DafĂŒr können Rallye-Piloten ein vereinfachtes Verfahren nutzen, um ihre Fahrzeuge gemÀà StVZO auf öffentlichen StraĂen zu bewegen: Einen speziellen Kraftfahrzeugpass (DMSB-KFP), den der Deutsche Motor Sport Bund gemeinsam mit dem Bundesverkehrsministerium ins Leben gerufen hat.
Um diesen KFP zu erhalten, muss der Halter diesen beim DMSB beantragen. Das entsprechende Formular sowie hilfreiche Tipps sind auf der Homepage des Motor Sport Bundes zu erhalten. Der Antrag wird geprĂŒft, die Angaben in der Folge von einem SachverstĂ€ndigen am Wagen kontrolliert. Halten alle Angaben der PrĂŒfung stand, erhĂ€lt der Fahrzeughalter eine spezielle Plakette mit seinem Kennzeichen, die in der Innenseite der Frontscheibe anzubringen ist, Ă€hnlich wie die bereits seit einigen Jahren bekannten Feinstaubplaketten. Diese Plakette gibt es in zwei AusfĂŒhrungen: in Dunkelblau und in Orange. Letztere ist fĂŒr Rallyefahrzeuge der Gruppe G, den seriennahen Fahrzeugen mit eher geringfĂŒgigen Umbauten.
Fahrzeughalter, die im Besitz der orangenen Plakette sind, können ihr Fahrzeug uneingeschrĂ€nkt im öffentlichen StraĂenverkehr nutzen. Anders verhĂ€lt sich dies bei der dunkelblauen Plakette:
Die dunkelblaue Plakette berechtigt den Fahrer zur Teilnahme am öffentlichen StraĂenverkehr, wennâŠ
- ⊠er sich auf einer An- oder Abfahrt zu einer genehmigten und registrierten Motorsport-Veranstaltung befindet (ein Nachweis zur Teilnahme, z.B. NennungsbestĂ€tigung, muss mitgefĂŒhrt werden).
- ⊠er sich auf einer ĂberfĂŒhrungsfahrt/-etappe befindet.
- ⊠er eine Probe- oder PrĂŒfungsfahrt durchfĂŒhrt.
- ⊠er auf dem Weg zu einer Reparatur oder Wartung ist.
Die KFP-Ausnahmeregelungen sind in der Regel ein Jahr lang gĂŒltig. Nach spĂ€testens 24 Monaten muss ein DMSB-SachverstĂ€ndiger eine erneute Abnahme vornehmen, um den DMSB-KFP zu verlĂ€ngern. Eine Wiederholung dieser VerlĂ€ngerung ist in unbegrenztem MaĂe möglich.