Verschärfungen bei den Strafen

Diskutiere Verschärfungen bei den Strafen im Motorrad allgemein Forum im Bereich Community; Hallo Allerseits, siehe hier: StVO-Novelle: Neue Regeln und Strafen bzw: Daneben geht es noch um Themen wir parken und Seitenabstand zu...
C

Christian S

Themenstarter
Dabei seit
07.05.2009
Beiträge
2.476
Ort
Fellheim bei Memmingen
Modell
BMW R 1150 GS BJ 2000 578.000 km und BMW Sertao 650 BJ 2013 29.500 km am 28.10.2023
Hallo Allerseits,

siehe hier:
StVO-Novelle: Neue Regeln und Strafen

bzw:
Die neue Straßenverkehrsordnung geht unter anderem härter gegen Rettungsgassen-Rüpel vor. Außerdem werden die Strafen für Parken auf Geh- und Radweg merklich höher. Bei Tempoverstößen wird deutlich früher als bisher ein Fahrverbot verhängt. Die wichtigsten Änderungen.
  • Härtere Strafen für das Durchfahren der Rettungsgasse
  • Halten in zweiter Reihe kostet 55 Euro
  • Tempoverstöße: Fahrverbot früher als bisher
Härtere Strafen für Rettungsgassen-Verstöße, neue Regeln fürs Halten und Parken auf Geh- und Radwegen, weitere Straßenschilder – all das bringt die neue Straßenverkehrsordnung (StVO). Der Bundesrat hat den Plänen von Verkehrsminister Andreas Scheuer im Großen und Ganzen zugestimmt. Das Bundesverkehrsministerium hat bereits angekündigt, die vom Bundesrat beschlossenen Änderungen schnellstmöglich umzusetzen.
Fahrverbot künftig schon ab 21 km/h zu schnell
ÜberschreitungRegelsatz / Punkte innerortsRegelsatz / Punkte außerortsFahrverbot innerortsFahrverbot außerorts
bis 10 km/h30 €20 €--
11-15 km/h50 €40 €--
16-20 km/h70 €/1 Punkt60 €/1 Punkt--
21-25 km/h80 €/2 Punkte70 €/1 Punkt1 Monat-
26-30 km/h100 €/2 Punkte80 €/2 Punkte1 Monat1 Monat
31-40 km/h160 €/2 Punkte120 €/2 Punkte1 Monat1 Monat
41-50 km/h200 €/2 Punkte160 €/2 Punkte1 Monat1 Monat
51-60 km/h280 €/2 Punkte240 €/2 Punkte2 Monate1 Monat
Die Strafen für Tempoverstöße werden deutlich verschärft. Ein einmonatiges Fahrverbot gibt es demnach künftig innerorts ab 21 km/h und außerorts ab 26 km/h. Außerdem soll es inner- wie außerorts bereits ab 16 km/h zu viel einen Punkt in Flensburg geben.
Hohe Strafen für Durchfahren der Rettungsgasse
Rettungsgasse unerlaubt nutzen
∙ © ADAC
Wer keine Rettungsgasse bildet, zahlt aktuell 200 Euro Bußgeld und kassiert zwei Punkte in Flensburg. Künftig wird es auch noch einen Monat Fahrverbot geben.
Deutlich härter werden künftig vor allem Fahrer bestraft, die durch die Rettungsgasse fahren oder sich an Einsatzfahrzeuge dranhängen: mindestens 240 Euro, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot.

...

Eigene Parkflächen für Lastenräder
Lastenfahrrad
∙ © ADAC
Ob Waren- oder Kindertransport – Lastenfahrräder mit Ladefläche werden immer beliebter. Mit dem neuen Symbol "Lastenfahrrad" dürfen eigene Parkflächen und Ladezonen für diese Zweiräder ausgewiesen werden.

Verwendung von Blitzer-Apps auf Smartphone verboten
Was bisher eine juristische Grauzone war, soll in der neuen Straßenverkehrsordnung eindeutig geregelt werden: Die Verwendung von Apps auf Smartphones und Navigationsgeräten, die auf Blitzer aufmerksam machen, wird, genauso wie Radarwarner, verboten. Die Geldbuße dafür beträgt 75 Euro. Außerdem gibt es einen Punkt in Flensburg.
Daneben geht es noch um Themen wir parken und Seitenabstand zu Fahrrädern

Das Wichtigste: Fahrverbot bisher bereits ab 21 innerorts und 26 außerorts zu schnell, bisher 26 und 31
Hohe Strafen + Fahrverbot bei Rettungsgassenbenutzung.
75.- € + Punkt bei Radarwarner am Handy oder Navi.

