal.

Ich habe gut lachen. Mein Premiumspielzeusch hat eine CoC und eine EU-Homologation ohne Reifenbindung, ich fahre was ich will. Einzig der 190 km/h Beppsel muss aufs Cockpit wenn ich den Heididei montiere.:cool:
 
Intermezzo

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Dekra und Küss habe ich auch durch. Gleiches Ergebnis, die tragen mir die Bindung nicht aus. Und nach Baden-Würtemberg oder Rheinland-Pfalz, Bayern (Aschaffenburg) ginge ja auch noch, ist mir zuviel Akt, bei ungewissem Ausgang.

Na schaun wir mal. Einen Satz Heidis hab ich noch, danach mach ich was anderes drauf. Die Schotterambitionen lassen auch langsam nach. Notfalls nehme ich einen meiner Einzylinder. Da kann ich nahezu alles fahren, was es auf dem Markt gibt, legal mit Freigabe. Sogar mit Index Q.

Gruß Thomas
 
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Hansemann

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Thomas hat Recht! Die 2006er hat eine Reifenbindung. Der TKC80 ist allerdings dabei. Die Zulassungsbescheinigung Teil 1 enthält nur den Passus: "Reifenfabrikatsbindung laut Betriebserlaubnis beachten".
Die hat bei der 2006er (so eine hatte ich auch mal und weiß es deshalb) 142 Seiten und ist nur schwer zugänglich. Auf jeden Fall ist der Passus Teil der Betriebserlaubnis und da tut sich jede zugelassene Organisation schwer mit dem Austragen. Bei den LCs ist nur die Reifengröße (mit "Q" als Speedindex und M+S als Erfordernis) vorgeschrieben. Also Michelin Anakee Wild oder Heidenau K60 Scout, die "Q" übertreffen, sind damit auch erfasst.

Was ich vernute, dass es im Frühjahr kommen soll ist entweder eine Klarstellung des BMV, dass die Regelung aus dem Europa-Recht Bestand hat und/oder möglicherweise im Gesetzestext von §36 StVZO explizit darauf hingewiesen wird.
 
Tauchein

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Ich hole das Thema §36 StVZO (neu) nochmal raus.

Gibt es zu dem Thema schon Neuigkeiten?
Es hieß ja, dass der Verkehrsausschuss des Bundestages sich dem Thema im Frühjahr annehmen würde.....
 
Roter Oktober

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Thomas hat Recht! Die 2006er hat eine Reifenbindung. Der TKC80 ist allerdings dabei. Die Zulassungsbescheinigung Teil 1 enthält nur den Passus: "Reifenfabrikatsbindung laut Betriebserlaubnis beachten".
Die hat bei der 2006er (so eine hatte ich auch mal und weiß es deshalb) 142 Seiten und ist nur schwer zugänglich. Auf jeden Fall ist der Passus Teil der Betriebserlaubnis und da tut sich jede zugelassene Organisation schwer mit dem Austragen. Bei den LCs ist nur die Reifengröße (mit "Q" als Speedindex und M+S als Erfordernis) vorgeschrieben. Also Michelin Anakee Wild oder Heidenau K60 Scout, die "Q" übertreffen, sind damit auch erfasst.

Was ich vernute, dass es im Frühjahr kommen soll ist entweder eine Klarstellung des Bmw, dass die Regelung aus dem Europa-Recht Bestand hat und/oder möglicherweise im Gesetzestext von §36 StVZO explizit darauf hingewiesen wird.


BMW läßt seit seit 2000 seine seine Mopeds europäisch zu, d.h. die Mopeds erhalten neben dem KFZ Geschreibsel Teil 1 und 2 auch ein COC (EU-Übereinstimmungsbescheinigung). Und genau wegen dem COC (EU-Übereinstimmungsbescheinigung) dürfen die BMW auch heute Stollen fahren wenn diese in in D mit nur deutscher Homologation verboten sind. Also jede GS ab Baujahr 2000 darf heute problemlos TKC 80 etc. fahren.


Siehe hier, copy aus der BMW Website.
Betrieb von M+S Reifen auf Fahrzeugen mit europäischer Typzulassung:
Für Fahrzeuge mit europäischer Homologation (EU
-Betriebserlaubnis), wie sie bei BMW Motorrad seit dem Jahr 2000 ausschließlich homologiert werden, gilt dieses Verbot nicht.
Es kann wie bisher ein Reifen gefahren werden, dessen Geschwindigkeitsbereich unter der Maximalgeschwindigkeit des Fahrzeugs liegt, wenn:


  1. die Reifen M+S gekennzeichnet sind,
  2. die zulässige Geschwindigkeit der Reifen im Blickfeld des Fahrers angegeben wird und
  3. der Reifen in seiner Bauart auf dem Fahrzeug homologiert und in der
    EU-Übereinstimmungsbescheinigung genannt ist.


