Verschärfungen bei den Strafen

Diskutiere Verschärfungen bei den Strafen im Motorrad allgemein Forum im Bereich Community; Ist jetzt ein wenig OT: Die Kosten sind Minimal: Vom ersten Tag an nur Haftpflichtversicherung und Platz ist in der Tiefgarage ohne Mehrkosten...
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Gast 21699

Gast
Was macht das für einen Sinn? Kostet Unterhalt und verliert weiter an Wert.
Ist jetzt ein wenig OT:
Die Kosten sind Minimal: Vom ersten Tag an nur Haftpflichtversicherung und Platz ist in der Tiefgarage ohne Mehrkosten neben dem Auto. Service mache ich vom ersten Tag an selber, Garantie oder Kulanz haben mich nie interessiert.
Die Kiste habe ich bestimmt noch 10 Jahre und da interessiert mich die monatliche Abschreibung auch nicht.

Ich habe schon soviel geschraubt an dem Töff, das begründet eine emotionale Bindung und macht die Trennung entsprechend schwer.

Die Hauptanwendung ist die Fahrt zur Arbeit bei Regen, da ist der Wetterschutz besser als auf dem Fahrrad. Im Prinzip würde ein kleiner Roller auch reichen dafür.

Bei dem beschriebenen Nutzungsprofil ist das Einhalten von Verkehrsregeln, und darum geht es ja eigentlich, überhaupt kein Problem! Genauso wenig wie Spritkosten oder Höhe von eventuellen Strafen.
 
Windcbx

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Quelle: www.autoversicherung-vergleich.de

Gefährdungshaftung: Haftung ohne eigenes Verschulden
Das Fahren eines Autos oder Motorrads ist immer mit gewissen Gefahren verbunden. In manchen Fällen kann es auch ohne eigenes Verschulden zum Schaden kommen. Der Schuldner unterliegt in diesem Fall der sogenannten Gefährdungshaftung.






Der Halter eines Kfz muss bereits dann haften, wenn allein durch den Betrieb des Fahrzeugs ein Schaden verursacht wird. Es ist dabei nicht von Belang, ob und inwieweit der Fahrzeughalter den eingetretenen Schaden tatsächlich verschuldet hat.
Der Gefährdungshaftung liegt die Annahme zu Grunde, dass bestimmte Gefahrenquellen wie etwa ein Auto oder ein Motorrad immer ein Risiko darstellen – also auch im normalen Betrieb. Folglich kann man auch bei Unfällen mit vorsichtiger und umsichtiger Fahrweise mit Schadensersatzansprüchen belangt werden. Die Gefährdungshaftung greift im Übrigen nicht nur Fahrzeughalter, sondern auch für Tierhalter, für Luftfahrzeuge oder Eisenbahnen.
Wann die Gefährdungshaftung greift
Im Rahmen der Gefährdungshaftung haftet man als Halter eines Kfz-Fahrzeugs also auch dann, wenn ein Unfall auf technisches Versagen zurückzuführen ist oder wenn bei Unfällen kein Schuldiger festgestellt werden kann. Der Halter muss entsprechend für die Ansprüche der Geschädigten oder Hinterbliebenen auf Schadenersatz oder Schmerzensgeld aufkommen. So kann es etwa passieren, dass bei einem Auto die Bremsen versagen und es zu einem Auffahrunfall kommt. Eigentlich trifft den Besitzer des Wagens keine Schuld, schließlich hat er versucht die Bremse zu betätigen. Aufgrund des technischen Defekts blieb dies jedoch ohne Wirkung. Schuld trifft den Besitzer trotzdem – weil er dafür sorgen muss, dass alle technischen Einrichtungen an seinem Fahrzeug einwandfrei funktionieren.
Die Gefährdungshaftung im Alltag
Besonders häufig im deutschen Straßenverkehr sind Unfälle mit Fahrradfahren. Radfahrer unterliegen im Gegensatz zu Autofahrern nicht der Gefährdungshaftung. Wenn ein Radfahrer also mit einem Auto zusammenstößt, muss der Kfz-Halter zwangsläufig für den entstandenen Schaden haften, sofern einem der Beteiligten nicht ein Verschulden nachgewiesen werden kann. Stoßen hingegen zwei Radfahrer zusammen, haftet derjenige, dem ein Verschulden nachgewiesen wird.
Befreiung von der Gefährdungshaftung
Allerdings gibt es auch bei der Gefährdungshaftung eine Ausnahme. Ein Fahrzeughalter ist von der Haftung befreit, wenn der Unfall infolge eines unabwendbaren Ereignisses eintritt. Wenn ein Autofahrer also auch bei vollständig korrektem Fahrverhalten und besonderer Aufmerksamkeit einen Unfall nicht vermeiden kann, dann ist der Kfz-Halter von der Haftung befreit. Auch bei Unfällen, die durch höhere Gewalt wie Überschwemmungen herbeigeführt werden und unabwendbar sind, haften Halter nicht im Sinne der Gefährdungshaftung.
Gruß Sturmi
 