Bei der Gelegenheit hier noch die Info für Europa:

Motorrad fahren in Europa: Tempolimits, Handschuhpflicht und Helm-Standards
z.B.

Handschuhpflicht: In Frankreich gilt für Motorradfahrer und Beifahrer Handschuhpflicht. Die Handschuhe müssen einer CE-Norm entsprechen und ein CE-Zeichen enthalten.

Sicherheitskleidung: In Belgien müssen Motorradfahrer neben einem Helm auch Handschuhe tragen, eine langärmlige Jacke, eine lange Hose oder einen Overall und Stiefel oder Stiefeletten, die über die Knöchel reichen. Und in Frankreich sind Reflektoren am Helm Vorschrift. Meist wird ein Verstoß gegen die Vorschrift bei Ausländern nicht geahndet, sondern toleriert.
Wem fällt was auf beim Thema Tempolimit auf Landstraßen...

Das Ausland geht noch härter vor. Frankreich hat ja schon auf allen normalen Landstraßen Tempo 80, des weiteren nun:

Neue Verkehrsregeln 2020: Das ändert sich

Ausland: Höhere Bußgelder in Italien und Spanien
In spanischenGroßstädten gilt schon Tempo 30
In Spanien soll der Verkehr innerorts langsamer werden. Was schon für 2019 geplant war, soll 2020 umgesetzt werden: Tempo 30 in geschlossenen Ortschaften – diese Regelung soll generell auf Straßen mit je einer Spur pro Fahrtrichtung gelten. Ansonsten sollen die Gemeinden die Möglichkeit haben, Tempo 50 als Höchstgeschwindigkeit festzusetzen. In einigen größeren Städten wie Madrid, Barcelona, Valencia oder Sevilla wird das so schon praktiziert.
Außerdem sollen Bußgelder drastisch angehoben werden: So sollen zum Beispiel bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung auf Schnellstraßen (Limit: 90 km/h) bereits ab 21 km/h zu viel 300 statt 100 Euro Bußgeld fällig werden.
Auch in Italien steigen einige Bußgelder: Bei Handy am Steuer müssen Autofahrer künftig mehr als 400 Euro statt aktuell ab 165 Euro zahlen. Außerdem droht ein Fahrverbot zwischen sieben und 30 Tagen, im Wiederholungsfall sogar bis zu drei Monaten. Das ist im europäischen Vergleich eine harte Sanktion.
Irgendwann kommt die Zeit, da werden wir froh darüber sein, wenn das Fahrzeug automatisch erkennt, wie schnall man maximal fahren darf und automatisch abriegelt...

Dazu letztens bei www.possi.de gefunden:

Die Autos sind schon ulkig in Japan, sehen aus wie kleine, extrem lahme Minibusse und ermahnen einen per Sprachausgabe ständig mit einer Mischung aus Englisch und Japanisch "rough driver detected. Please drive carefully", sobald der Beschleunigungssensor irgendwelche minimale Seitenkräfte wahrnimmt. Das bei einem Tempo, wo einen in Deutschland jeder angehupt und überholt hätte... Die Bedienung des eingebauten Navis war kaum möglich, obwohl auf Englisch umgestellt - gut, daß ich meinen Garmin dabei hatte. Erstaunlich in einem Land, das für eine große Autoindustrie bekannt ist. Da Deutschland 1948 nicht dem internationalem Führerscheinabkommen beigetreten ist, wird auch der deutsche internationale Führerschein in Japan nicht anerkannt. Man braucht eine separate Übersetzung und Beglaubigung des nationalen Führerscheins. Man fährt wie die Briten und Inder auf der "falschen" Straßenseite. Die Autobahnmaut ist realitv teuer und die Strecken strikt tempolimitiert. Die Stimme im Auto ermahnt einen ständig, die Verkehrsregeln zu beachten, wenn man nur 1 km/h drüber ist, was dazu führt, daß fast alle 10km/h unter dem Limit bleiben.
 
qhammer

qhammer

Dabei seit
03.10.2011
Beiträge
2.818
Ort
030
Modell
aktuell R1150 GS+ 78er R100RS+ XR 600+ 690R Enduro +XS850+YP125
Irgendwann werden wir entweder den ganze Regelwahn in Europa durchbrechen, die Organisationen und Personen dahinter vertreiben oder diesen Kontinent selbst fluchtartig verlassen.
 