 
GsCharly

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  1. die Reifen M+S gekennzeichnet sind,
  2. die zulässige Geschwindigkeit der Reifen im Blickfeld des Fahrers angegeben wird und
  3. der Reifen in seiner Bauart auf dem Fahrzeug homologiert und in der
    EU-Übereinstimmungsbescheinigung genannt ist.
Ich sehe hier bei meiner COC (für 2010er GSA) bei Punkt 3 immer noch ein Problem: Es werden nämlich keine Reifen genannt, sondern es wird auf die Reifen Hersteller Freigabe verwiesen. Und zumindest Heidenau hatte, als ich das letzte mal geschaut habe, die Einschränkung DOT 2017 in der Freigabe drin.
Es müssen ja alle drei Punkte erfüllt sein so wie ich das verstehe. Gut, ich habe noch eine alte Freigabe ohne Einschränkung, aber ob mir das im Zweifel hilft?
 
Roter Oktober

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Ich sehe hier bei meiner COC (für 2010er GSA) bei Punkt 3 immer noch ein Problem: Es werden nämlich keine Reifen genannt, sondern es wird auf die Reifen Hersteller Freigabe verwiesen. Und zumindest Heidenau hatte, als ich das letzte mal geschaut habe, die Einschränkung DOT 2017 in der Freigabe drin.
Es müssen ja alle drei Punkte erfüllt sein so wie ich das verstehe. Gut, ich habe noch eine alte Freigabe ohne Einschränkung, aber ob mir das im Zweifel hilft?
COC ist die europäische Zulassung, die COC verweist auf die Freigabe des Herstellers. BMW hat den TKC 80 für dein Motorrad freigegeben, fertig. Damit kommst Du durch jede Kontrolle ohne Probleme. Wenn Heidenau sich nicht sicher ist was sie machen könnten gehen sie den einfachen weg und geben keine Freigabe für den Reifen hergestellt ab 01.201. Dann kommst Du mit diesem Reifen nicht durch die Kontrolle weil er keine Freigabe vom Reifenhersteller hat und somit weder dem COC noch der Freigabeerklärung von BMW folgt. Eigentor von Heidenau würde ich mal sagen :) Wenn Heidenau den Reifen wieder freigibt ist der K60 sofort wieder COC und BMW konform und darf gefahren werden.
 
MarioD

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Sollte zu dieser verwirrenden Regelung nicht im Frühjahr 2019 noch eine klare Ansage kommen? Bis jetzt hab ich leider nichts mehr davon gehört, aber es ist ja noch 4 Wochen bis zum Sommeranfang.
 
Intermezzo

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COC ist die europäische Zulassung, die COC verweist auf die Freigabe des Herstellers. BMW hat den TKC 80 für dein Motorrad freigegeben, fertig. Damit kommst Du durch jede Kontrolle ohne Probleme. Wenn Heidenau sich nicht sicher ist was sie machen könnten gehen sie den einfachen weg und geben keine Freigabe für den Reifen hergestellt ab 01.201. Dann kommst Du mit diesem Reifen nicht durch die Kontrolle weil er keine Freigabe vom Reifenhersteller hat und somit weder dem COC noch der Freigabeerklärung von BMW folgt. Eigentor von Heidenau würde ich mal sagen :) Wenn Heidenau den Reifen wieder freigibt ist der K60 sofort wieder COC und BMW konform und darf gefahren werden.
Ich zitiere:
§ 36 - Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)



(1) 1Maße und Bauart der Reifen von Fahrzeugen müssen den Betriebsbedingungen, besonders der Belastung und der durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs, entsprechen.

(4) Reifen für winterliche Wetterverhältnisse sind Luftreifen im Sinne des Absatzes 2,


1.durch deren Laufflächenprofil, Laufflächenmischung oder Bauart vor allem die Fahreigenschaften bei Schnee gegenüber normalen Reifen hinsichtlich ihrer Eigenschaft beim Anfahren, bei der Stabilisierung der Fahrzeugbewegung und beim Abbremsen des Fahrzeugs verbessert werden, und

2.die mit dem Alpine-Symbol (Bergpiktogramm mit Schneeflocke) nach der Regelung Nr. 117 der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UNECE) - Einheitliche Bedingungen für die Genehmigung der Reifen hinsichtlich der Rollgeräuschemissionen und der Haftung auf nassen Oberflächen und/oder des Rollwiderstandes (ABl. L 218 vom 12.8.2016, S. 1) gekennzeichnet sind.

