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Caballerobert
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Ja, natürlich ist es das.Alles Geldschneiderei in meinen Augen...
Was kann der TÜV auch prüfen, wenn die Dimension die gleiche ist, wie zuvor? Dass der Reifen rund ist und schwarz?

Ja, natürlich ist es das.Alles Geldschneiderei in meinen Augen...



30.10.2024:der link funktioniert leider nicht mehr








Erstaunlich teuer, wo die doch zumindest TÜV-intern einheitliche Sätze haben sollten! Ich habe das an meiner R1100GS im Jahre 2021 - auch beim TÜV - machen lassen und dafür weniger als die Hälfte abgedrückt. Zusätzlich noch die Kosten auf dem Amt für die Neuausfertigung der Zulassungsbescheinigung in Höhe von etwas weniger als 12 Euro. Samt und sonders der inzwischen erfolgten Preissteigerungen kommt mir das als ein (zu) üppiger Aufschlag vor.Vielen Dank, dann werde ich dem TÜV-ler das jetzt glauben und die 150+x Euronen fürs Austragen wohl noch in Angriff nehmen, wenn ich ab März dann vorfahren kann![]()



Dei Einträge in den beigefügten Ablichtungen der Zulassungsdokumente geben das in dem Fall aber leider nicht her. Ich wundere mich, warum genau diese Stellen leer sind oder nur einen Gedankenstrich enthalten.Die letzten 1100er waren schon EU -Zulassung. Deine 1150iger mit EZ`02 ist EU Zulassung.



Ich schick jetzt mal alles durch, was ich habe.Wenn uns qwertz nochmal alle Daten des Scheins zur Verfügung stellen könnte, könnten wir das Ding vielleicht lösen und man kann sich eine Abnahme ersparen…



Die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung ist der Nachweis der EU-Zulassung.Ich schick jetzt mal alles durch, was ich habe.
Motorrad 23/2024 schreibt dazu in o. g. Ausgabe auf Seite 114 ff., dass der TÜV vorschlägt, den Passus "Reifenfabrikatsbindung gemäß Betriebserlaubnis beachten" gegen die Formulierung "Herstellerbescheinigung der Reifenkombination ist mitzuführen" zu tauschen. Dabei wird betont, das dies grundsätzlich alle Prüforganisationen (TÜV, DEKRA, etc.) bescheinigen dürfen, aber in deren jeweiligem Ermessensspielraum liegt.Mein professioneller Moppedschrauber meinte, dass bei uns in Bayern angeblich NUR der TÜV solche Änderungen in den Papieren durchführen dürfe. Ihm zufolge könne ich mir KÜS-ler und DEKRA-ler sparen.... da werde ich jetzt aber dank euren Hinweisen trotzdem nochmal auflaufen![]()



Motorrad 23/2024 schreibt dazu in o. g. Ausgabe auf Seite 114 ff., dass der TÜV vorschlägt, den Passus "Reifenfabrikatsbindung gemäß Betriebserlaubnis beachten" gegen die Formulierung "Herstellerbescheinigung der Reifenkombination ist mitzuführen" zu tauschen

Danke für deinen Hinweis! Bin zwar in der Ecke von TÜV-Süd, werde aber auch mal die nächstgelegenen freien abklappern und sei es nur, um deren Meinung zu hören.Zum Austragen braucht es wohl eine extra Schulung für den Prüfer. Vielleicht haben das ja noch nicht alle.
Ich habe bei einer freien Prüfstelle, die dem TüV Nord angeschlossen ist, in Bayern meine Reifenbindung austragen lassen.