Zörnie

Zörnie

Dabei seit
01.01.2009
Beiträge
14.384
Modell
R 1250 GS Exclusive
Verschärfungen bei Rettungsgassen und Fahrradstreifenparkern mögen sinnvoll erscheinen, wenn das wie bisher aber niemand kontrolliert, verpuffen solche Androhungen. Und ehrlicherweise bin ich bei den stetigen Strafanhebungen bei Geschwindigkeitsverstößen über eine lasche Kontrolldichte recht glücklich. 26 km/h zu viel außerorts sind doch ein Witz bei den ganzen 70er und 80er Schildern, die mehr und mehr auf den Landstraßen wuchern.
 
C

Christian S

Themenstarter
Dabei seit
07.05.2009
Beiträge
2.476
Ort
Fellheim bei Memmingen
Modell
BMW R 1150 GS BJ 2000 578.000 km und BMW Sertao 650 BJ 2013 29.500 km am 28.10.2023
Strafanhebungen bei Geschwindigkeitsverstößen über eine lasche Kontrolldichte recht glücklich. 26 km/h zu viel außerorts sind doch ein Witz bei den ganzen 70er und 80er Schildern, die mehr und mehr auf den Landstraßen wuchern.
Letzteres ist ja genau das Problem. Ich habe kein Problem damit, wenn man zur Kasse gebeten wird, wenn man mit 140 km/h auf der Landstraße unterwegs ist.
aber kontrolliert wird an Unfallschwerpunkten... und die sind immer angeblich genau da, wo man freie Sicht hat und das 70 km/h Schild besonders leicht übersehen wird oder man einfach keinen Grund erkennen kann, dass hier überhaupt eine Tempobegrenzung gilt. Daran halten muss man sich natürlich schon, aber 140 km/h außerorts geht nur mit "einem gewissen Einsatz", 105 km/h in einer 70'er Zone passiert wohl den meisten ab und zu auch trotz großer Bemühungen, auf alles zu achten.

Ich bin zB selbst 2017 und 2018 ca. 10.000 km in Norwegen gefahren. Immer, absolut immer habe ich mich an alles gehalten (und auch nie bezahlt). Trotzdem rollte ich mit 85 km/h 3 mal dahin, als unvermittelt ein "Ortsendeschild" kam... das hätte wohl so 1000.- € in Norwegen gekostet... für was?

Aber langfristig wird es andere Lösungen geben. Derzeit reden alle vom Tempolimit auf den Autobahnen...

