KlausB
Ich verstehe deine Aussage nicht. Es gibt ein relativ einfaches Verfahren zur Regulierung, welche man im eigenen Land in der Landessprache machen lassen kann. Allerdings muss dabei die Schuldfrage klar sein. Wenn der Versicherungsgegner sein Schuld bekennt oder die Lage eindeutig ist, klappt das bestimmt.
Ist die Schuldfrage unklar, muss man sie im Land des Unfalls klären lassen, dort ist der Gerichtsstand. Dann muss man in diesem Land einen Anwalt einschalten, den man über den deutschen Anwalt sicherlich beauftragen kann.
Das geht kaum anders, weil die Rechtsbestimmungen im jeweiligen Land bei der Schuldfrage Anwendung finden müssen, nicht die deutsche StVO. Und die Vorgehensweise bei einem gerichtlichen Verfahren kann sich ebenfalls unterscheiden. Die EU kann die Rechtsprechung in den Ländern gar nicht vorgeben.
Gruß
Klaus
Ist die Schuldfrage unklar, muss man sie im Land des Unfalls klären lassen, dort ist der Gerichtsstand. Dann muss man in diesem Land einen Anwalt einschalten, den man über den deutschen Anwalt sicherlich beauftragen kann.
Das geht kaum anders, weil die Rechtsbestimmungen im jeweiligen Land bei der Schuldfrage Anwendung finden müssen, nicht die deutsche StVO. Und die Vorgehensweise bei einem gerichtlichen Verfahren kann sich ebenfalls unterscheiden. Die EU kann die Rechtsprechung in den Ländern gar nicht vorgeben.
Gruß
Klaus