(4a) 1Abweichend von § 36 Absatz 4 gelten bis zum Ablauf des 30. September 2024 als Reifen für winterliche Wetterverhältnisse auch Luftreifen im Sinne des Absatzes 2, die

1.die in Anhang II Nummer 2.2 der Richtlinie 92/23/EWG des Rates vom 31. März 1992 über Reifen von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern und über ihre Montage (ABl. L 129 vom 14.5.1992, S. 95), die zuletzt durch die Richtlinie 2005/11/EG (ABl. L 46 vom 17.2.2005, S. 42) geändert worden ist, beschriebenen Eigenschaften erfüllen (M+S Reifen) und

2.nicht nach dem 31. Dezember 2017 hergestellt worden sind.

2Im Falle des Satzes 1 Nummer 2 maßgeblich ist das am Reifen angegebene Herstellungsdatum.

(5) Bei Verwendung von Reifen im Sinne des Absatzes 4 oder Geländereifen für den gewerblichen Einsatz mit der Kennzeichnung „POR", deren zulässige Höchstgeschwindigkeit unter der durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs liegt, ist die Anforderung des Absatzes 1 Satz 1 hinsichtlich der Höchstgeschwindigkeit erfüllt, wenn

1.die für die Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit

a)für die Dauer der Verwendung der Reifen an dem Fahrzeug durch ein Schild oder einen Aufkleber oder


Für mein Verständnis bedeutet dies, daß nach nationalem recht M+S-Reifen (die ursprünglich als geeignet für Winterreifen galten, deswegen hier auch mein Bezug auf Winterreifen) mit besagten Einschränkungen nur für bis 2024 genutzt werden dürfen.

Ergo kann Heidenau keine Freigabe für diese Reifen erteilen, da §36 damit nicht eingehalten wird.

Was die Eintragung in die COC anbelangt, so gilt hier EU-Recht (siehe blauen Link oben 92/93). Darin sind M+S-Reifen mit Einschränkungen zulässig aufgeführt. Ist der Reifen in der COC mit Reifenfabrikatsbindung aufgeführt, wie bspw. der TKC80, so darf man den m. E. auch weiterhin fahren. Ist er nicht drin, so gilt bereits das o. g.

Sind in der COC nur Größen und Machart der Reifen aufgeführt, u. a. das M+S, so kann man nach meiner Einschätzung alle der aufgeführten Reifen ungeachtet des Fabrikats fahren.

Nur was sagt der TÜV dazu bei Reifen die in der COC nicht freigegeben sind und für die auch der Hersteller keine Freigabe erteilt. Ich sag mal ganz einfach: "nicht zulässige Reifenpaarung". Ist das nun richtig oder falsch. Falls falsch, klage ich im nächsten Schritt die Verwendung ein? Wie interpretiert ein Richter das? Sehr wackelig das ganze.

Um jeglichen Streß aus dem Weg zu gehen, steht für mich fest, daß ich nur Reifenpaarungen fahre, die mit Reifenfabrikat in der COC enthalten sind oder für die ich eine Freigabe vorliegen habe. Mein letzter TÜV-Besuch bei dem ich bei einem meiner Einzylinder wegen unterschiedlicher Interpretationen der Betriebserlaubnis und der darin angegebenen Größenangaben Reifen wechseln durfte, liegt nun 1 1/2 Jahre zurück. Und war mit viel Rennerei verbunden, um die doch noch irgendwie durchzubekommen. Half aber nichts. Weder bei TÜV, KÜS noch DEKRA:

Grüße Thomas
 
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Hansemann

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Das ist alles pille-palle.

Die Nutzung bis 2024 gilt nur für PKW-Reifen. ECE-Regelung 117 gilt nur für Reifen für PKW, leichte und mittlere LKW. Für Motorradreifen gilt ECE Regelung R75, die ist als Zahl im Kreis auf allen Euren Reifen drauf.

Motorräder unterliegen keiner Winterreifenpflicht, also muss man in der Vorschrift für Motorradreifen (R75) auch nicht definieren was ein Winterreifen ist. Es gibt deswegen auch keine Ausnahme von einer nicht existierenden Pflicht. PKW haben Winterreifenpflicht, deswegen ist in der Vorschrift für PKW-Reifen R117 auch erklärt, was ein Winterreifen ist. Nur noch die mit dem Alpinesymbol, ausnahmsweise dürfen die alten, die nur M+S haben noch bis 2024 aufgebraucht werden.

In dem Punkt hat Heidenau einfach nicht Recht mit den Angaben auf Ihrer Homepage. Ich hab die angeschrieben, alles dargelegt und empfohlen, noch mal ihre Juristen damit zu befassen, aber bis jetzt hat sich noch nichts auf der Seite getan. Die kapieren den Unterschied zwischen Autoreifen und ihren Produkten für Motorräder nicht. Zumindest sind sie beratungsresistent.
 
