"Sie wissen, warum wir Sie angehalten haben?", fragt der Polizeibeamte, nachdem er den Autofahrer aus dem Verkehr gewunken hat. Antworten Sie darauf besser nichts. "Auch wenn sich das Schweigen unangenehm anfühlt – es ist Ihr gutes Recht, und davon sollten Sie bei einer Verkehrskontrolle immer Gebrauch machen", betont Dr. Daniela Mielchen. Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht. "Denn wer bei einer Kontrolle unüberlegt drauflosplaudert, redet sich leicht um Kopf und Kragen."
Fragen beantworten
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Führerschein und Fahrzeugpapiere, bitte", heißt es oft gleich am Anfang einer Kontrolle. Zur Herausgabe sind Autofahrer auch verpflichtet. Das gilt auch für Angaben zur Person: Dazu gehören Vor- und Nachname, Geburtsname, Geburtsdatum, Geburtsort, Familienstand, Wohnortanschrift und Staatsangehörigkeit.
Die passende Antwort auf alle weiteren Fragen lautet: "Dazu möchte ich mich jetzt nicht äußern", raten Juristen.