Tachogenauigkeit

Diskutiere Tachogenauigkeit im R 1150 GS und R 1150 GS Adventure Forum im Bereich Motorrad Modelle; Im Urlaub bin ich ca 1600 km mit einer neuen Yamaha Fazer zusammen gefahren. Die hat LCD-Tacho und Bordcomputer etc. Wir haben häufig zusammen...
AMGaida

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Im Urlaub bin ich ca 1600 km mit einer neuen Yamaha Fazer zusammen gefahren. Die hat LCD-Tacho und Bordcomputer etc. Wir haben häufig zusammen getankt und dabei festgestellt, dass größere Trip-Unterschiede zwischen den Tankstops aufgetreten sind. Z.B. war ich mal 308km gefahren, er aber nur 297km. Und wir sind exakt die gleiche Strecke gefahren.

Weiß jemand wie das kommen kann? Ist der BMW-Tacho so ungenau? Er sieht ja etwas anachronistisch aus aber dass er es auch ist... ;)
Werden solche modernen LCD-Tachos auch am Rad abgenommen oder werden die Werte errechnet mittels Motordrehzahl und Gang?
 
GS Peter

GS Peter

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Hallo Andreas,

bis zu 10% ist normal.

Kann man aber mit einem anderen Tachoantrieb ausgleichen. War vor einiger Zeit im BoFo zu lesen.
 
Mikele

Mikele

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Hallo,

meine Erfahrung: Wenn die 12er GS 100 km gelaufen ist, zeigt der Tacho der 1150er 107 bis 108.
 
gladdi

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laut GPS wenn man es glauben darf sind bei 100Km/h auf dem GPS 92Km/h abzulesen.
 
willi.k

willi.k

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gladdi schrieb:
laut GPS wenn man es glauben darf sind bei 100Km/h auf dem GPS 92Km/h abzulesen.
Das kann ich bestätigen und man darf es glauben. Mein outdoor-Navi liefert absolut exakte Werte. Der 1150er Tacho und auch der Kilometerzähler übertreiben deutlich.

Dementsprechend muss man auch die errechneten Benzinverbräuche relativieren bzw. ehrlicherweise ruhig 10% dazurechnen :idea: :!:

Willi
 
einstein

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GS Peter schrieb:
Kann man aber mit einem anderen Tachoantrieb ausgleichen. War vor einiger Zeit im BoFo zu lesen.
Hallo Peter,

hast Du den Link noch? Waere prime.
 
GS Peter

GS Peter

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gerd_

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Hi
Öhhh? Was nun?
Die 1150 haben mehrheitlich mechanische Tachos. Der Gesetzgeber schreibt vor, dass sie bei "100"(etwas; 2%) vorgehen MÜSSEN, aber nicht wieviel sie vorgehen DÜRFEN. Über 100 können sie machen was sie wollen.
Die GS-en die mit den Gebern der "Speichen-R" umgerüstet werden gehen seeeehr genau, aber leider überhaupt nicht mehr vor, entsprechen also nicht der (deutschen) Gesetzeslage. Wie das nach EU-Recht aussieht weiss ich nicht. In der Praxis schert es ohnehin niemanden.
Die 1200er nehmen die Info über die ABS Kringel auf (wie z.B. auch die 1150 Rockster). Da sollte die Anzeige "hinreichend" genau möglich sein. Das ist ja nur ein Softwareproblem -->> den Freudlichen auf Lösung drängen.
Wieder die Frage: Wen juckt es? Das weise ich den Freundlichen (schriftlich) darauf hin und bringe das gute Stück eben immer etwas später zum KD. Bei Geschwindigkeitsbegrenzungen darf ich eben immer etwas zu schnell fahren. Wieviel Sprit ich brauche ist mir eigentlich egal, ich benutze den errechneten Verbrauch lediglich als Vergleichszahl
gerd
 
Mikele

Mikele

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Moin Gerd,
gerd_ schrieb:
Der Gesetzgeber schreibt vor, dass sie bei "100"(etwas; 2%) vorgehen MÜSSEN
äh, an welcher Stelle schreibt das der Gesetzgeber denn vor? Meines Wissens nach dürfen Tachos lediglich nicht nachgehen?!
 
gerd_

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Hi
Meines Wissens im Anhang zu STVZO §57
gerd
 
Mikele

Mikele

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Moin,
gerd_ schrieb:
Meines Wissens im Anhang zu STVZO §57
und meines Wissens nach regelt dieser Anhang, dass

a) die maximal erlaubte Tachoanzeige nach der Formel tatsächliche Geschwindigkeit plus 10% plus 4 km/h beträgt und

b) die tatsächliche Geschwindigkeit die minimal erlaubte Tachoanzeige darstellt.

Danach ist also nix mit Vorschrift zum Voreilen. Den genauen Text reiche ich nach, sobald ich ihn habe!
 
gerd_

gerd_

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Hi
Nö, das steht bereits im 57
§ 57 Geschwindigkeitsmeßgerät und Wegstreckenzähler
(1) Kraftfahrzeuge müssen mit einem im unmittelbaren Sichtfeld des Fahrzeugführers liegenden Geschwindigkeitsmeßgerät ausgerüstet sein. Dies gilt nicht für
1. mehrspurige Kraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 30 km/h sowie
2. mit Fahrtschreiber oder Kontrollgerät (§ 57a) ausgerüstete Kraftfahrzeuge, wenn die Geschwindigkeitsanzeige im unmittelbaren Sichtfeld des Fahrzeugführers liegt.
(2) Bei Geschwindigkeitsmeßgeräten muß die Geschwindigkeit in Kilometer je Stunde angezeigt werden. Das Geschwindigkeitsmeßgerät muß den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entsprechen.
(3) Das Geschwindigkeitsmeßgerät darf mit einem Wegstreckenzähler verbunden sein, der die zurückgelegte Strecke in Kilometern anzeigt. Die vom Wegstreckenzähler angezeigte Wegstrecke darf von der tatsächlich zurückgelegten Wegstrecke ± 4 vom Hundert abweichen.


Könnte aber sein, dass im Zuge der EU etwas im Anhang gestrichen wurde
gerd
 
koala

koala

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Hi,

die Tachotoleranzen sind meines Wissens bei 10% plus 4km/h.

Desweiteren darf die Abweichung nur nach oben erfolgen.

Auch darf bei Umbereifungen der Abrollumfang bzw. Reifendurchmesser nicht größer als 6% nach unten hin sein (im Vergleich zur Originalbereifung).


Gruß Jürgen
 
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