Gegenfrage: Mit wievielen Fahrzeugen muss man rechnen, wenn man von der 5ten Ausfahrtsspur Richtung Autobahn fährt ?
Antwort: Auch mit 4.
Der Unterschied wäre aber gewesen, dass die Fahrzeuge sich später "treffen", wie das Bild weiter unten zeigt.
Erlaubt mir auch eine versuchte Interpretation des gezeigten Videos zu geben. Ohne Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit.
Ich versuche das auch mal, ausgehend vom Video und der Skizze in der Luftaufnahme:
Die in der Luftaufnahme sichtbaren Spurmarkierungen sieht man auch im Video, zumindest wenn man es in Zeitlupe abspielt, dann sieht man auch, wie sie vom Auto überfahren werden, der vom Fragesteller eingezeichnete Fahrweg des Autos ist also plausibel.
Für den Fahrweg des Motorrads gibt es keine Dokumentation in diesem Thread außer der Aussage des Fragestellers, die aber aufgrund der Lage des Unfallorts plausibel ist (sonst gibt es vielleicht schon Aufzeichnungen, etwa von Überwachungskameras, die mir für meine Einschätzung aber nicht zur Verfügung standen).
Ich erwähnte eben (auch auch schon einige Beitragsautoren vor mir) die Spurmarkierungen, die sicherlich nicht nur zur Zierde angebracht sind, sondern die Fahrzeuge so leiten sollen, dass sie möglichst nicht seitlich kollidieren. Folglich muss man sich innerhalb der Spuren bewegen beziehungsweise muss der, der sie verlassen will, den innerhalb ihrer Spuren fahrenden Fahrzeugen Vorrang gewähren. Daraus ergeben sich in etwa die von mir markierten Fahrwege in grün für das Auto und blau für das Motorrad, wenn diese in Richtung der Ausfahrt fahren.
Obwohl in Richtung Ausfahrt gefahren, hat das Auto tatsächlich eine Abkürzung genommen, den durch die Markierungen vorgegebenen leichten Bogen nicht ausgefahren.
Nun enden die Spuren allerdings "irgendwann" bzw. laufen an deren Ende zusammen, weshalb man sich mit den an den anderen Spuren fahren Fahrzeugen arrangieren muss. Im rot markierten Bereich hätten sich die Fahrzeuge beim Einhalten der Spuren getroffen, deutlich später als es tatsächlich der Fall war, vielleicht um die Zeitspanne später, wie es nötig gewesen wäre, den Zusammenstoß noch zu vermeiden.
Hinzu kommt, dass das Motorrad offenbar vor dem Auto war, sonst hätte dessen Kamera es ja nicht erfasst. Da läge es im Sinne des Reißverschlussprinzips beim Einfädeln ja nahe, das weiter vorn fahrende Fahrzeug, hier also das Motorrad, vorzulassen.
Auch im Falle des Abbiegens auf den Parkplatz wäre der "Treffpunkt" ein ganzes Stück hinter dem tatsächlichen Unfallort gewesen. Im Bild habe ich allerdings diesen Abschnitt gelöscht, weil der für das Unfallgeschehen nicht mehr relevant ist. Vielleicht hätte das Motorrad vor dem Queren der Spur des Autos noch halten können, wenn dieses korrekt gefahren wäre.
Aus dieser Betrachtung heraus schließe ich, dass den Autofahrer zumindest eine Mitschuld trifft.
Wenn hier jemand argumentiert, dass eine abkürzende Fahrweise, womöglich noch mit überhöhter Geschwindigkeit, was ich nicht geprüft habe, oft zu sehen ist, macht das die Sache nicht besser, sondern es erklärt nur, warum ein Nichteinhalten der Verkehrsregeln unfallträchtig ist, wie uns dieses Beispiel einmal mehr lehrt.
Die Sache abschließend zu beurteilen, traue ich mir nicht nur mangels Detailkenntnis italienischer Verkehrsregeln trotzdem nicht zu, denn wenn sogar die beteiligten Polizisten, die sich auskennen müssten, die Angelegenheit unterschiedlich beurteilen, scheint die Lage ja doch wohl nicht ganz eindeutig zu sein. Ohne die italienischen Gepflogenheiten zu kennen, vermute ich, dass der Vorfall genauer untersucht werden wird, weil es ja nicht nur Sachschaden sondern Personenschaden gegeben hat.
Eins muss ich allerdings feststellen: Es dreht sich hier immer im Kreis, die fast gleichen Argumente werden wechselweise immer wieder wiederholt, oft allerdings mit knappen und nicht nachvollziehbaren Begründungen, manchmal auch mit offensichtlich nicht zutreffenden Fakten.