Tempolimits in Europa
LandAußerortsAutobahnBesonderheiten
Deutschland100 km/h-Gespann bis 3,5 t und Wohnmobile über 3,5 t: 80 km/h außerorts, 100 km/h auf Autobahnen
Albanien80 - 90 km/h110 km/hGespann, Kfz bis 5 t 70 km/h außerorts und 80 km/h auf Autobahnen
Andorra90 km/hEs gibt keine Autobahn.
Belgien90 km/h120 km/hIn der Wallonischen Region gilt außerorts 70 km/h.
Gespann, Wohnmobil über 3,5 t: auf Autobahnen 90 km/h
Bosnien/Herzegowina80 km/h130 km/hGespann, Wohnmobil über 3,5 t: generell 80 km/h
Bulgarien80 km/h für Motorräder,
90 km/h für Pkw
100 km/h für Motorräder
130 km/h für Pkw
Gespann, Wohnwomobil über 3,5 t: 70 km/h außerorts und 100 km/h auf Autobahnen
Dänemark80 km/h130 km/hGespann, Wohnmobil ab 3,5 t: generell 80 km/h
Estland90 km/h110 km/h auf Schnellstraßen. Autobahnen gibt es in Estland nicht.Gespann, Wohnmobil über 3,5 t: 70 km/h außerorts und 90 km/h auf Schnellstraßen
Finnland 120 km/hIm Winter können geringere Höchstgeschwindigkeiten gelten.
Pkw mit Anhänger und Wohnmobil: generell 80 km/h
Frankreich80 km/h130 km/h (Schnellstraße: 110 km/h)Gespann über 3,5 t: 90 km/h auf Schnellstraßen und Autobahnen
Wohnmobil über 3,5 t: 100 km/h auf Schnellstraßen, 110 km/h Autobahnen
bei Niederschlag und für Führerscheinneulinge (< 3 Jahre): 100 km/h auf Schnellstraßen, 110 km/h auf Autobahnen
Griechenland70 km/h für Motorräder
90/110 km/h für Pkw
90 km/h für Motorräder
130 für Pkw
Wohnmobil über 3,5 t und alle Gespanne: generell 80 km/h
Großbritannien60 mph (96 km/h)70 mph (112 km/h)Wohnmobil über 3,5 t: 50 mph (80 km/h) außerorts und 60 mph (96km/h) auf Schnellstraßen, 70 mph (112 km/h) auf Autobahnen.
Pkw mit Anhänger: 50 mph (80 km/h) außerorts und 60 mph (96km/h) auf Schnellstraßen und Autobahnen.
Es gilt Linksverkehr.
Irland80 - 100 km/h120 km/h (außer M 50, hier gelten 100 km/h)Gespann, Wohnmobil über 3,5 t: generell 80 km/h
Es gilt Linksverkehr.
Islandunbefestigt: 80 km/h
befestigt: 90 km/h
Es gibt keine Autobahn.Gespann: generell 80 km/h
Italien90 km/h130 km/h (Schnellstraße: 110 km/h)
bei Regen oder Schnefall: 110 km/h auf Autobahnen
Motorräder bis 140 cm³ und Motorräder mit Beiwagen bis 249 cm³ dürfen nicht auf die Schnellstraße oder Autobahn.
Gespann: 80 km/h auf Autobahnen, ansonsten 70 km/h
Wohnmobil über 3,5 t: 100 km/h auf Autobahnen, ansonsten 80 km/h
Kosovo80 km/h130 km/h (Schnellstraße: 110 km/h)Gespann, Wohnmobil über 3,5 t: generell 80 km/h
Kroatien90 km/h130 km/h (Schnellstraße: 110 km/h)Gespann, Wohnmobil über 3,5 t: 80 km/h außerorts und auf Schnellstraßen, 90 km/h auf Autobahnen
Lettland90 km/hSchnellstraße: 90 km/h
Es gibt keine Autobahn.
Gespann und Fahrzeuge über 7,5 t: 80 km/h außerorts, 90 km/h auf Schnellstraßen
Liechtenstein80 km/hSchnellstraße: 100 km/h
Es gibt keine Autobahn.
Gespann: generell 80 km/h
Wohnmobil über 3,5 t: 80 km/h außerorts, 100 km/h auf Schnellstraßen
Litauen90 km/h110 km/h (Schnellstraße: 100 km/h) für Motorradfahrer
130 km/h (Schnellstraße: 110 km/h) für Pkw
Von November bis März gilt: 100 km/h auf Schnellstraßen, 110 km/h auf Autobahnen
Gespann: generell 90 km/h
Wohnmobil über 3,5 t: 90 km/h auf Autobahnen, ansosten 80 km/h
Führerscheinneulinge (< 2 Jahre) besitzt: max. 90 km/h , auf Autobahnen und Schnellstraßen, max. 70 km/h auf Landstraßen.
Luxemburg90 km/h130 km/h (110 km/h bei Nässe)Gespann, Wohnmobil über 3,5 t: 75 km/h außerorts, 90 km/h auf Autobahnen (75 km/h für Gespanne bei Nässe)
Malta80 km/hEs gibt keine Autobahn.Es gilt Linksverkehr.
Moldau90 km/hSchnellstraße: 110 km/h
Es gibt keine Autobahn.
Wer seinen Führerschein weniger als zwei Jahre besitzt, darf höchstens 70 km/h fahren.