Manthi

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.....es sind schon viele sinnvolle Änderungen dabei.....das haben Wir uns alle auch
hart erarbeitet! .... nämlich durch Disziplinlosigkeit!
Das beste Beispiel: Bilden einer Rettungsgasse--kriegen immer noch nicht alle hin.
Das Parken in 2.Reihe.....Hamburg - St, Georg im Feierabend-Verkehr...ist ne Empfehlung wert:facepalm:

Apropos Rettungsgasse---natürlich wünsche ich mir auch da eine gewisse Fairness
Autofahrer/Motorradfahrer, zumindest dann wenn wir als Motorradfahrer im Stau abkochen, und wir in angemessener Geschwindigkeit durchfahren.
Damit ist nicht das Hinterherfahren hinter den Rettungskräften gemeint!
 
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Gelöschtes Mitglied 4179

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Autofahrer/Motorradfahrer, zumindest dann wenn wir als Motorradfahrer im Stau abkochen, und wir in angemessener Geschwindigkeit durchfahren.
Da bin ich aber froh, dass ich das selber entscheide :wink:, wann ich koche - sonst müsste man noch einen geeichten Temperaturmesser mitführen und was "angemessen" ist, das weiß ich zum Glück auch :boese:

Wie schon mehrfach geschrieben - der Mensch ist dumm, egoistisch und nicht in der LAGE, sozial und angemessen sein Leben zu fristen. ....... zumindest die Mehrheit.
 
fralind

fralind

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In der Tat würde mich das nicht sehr hart treffen. Inzwischen fahre ich überwiegend Fahrrad zum Sport wie zur Alltagsmobilität. Die GS habe ich nur noch weil ich sie sehr gut gepflegt habe und beim Verkauf nicht das entsprechende erlösen würde.

Tja, liegt wohl am Alter, wie mit dem Sex.
Da schmeckt so manchem auch das Essen besser als............
 
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Wenn ich auf der Landstraße ein Auto überhole, dann ist da ein geschätzter Abstand von ca. 50 cm bis knapp 1 m zwischen den Fahrzeugen. Das ist erlaubt und normal. Auch der Gegenverkehr hat nicht mehr Abstand. Die Mittellinie trennt ja die Spuren.

Wenn nun ein Radfahrer in der Mitte meiner Spur fährt, dann muss ich jetzt beim Überholen zwei Meter Abstand halten? Das heisst, dass ich weiter auf die Gegenfahrbahn muss als wenn ich einen PKW überholen würde. In manchen Gegenden ist das von der Straßenbreite gar nicht möglich. Dann fährt also künftig ein Tross von Fahrzeugen mit 20 km/h hinter einem Hardcore-Radfahrer her? Am besten wenn daneben noch ein Radweg ist, den er aber nicht benutzen muss und natürlich nicht will. Macht der Autofahrer ja auch so. Wenn die Straße schlecht ist, fährt man halt auf dem Bürgersteig mit dem Auto. ;)

Mit dieser STVO bestimmen die Radfahrer das Tempo auf den Straßen. Was verbraucht ein LKW auf 100 km mit 20 km/h und wieviel Schadstoffe stößt der dann aus? Wieviele Radfahrer und wieviele Autofahrer gibt es? Minderheiten an die Macht!
 
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Klausmong

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Eine normale Verbindungstrasse darf in Deutschland insgesamt 5,5 m breit sein. Das macht dann 2,75 m pro Fahrstreifen. Mein Auto ist über die Spiegel ca. 2,15 breit. Wenn der Radfahrer in der Mitte fährt ergibt sich das folgende Problem: (2,75m/2) + 2,15 m + 2,00 m (Abstand) = 5,53 m. 5,53 m < 5,50 m

Da ist die Breite des Fahrrades noch gar nicht mit berechnet.

Ich würde also schon mit dem linken Rad des Autos die Straße verlassen müssen, um die STVO zu erfüllen. Da kannst Du Vorschriften zitieren wie Du willst. Das ist ein geometrisches Problem. Aber für Realitäten und technische Gegebenheiten herrscht ja momentan leider kein Verständnis und so nimmt der Irrsinn seinen Lauf.
 
