Unfall, Schuldeinschätzung...?

Diskutiere Unfall, Schuldeinschätzung...? im Smalltalk und Offtopic Forum im Bereich Community; Ich verstehe deine Aussage nicht. Es gibt ein relativ einfaches Verfahren zur Regulierung, welche man im eigenen Land in der Landessprache machen...
KlausB

KlausB

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Ich verstehe deine Aussage nicht. Es gibt ein relativ einfaches Verfahren zur Regulierung, welche man im eigenen Land in der Landessprache machen lassen kann. Allerdings muss dabei die Schuldfrage klar sein. Wenn der Versicherungsgegner sein Schuld bekennt oder die Lage eindeutig ist, klappt das bestimmt.

Ist die Schuldfrage unklar, muss man sie im Land des Unfalls klären lassen, dort ist der Gerichtsstand. Dann muss man in diesem Land einen Anwalt einschalten, den man über den deutschen Anwalt sicherlich beauftragen kann.

Das geht kaum anders, weil die Rechtsbestimmungen im jeweiligen Land bei der Schuldfrage Anwendung finden müssen, nicht die deutsche StVO. Und die Vorgehensweise bei einem gerichtlichen Verfahren kann sich ebenfalls unterscheiden. Die EU kann die Rechtsprechung in den Ländern gar nicht vorgeben.

Gruß
Klaus
 
K

kuhtreiber1967

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Genau das ist es, also, warum ? Wir haben doch eine Europäische "Union"
 
prikkelpitt

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Ich denke, jetzt hat jeder alles geschrieben was er so meint. ICH(!!) habe einfach keine Lust, da weiter zu machen. Das kann man akzeptieren, oder eben auch nicht. Aber das ist ja nun meine Entscheidung und muss auch nicht jedem gefallen. Und jeder kann das ja im Bedarfsfall so machen, wie er meint.
Ich hab da nun mal keinen Bock drauf, wegen der paar Kröten Schmerzensgeld den ganzen Stress zu haben. Dafür sind mir meine Zeit und meine Nerven zu kostbar. Und jetzt wünsch ich euch allen schon mal ein frohes Weihnachtsfest.
 
Zuletzt bearbeitet:
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kuhtreiber1967

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Ja natürlich , da hast du Recht. Das weiß auch die gegnerische Versicherung. Danke, ebenso. :lalala:
 
Peti

Peti

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Ist die Schuldfrage unklar, muss man sie im Land des Unfalls klären lassen, dort ist der Gerichtsstand. Dann muss man in diesem Land einen Anwalt einschalten, den man über den deutschen Anwalt sicherlich beauftragen kann.
Wenn also zwei deutsche Touristen in Spanien einen Unfall haben, müssen beide deswegen jedes Mal wieder nach Spanien fahren?
Super.
 
Eckart

Eckart

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Was die Polizei meint, ist absolut nicht relevant. Die Polizei stellt nie die Schuld fest, das darf sie gar nicht.
Vor langer Zeit hatte ich mit dem Auto einen Zusammenstoß mit einem anderen. Zeugen waren damals zufällig hinter mir fahrende Zivilpolizisten. Die "richtige" Polizei kam aber auch und brummte der Unfallgegnerin ein Bußgeld auf, mir aber nicht. Natürlich ist das keine Schuldfeststellung im Range eines Gerichtsurteils, aber ein klarer Hinweis an alle Beteiligten, wo die zu suchen sein dürfte und so kam ich ohne großes Theater an mein Geld.

Natürlich ist dieser Fall nicht so ganz mit dem vorliegenden zu vergleichen und weil es auch innerhalb der Polizei unterschiedliche Auffassungen gegeben hat, schwieriger, aber auch da werden die Feststellungen und mögliche Bewertungen der Polizei ein gewisses Gewicht haben, auch wenn es sich nicht um verbindliche Schuldgfeststellungen handelt.
 
gastleser

gastleser

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da werden die Feststellungen und mögliche Bewertungen der Polizei ein gewisses Gewicht haben, auch wenn es sich nicht um verbindliche Schuldgfeststellungen handelt.
Hallo,
ich weiß nicht wie das in anderen Ländern ist. Die Aufgaben der Polizei in Österreich ist, wenn ein Verkehrsunfall passiert und sie angefordert wird:
  • Sichert die Unfallstelle ab
  • Hilft den verletzten Menschen
  • Dokumentiert den Unfall Hergang
  • Sucht Zeuginnen und Zeugen
Die Polizei gibt bei Verkehrsunfällen also keine offizielle rechtliche Wertung der Schuld ab, die für Versicherungen bindend wäre, sondern sie nimmt den Unfall auf, dokumentiert den Hergang, sichert Spuren und stellt fest, ob Straftaten vorliegen; die eigentliche Schuldfrage und Schadensregulierung überlassen die Beamten den Versicherungen und Gerichten.

Es wird ein Unfallbericht mit Aktenzeichen erstellt, der später von den Beteiligten und Versicherungen angefordert werden kann.
In der Unfallmitteilung wird der vermutliche Hauptverursacher mit einer Ordnungsnummer versehen, was aber nur eine erste Einschätzung ist.

Schöne Grüße aus den Bergen Österreichs
 
Thema:

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