Gespann: generell 90 km/h
Monaco50 km/h im gesamten Fürstentum
Montenegro80 km/hSchnellstraße: 100 km/h
Es gibt keine Autobahn.
Gespann, Wohnmobil über 3,5 t: generell 80 km/h
Niederlande80 km/h130 km/h (ab März 2020 zwischen 6 und 19 Uhr nur noch max. 100 km/h)Gespann, Wohnmobil über 3,5 t: generell 80 km/h
Gespann bis 3,5 t: 80 km/h außerorts, 90 km/h auf Schnellstraßen und Autobahnen
Nordmazedonien80 km/h130 km/h (Schnellstraße: 110 km/h)Gespann, alle Wohnmobile: generell 80 km/h
Norwegen80 km/h90 - 100 km/hMotorrad mit Anhänger, Gespann, Wohnmobil über 3,5 t: 80 km/h
Wenn aktuelles Gesamtgewicht des Anhängers mehr als 300 kg: 60 km/h
Österreich100 km/h130 km/hKfz mit Anhänger bis 750 kg: 100 km/h
Kfz mit Anhänger bis 3,5 t: 80/100 km/h
Gesamtgewicht Gespann über 3,5 t: 70/80 km/h
Polen90 km/h140 km/h (Schnellstraße: 100 km/h)Gespann, Wohnmobil über 3,5 t: 70 km/h außerorts, 80 km/h auf Autobahnen
Portugal90/100 km/h120 km/hGespann: 70/80 km/h außerorts, 100 km/h auf Autobahnen
Wohnmobil über 3,5 t: 80/90 km/h außerorts, 110 km/h auf Autobahnen
Rumänien90 km/h130 km/h (Schnellstraße: 110 km/h)Gespann und Wohnmobil bis 3,5 t: 80 km/h außerorts, 90 km/h auf Schnellstraßen, 120 km/h auf Autobahnen
Wohnmobil über 3,5 t: 110 km/h auf Autobahnen
Für Führerscheinneulinge (< 1 Jahr) gilt: außerhalb Ortsgebiete um 20 km/h verringerte Höchstgeschwindigkeit
Russland90 km/h90 km/h für Motorräder
110 km/h für Pkw
Gespann bis 3,5 t, Wohnmobil über 3,5 t: 70 km/h außerorts, 90 km/h auf Autobahnen
San Marino Es gelten die italienischen Verkehrsbestimmungen.
Schweden60 - 100 km/h90 - 120 km/hGespann: 80 km/h (wenn Anhänger ungebremst und Leergewicht die Hälfte des Leergewichts des Zugfahrzeugs übersteigt: max. 40 km/h)
Schweiz80 km/h120 km/h (Schnellstraße: 100 km/h)Gespann: generell 80 km/h
Wohnmobil über 3,5 t: 80 km/h außerorts, 100 km/h auf Schnellstraßen und Autobahnen
Serbien80 km/h130 km/h (Schnellstraße: 100 km/h)Gespann, Wohnwagen über 3,5 t: generell 80 km/h
Slowakei90 km/h130 km/hGespann bis 3,5 t: generell 90 km/h
Gespann und Wohnmobil über 3,5 t: 80 km/h außerorts, 90 km/h auf Autobahnen
Slowenien90 km/h130 km/h (Schnellstraße: 110 km/h)Gespann bis 3,5 t: 90 km/h außerorts, 100 km/h auf Schnellstraßen und Autobahnen
Gespann und Wohnmobil über 3,5 t: generell 80 km/h
Spanien90 km/h120 km/h (Schnellstraße: 100 km/h)Gespann (Anhänger bis 750 kg): 70 km/h außerorts, 80 km/h auf Schnellstraßen, 90 km/h auf Autobahnen
Gespann (Anhänger über 750 kg): 70 km/h außerorts, 80 km/h auf Schnellstraßen und Autobahnen
Wohnmobile bis 3,5 t: 80 km/h außerorts, 90 km/h auf Schnellstraßen, 100 km/h auf Autobahnen
Wohnmobile über 3,5 t: 80 km/h außerorts, 80 km/h auf Schnellstraßen, 90 km/h auf Autobahnen
Tschechien90 km/h130 km/h (Schnellstraße: 110 km/h)Gespann, wohnmobil über 3,5 t: generell 80 km/h
Türkei70 km/h für Motorräder
90 km/h für Pkw
80 km/h für Motorräder
120 km/h für Pkw
Gespann: 80 km/h außerorts, 110 km/h auf Autobahnen (70 km/h bzw 80 km/h wenn Zugfahrzeug ein Wohnmobil oder Minibus ist)
Wohnmobil, Minibus: 80 km/h außerorts, 90 km/h auf Autobahnen
Ukraine80 km/h für Motorräder
90 km/h für Pkw
80 km/h für Motorräder
130 km/h (Schnellstraße: 110 km/h) für Pkw
Für Führerscheinneulinge (< 2 Jahre) gilt: nie schneller als 70 km/h
Ungarn90 km/h130 km/h (Schnellstraße: 110 km/h)Gespann, Wohnmobil über 3,5 t: 70 km/h außerorts und auf Schnellstraßen, 80 km/h auf Autobahnen
Weißrussland90 km/h90 km/h für Motorräder
110 km/h für Pkw
Kfz über 3,5 t: generell 70 km/h
Zypern80 km/h100 km/hGespann: 65 km/h