Intermezzo

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Ja und was ist jetzt Deine Empfehlung? Hast Du das jetzt rechtlich prüfen lassen oder weißt Du wo diesbezüglich etwas für Laien eindeutig verständliches steht? Oder sind das auch nur Interpretationen?

Ist Dein Schreiben auch an Conti gegangen, weil die haben in ihrer Freigabe für den TKC80 bei GS <=07 auch die Einschränkung mit 2024 drin.

Und was ist mit der im Internet angekündigten Anpassung der Verordnung?

Nach 192 Beiträgen sind wir keinen Schritt weiter, außer daß die Zahl der Interpretationen größer ist als vorher. Soll ich damit zum TÜV gehen? Der mir dann seine Interpretation erzählt.

Bevor ich mich auf sowas einlasse, dann fahre ich lieber meinen gebunkerten Satz Heidis noch bis 2024 und wechsle anschließend auf etwas wofür ich dann auch eine uneingeschränkte Freigabe habe. Alles andere ist reine Zeit- und Geldverschwendung.

Grüße Thomas
 
Hansemann

Hansemann

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Empfehlung für welches Motorrad? Oder was meinst Du? Das rechtliche hab ich doch schon oft genug dargestellt und verlinkt.
Wenn die Reifenhersteller etwas schreiben, was eigentlich nicht zutrifft, kann mich das verwundern, aber ändern kann ich es nicht.

Einfach zusammengefasst: Hast Du ein Motorrad mit EU-Zulassung, gilt sinngemäß die alte Winterreifenregelung weiter, Geschwindigkeitsaufkleber und gut ist (Quelle: EU-VO 3/2014, Anlage 15, Ziffer 4.2.2) Ob man eine EU-Betriebserlaubnis hat, sieht man in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 unter dem Buchstaben K.

Hast Du ein Motorrad welches nach altem nationalem Recht eine Betriebserlaubnis hat, darfst Du nur Reifen fahren, die dem Geschwindigkeitsindex entsprechen, der für das Motorrad zugelassen ist.

Die 2024er Regelung gilt nur für PKW, nicht für Motorräder.

Ich hab aufgeschrieben, wo man das nachlesen kann, da bedarf es keiner Interpretationen.
 
rainmoto

rainmoto

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Zwei rote R1100GS
Hallo,
Den Vollidioten der das aufgesetzt hat möchte ich in die Finger kriegen. Allerdings sind die anderen Deppen keine deut besser die das auch noch abnicken.
 
F

florian_pf

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Hallo liebes Schwarmwissen,
heute ist es passiert und ich hab mir den Haidenau K60 Scout auf meine R1100GS aus dem Baujahr 1998 aufziehen lassen. Der Geschwindigkeitsindex differiert um genau 7 KM/h (190 zu 197) und ich bin also drüber.. Ich hab mir die ganzen Threads durchgelesen und doch bin ich mir total unsicher.

Gibt es überhaupt eine Legale Lösung diese Reifenkombination zu fahren? Mit welchen Konsequenzen muss ich rechnen bei TÜV und Polizeikontrollen? Was soll ich machen, vieleicht beim TÜV mal anfragen, welche Möglichkeiten es gibt.. Fährt noch jemand ausser mit die Bereifung?

Ich bin neu im Forum und auch meine geliebte GS hab ich erst seit kurzem... Verzeiht mir bitte meine Panik und die dumme Fragen..

Grüßle Florian
 
Hansemann

Hansemann

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Was genau steht denn in Deiner Zulassungsbescheinigung Teil 1? Ist das Baumuster des Motorrad nach eu-Recht zugelassen oder hat es eine KBA-Nummer eingetragen? Im zweiten Fall bräuchtest Du eine Freigabe, die gibt es außer beim Hersteller des Reifens, bei dem Betrieb, wo Du die Reifen aufziehen hast lassen, aber auch bei mopedreifen.de nämlich unter diesem Link https://www.mopedreifen.de/download/freigabe/BMW_R1100_GS_259HEI01-2018.pdf

Im ersten Fall kannst Du auf meiner Seite nachlesen, müsstest aber ein bisschen nach unten scrollen
Bridgestone AX41 – Motorrad-Blog
 
MarioD

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R1200 GSA TÜ (BJ 2013); G650GS Sertao
Ich hab für meinen Teil jetzt beschlossen wieder Heidenau zu fahren. Dazu hab ich mir einen Satz bei mopedreifen bestellt und einen Satz mit aktueller DOT bekommen. Die montiere ich jetzt selbst und muss im April zur Hauptuntersuchung. Natürlich nehme ich die Freigabe mit und auch ein Aufkleber kommt in den Sichtbereich.
Mal sehen was passiert.
 
Thema:

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