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Eine normale Verbindungstrasse darf in Deutschland insgesamt 5,5 m breit sein. Das macht dann 2,75 m pro Fahrstreifen. Mein Auto ist über die Spiegel ca. 2,15 breit. Wenn der Radfahrer in der Mitte fährt ergibt sich das folgende Problem: (2,75m/2) + 2,15 m + 2,00 m (Abstand) = 5,53 m.

Ich würde also schon mit dem linken Rad des Autos die Straße verlassen müssen, um die STVO zu erfüllen. Da kannst Du Vorschriften zitieren wie Du willst. Das ist ein geometrisches Problem. Aber für Realitäten und technische Gegebenheiten herrscht ja momentan leider kein Verständnis und so nimmt der Irrsinn seinen Lauf.
Du hackst nur auf Radfahrern rum, rechne das mit einem Auto.

Dein Auto mit 2,15 und noch ein Auto mit 2,15 und 1 M Abstand beim überholen. Macht auch 5,30 .
Und da müßen beide Autofahrer mit den äußeren Reifen am absoluten Rand fahren.
 
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50cm bis 1 m ist auch bei einem Überholvorgang von einem KFZ meist zu wenig Abstand, kommt auch auf die Geschwindigkeit an.
Auch hier gilt das Ganze wieder nur für die motorisierten Verkehrsteilnehmer. Wenn ich rund um mein Büro nahe dem Kudamm einen Parkplatz suche, blinkend und mit ca. 10 km/h durch die Straße fahre werde ich rechts und links von Radfahrern mit haarsträubenden Abständen überholt. Besonderes Highlight war einer, der während ich am rückwärts einparken war, noch meine angepeilte Parklücke nutzte, um an mir rechts vorbeizudrängeln. Oder letztes Jahr in einem Dorf in Brandenburg. Große Ortsdurchfahrt, rechts ein promenadenartiger Gehweg mit ebensolchem Radweg. Vor meiner GS zuckelt mit unendlicher Langsamkeit ein betagter Rennradfahrer mittig auf der Straße vor mir her. Ich an ihm vorbei und an der nächsten Ampel bei rot angehalten. Ich stand mit meinem ausladenden Brummer etwas mehr rechts zum Fahrbahnrand. Kommt der Radfahrer und quetscht sich so zwischen mich und den Bordstein, daß er mich fast berührt. Da ist es dann egal mit den Abständen... Beim Losfahren wäre er dann fast noch hingeflogen, ohne Worte.
 
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Ich denke nicht, daß es hier um das auf den Radfahrern Herumgehacke geht, es geht einfach um eine faire Gleichbehandlung. Tagtäglich sehe ich hier Radfahrer mit dem Telefon in der Hand und am Ohr durch die Straßen fahren. Wie bitte bremst man so ein Fahrrad (nein es sind nicht nur die mit Rücktrittbremse). Gestern Abend kommt mir im Stockdunklen einer mit dem unbeleuchteten Rennrad entgegengedonnert, auf dem Bürgersteig wohlgemerkt und ohne Licht natürlich. Oder jeden Abend fahre ich eine Straße lang, dunkel, 30er Zone, rechts und links ein Radweg auf dem Bürgersteig. Praktisch den ganzen Winter über mindestens jeden zweiten Tag fährt einer mit seinem Fahrrad auf den Fahrstreifen im Dunkeln ohne Licht...
So lange Fahrrad als Synonym für gut und KFZ als Synonym für böse gilt wird sich an diesem Verhalten nichts ändern. Mit unserer dem Populismus geschuldeten Überregulierungswut zugunsten der Radfahrer werden diese in ihrem Verhalten, egal ob richtig oder falsch, immer nur weiter gestärkt.
 
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Du hackst nur auf Radfahrern rum, rechne das mit einem Auto.

Dein Auto mit 2,15 und noch ein Auto mit 2,15 und 1 M Abstand beim überholen. Macht auch 5,30 .
Und da müßen beide Autofahrer mit den äußeren Reifen am absoluten Rand fahren.
Ja, Du hast es verstanden. Beim Auto sind aber keine 2,00 m Abstand vorgeschrieben, genau darum geht es ja in meinem Post. Die Regelung für Radfahrer ist einfach völlig praxisfern und nicht anwendbar. Ich hacke nicht auf Radfahrern rum. Das ist einfache Geometrie 5. Klasse. Die sollte ein Gesetzgeber doch verstehen oder? Es geht auch nicht mehr um Gleichberechtigung sondern um Bevorzugung eines Fortbewegungsmittels, dass von der Minderheit genutzt wird.
:idee:
 
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der_brauni

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In Abwandlung eines Songs von Frank Zander würde ich mal sagen:
Wenn der Verkehr fließen soll, gehören Radfahrer unter die Erde. :-)