Wem fällt etwas auf?
Ok, ich helfe... wo gilt noch Tempo 100 außerorts
Was geschieht in der EU...? Richtig, Trend zur Vereinheitlichung
Langfristig: In den anderen Ländern 100 km/h oder...?

Man gebe mir eine Glaskugel...

Ich wage noch eine Prognose (in Anlehnung an die Differenzierung in Frankreich für die wenigen "großen Landstraßen" (90) und die vielen kleinen... (80)

In D wird auf allen Straßen außerorts, die keine mittige Straßenmarkierung (weil zu schmal) aufweisen

das Tempo auf 70 beschränkt... Nein, nicht in 2 Jahren, wohl auch nicht in 5, aber 10?
Warum? Ist sicherer, und zum Spaß auf kleinen Straßen herumfahren und Anwohner und Radfahrer belästigen braucht es sowieso nicht. Wer vorwärts kommen will, soll die Hauptstraßen nehmen, und dem Anliegerverkehr von Dorf zu Dorf ist es zuzumuten, die paar Kilometer langsam zu fahren.
 
QVIENNA

QVIENNA

Dabei seit
10.10.2012
Beiträge
18.993
Ort
Wien
Modell
1250er
Das Spaßfahren wird einem verleidet. Genießen wir es noch eine zeitlang.
 
Lewellyn

Lewellyn

Dabei seit
11.09.2017
Beiträge
5.829
Ort
Herne
Modell
R1100GS F650GS BlackTea Bonfire S
Beim Anliegerverkehr von Dorf zu Dorf steht aber auch nie eine Radarfalle.

Tempo ist das eine, was mir am meisten Bauchschmerzen macht, ist das Fahrverbot für die Rettungsgasse.
Im Grunde kann damit jeder sich durch den Stau schlängelnde Moppedfahrer mit Fahrverbot belegt werden.

Gerne auch auf Anzeige durch einen sich zu Unrecht überholt fühlenden Autofahrer.
 
palmstrollo

palmstrollo

Dabei seit
22.08.2006
Beiträge
5.833
Ort
Engelskirchen
Modell
F 650 ST, R 1100 GS, R 1150 GS, R 1200 GS, R 1200 GS LC, F 850 GS, F 900 XR, R 1200 GS LC
...was mir am meisten Bauchschmerzen macht, ist das Fahrverbot für die Rettungsgasse.
Im Grunde kann damit jeder sich durch den Stau schlängelnde Moppedfahrer mit Fahrverbot belegt werden.

Gerne auch auf Anzeige durch einen sich zu Unrecht überholt fühlenden Autofahrer.
Das ist genau der Gedanke, der mir eben dabei durch den Kopf ging.
 
qhammer

qhammer

Dabei seit
03.10.2011
Beiträge
2.818
Ort
030
Modell
aktuell R1150 GS+ 78er R100RS+ XR 600+ 690R Enduro +XS850+YP125
Nur wenn sie direkt den Fahrer feststellen können. :)
 
G

Gast 21699

Gast
Ich sehe keine Regelung im Start-Posting, die nicht sinnvoll ist.
Wenn es höherer Strafen bedarf um diese effektiv durchzusetzen sind auch diese sinnvoll. Unterm Strich also alles gut für mich. Grundsätzlich muss man sich selbst die Frage beantworten, wie man es mit der Regel-Konformität hält. Diese ist in der Schweiz gerade im Verkehr wesentlich besser gewährleistet als in Deutschland. Entsprechend entspannter ist somit das Fahren.
Mit Genugtuung nehme ich zur Kenntnis, dass die Privilegierung des Autos gegenüber dem Fahrrad nach und nach abgebaut wird. Dazu passt die stärkete Ahndung vom Parken auf dem Radweg sehr gut. Die nächste Stufe ist die zunehmende Umwidmung von Verkehrsfläche in den Städten vom Auto zum Rad.
Hier leistet die junge Generation gute Arbeit im Sinne von Nachhaltigkeit und Schonung von Ressourcen. Schaut euch nur mal das aktuelle Wahlergebnis in Hamburg an unter Berücksichtigung der Altersverteilung der Wähler der verschiedenen Parteien. Greta wirkt, langsam aber sicher. Auch wenn viele der älteren Generation es nicht wahrhaben wollen.
 
qhammer

qhammer

Dabei seit
03.10.2011
Beiträge
2.818
Ort
030
Modell
aktuell R1150 GS+ 78er R100RS+ XR 600+ 690R Enduro +XS850+YP125
Die nächste Stufe ist eher die totale Überwachung in Verbindung mit einem Scoring wie in China.
 
G

Gast 21699

Gast
User necnec jubelt auch noch, wenn ihm seine GS verboten wird.
In der Tat würde mich das nicht sehr hart treffen. Inzwischen fahre ich überwiegend Fahrrad zum Sport wie zur Alltagsmobilität. Die GS habe ich nur noch weil ich sie sehr gut gepflegt habe und beim Verkauf nicht das entsprechende erlösen würde.
 
H

HFB

Dabei seit
23.03.2019
Beiträge
831
Ort
Berlin
Modell
R1200 GS LC
Mit Genugtuung nehme ich zur Kenntnis, dass die Privilegierung des Autos gegenüber dem Fahrrad nach und nach abgebaut wird.
Selten so einen Blödsinn gelesen. Ich empfehle mal acht Stunden fahren in der Hauptstadt. Rote Ampel, für Radfahrer nicht vorhanden, Radwege mit Gebotsschild ebenso, wenn das KFZ zum Rechtsabbiegen blinkt drängelt man sich noch irgendwie dazwischen, Fussgänger die versehentlich auf den Radweg kommen werden aufs übelste beschimpft, Hauptsache der Radfahrer muß nie bremsen. Für all das ist der Führer eines KFZ ruckzuck seinen Lappen und viel Geld los. Besser wird es erst, wenn auch der Radfahrer gleichwertig behandelt wird und nicht der motorisierte Fahrer auch dann noch eine Mitschuld bekommt, wenn der Radler besoffen bei Rot über die Ampel fährt und einen geschlossenen Kopfhörer auf dem hohlen Schädel hat...
 
G

Gast 21699

Gast
Besser wird es erst, wenn auch der Radfahrer gleichwertig behandelt wird und nicht der motorisierte Fahrer auch dann noch eine Mitschuld bekommt, wenn der Radler besoffen bei Rot über die Ampel fährt und einen geschlossenen Kopfhörer auf dem hohlen Schädel hat...
Wieso bekommt der motorisierte Fahrer da eine Mitschuld? Kannst Du da eine Rechtsgrundlage nennen?
 
Slipperman

Slipperman

Dabei seit
15.01.2011
Beiträge
408
Ort
Dortmund
Modell
TÜ 1200
In der Tat würde mich das nicht sehr hart treffen. Inzwischen fahre ich überwiegend Fahrrad zum Sport wie zur Alltagsmobilität. Die GS habe ich nur noch weil ich sie sehr gut gepflegt habe und beim Verkauf nicht das entsprechende erlösen würde.
Was macht das für einen Sinn? Kostet Unterhalt und verliert weiter an Wert.
 
K

Knulli88

Dabei seit
20.05.2012
Beiträge
165
Ort
bei Aschaffenburg
Modell
R1200GS; Bj 2008
Hallo Leute,