Gruß Thomas
 
Larsi

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Die Regelung resultiert aus einer langsameren und für äußere Einflüsse anfälligeren Fahrweise von Radfahrern.
Richtig, daher fahren Radfahrer ja auch nur durch Engpässe, wenn sie links und rechts mindestens 1,5m Platz zum nächsten Fahrzeug haben. :smiley-laughing:
 
ChiemgauQtreiber

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Mich beschleicht manchmal das Gefühl, daß die aktuell in D zu findende Beschilderung auch verschiedene andere Aspekte erfüllen soll:
  • Sicherstellung der Einkommen der Schilderproduzenten und der Schilder auf- und umsteller
  • Sicherstellung, daß die Verwirrung komplett bleibt und die Situation auch immer wieder unübersichtlich bleibt, wenn in kurzer Folge zwischen Ortsende, 70er, 80 und dann wieder 70 und/Oder Überholverbot gewechselt wird, damit man immer wieder mal den mündigen und Zahlungsfähigen Fahrzeugführer zur Kasse bitten kann oder ihn gar mit höheren Bußgeldern/ Fahrverbot belangen kann

Es gibt strecken, da mußt du entweder ständig deutlich zu langsam sein um einen gleichmäßigen Fluß zu erzeugen oder ständig hecktisch die Geschwindigkeit nach oben oder unten an die genauso hecktisch sich ändernde Beschilderung anpassen.

Just my 2Ct
 
Cyborg

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Die neuen Strafverschärfungen (Verschärfung ist übrigens bezeichnenderweise die einzige Richtung, die unsere Politik kenn) haben sicher teilweise ihre Gründe. Ich verstehe, daß man hier und da umsteuern will.
Dennoch klingt einiges davon nach blindem Aktionismus, das sind teilweise Regeln und Gesetzesverschärfungen, über deren Folgen und Praxisrelevanz sich entweder gar niemand oder ggf. auch vor allem fachfremde Leute Gedanken gemacht haben.

So scheint es zumindest mir.
 
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Christian S

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Beim Anliegerverkehr von Dorf zu Dorf steht aber auch nie eine Radarfalle.

Tempo ist das eine, was mir am meisten Bauchschmerzen macht, ist das Fahrverbot für die Rettungsgasse.
Im Grunde kann damit jeder sich durch den Stau schlängelnde Moppedfahrer mit Fahrverbot belegt werden.

Gerne auch auf Anzeige durch einen sich zu Unrecht überholt fühlenden Autofahrer.
Naja, das ist ja genau das Thema.
Wohl kaum ein Motorradfahrer, der sich auf der Autobahn früher durchgemogelt hat, käme auf die Idee, mit einem Pkw eine Rettungsgasse zu befahren.
Eine Differenzierung seitens des Gesetzgebers, Motorradfahrer gar nicht oder weniger zu bestrafen, ist in D nicht erfolgt. Somit wird etwas, was objektiv doch deutlich unterschiedlich ist, (Auto oder Motorrad in der Rettungsgasse) gleich bestraft.

Man muss sich halt solcher Regeln bewusst sein und entscheiden, an welcher Stelle welche "Risikobereitschaft" besteht. Ich mache grds. nichts, was mir sofort einen Monat Fahrverbot bringen kann => es bleibt auf der Autobahn nur der Standstreifen, wenn es eine Rettungsgasse gibt... sofern dieser nicht wegen der Bildung der Rettungsgasse zugestellt ist.

An anderer Stelle werden Autos und Motorrad schon unterschiedlich behandelt, zB bei Tempolimit mit Anhängern (Motorrad 60, Auto 80 bzw. 100), und wenn man dann nach Frankreich schaut, wo das selbe Gespann ab dem ersten Meter nach der Grenze 130 und nicht nur 80 auf der Autobahn fahren darf, darf man sich schon die Frage stellen, wie sicherheitsrelevant so manche Vorschriften wirklich sind...
 
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Christian S

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Hallo,

und allgemein fällt mir noch ein:
Anderswo forscht und entwickelt man moderne Technik, um die Menschenmassen des Jahres 2020 zu bewältigen... und auch in Deutschland handelt man umgehend... in dem sofort ein neues Schild für eigene Parkflächen für Lastenräder einzuführen.

Begründen:
Ob Waren- oder Kindertransport – Lastenfahrräder mit Ladefläche werden immer beliebter. Mit dem neuen Symbol "Lastenfahrrad" dürfen eigene Parkflächen und Ladezonen für diese Zweiräder ausgewiesen werden.
Man kann echt nicht sagen, man ist hier untätig... :wub:

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