Selten so einen Blödsinn gelesen. Ich empfehle mal acht Stunden fahren in der Hauptstadt. Rote Ampel, für Radfahrer nicht vorhanden, Radwege mit Gebotsschild ebenso, wenn das KFZ zum Rechtsabbiegen blinkt drängelt man sich noch irgendwie dazwischen, Fussgänger die versehentlich auf den Radweg kommen werden aufs übelste beschimpft, Hauptsache der Radfahrer muß nie bremsen. Für all das ist der Führer eines KFZ ruckzuck seinen Lappen und viel Geld los. Besser wird es erst, wenn auch der Radfahrer gleichwertig behandelt wird und nicht der motorisierte Fahrer auch dann noch eine Mitschuld bekommt, wenn der Radler besoffen bei Rot über die Ampel fährt und einen geschlossenen Kopfhörer auf dem hohlen Schädel hat...
Würde man die Radfahrer genauso behandeln und sanktionieren wie die Kraftfahrer gäbe es davon wesentlich weniger. Die erwischt man bloss nicht. Einen Kraftfahrer, der z. B. bei rot über die Ampel fährt blitzt man (zurecht!). Den Radfahrer kann man zwar "blitzen" aber mangels Kennzeichnung nicht ermitteln. Kann man täglich beobachten. Das gleiche gilt auch für Fußgänger (mit und ohne Handy, mit und ohne Kopfhörer).

Es wird auch immer von gegenseitiger Rücksichtnahme gesprochen - gemeint ist aber immer Rücksichtnahme des Kraftfahrers auf andere - nie umgekehrt. Könnte ich x Beispiele auflisten.

Ich habe so den Eindruck man will den motorisierten Individualverkehr einfach kaputtmachen.

Johann
 
Windcbx

Windcbx

Dabei seit
25.01.2013
Beiträge
1.683
Ort
D-890XX Ulm
Modell
R1200GS Adv LC, Alte:R1200GS R 2007, FZR1000, CBX1000, XS850, CB550
In Deutschland: (Quelle www.autoversicherung-vergleich.de)

Gefährdungshaftung: Haftung ohne eigenes Verschulden
Das Fahren eines Autos oder Motorrads ist immer mit gewissen Gefahren verbunden. In manchen Fällen kann es auch ohne eigenes Verschulden zum Schaden kommen. Der Schuldner unterliegt in diesem Fall der sogenannten Gefährdungshaftung.
Der Halter eines Kfz muss bereits dann haften, wenn allein durch den Betrieb des Fahrzeugs ein Schaden verursacht wird. Es ist dabei nicht von Belang, ob und inwieweit der Fahrzeughalter den eingetretenen Schaden tatsächlich verschuldet hat.
Der Gefährdungshaftung liegt die Annahme zu Grunde, dass bestimmte Gefahrenquellen wie etwa ein Auto oder ein Motorrad immer ein Risiko darstellen – also auch im normalen Betrieb. Folglich kann man auch bei Unfällen mit vorsichtiger und umsichtiger Fahrweise mit Schadensersatzansprüchen belangt werden. Die Gefährdungshaftung greift im Übrigen nicht nur Fahrzeughalter, sondern auch für Tierhalter, für Luftfahrzeuge oder Eisenbahnen.
Wann die Gefährdungshaftung greift
Im Rahmen der Gefährdungshaftung haftet man als Halter eines Kfz-Fahrzeugs also auch dann, wenn ein Unfall auf technisches Versagen zurückzuführen ist oder wenn bei Unfällen kein Schuldiger festgestellt werden kann. Der Halter muss entsprechend für die Ansprüche der Geschädigten oder Hinterbliebenen auf Schadenersatz oder Schmerzensgeld aufkommen. So kann es etwa passieren, dass bei einem Auto die Bremsen versagen und es zu einem Auffahrunfall kommt. Eigentlich trifft den Besitzer des Wagens keine Schuld, schließlich hat er versucht die Bremse zu betätigen. Aufgrund des technischen Defekts blieb dies jedoch ohne Wirkung. Schuld trifft den Besitzer trotzdem – weil er dafür sorgen muss, dass alle technischen Einrichtungen an seinem Fahrzeug einwandfrei funktionieren.
Die Gefährdungshaftung im Alltag
Besonders häufig im deutschen Straßenverkehr sind Unfälle mit Fahrradfahren. Radfahrer unterliegen im Gegensatz zu Autofahrern nicht der Gefährdungshaftung. Wenn ein Radfahrer also mit einem Auto zusammenstößt, muss der Kfz-Halter zwangsläufig für den entstandenen Schaden haften, sofern einem der Beteiligten nicht ein Verschulden nachgewiesen werden kann. Stoßen hingegen zwei Radfahrer zusammen, haftet derjenige, dem ein Verschulden nachgewiesen wird.
Befreiung von der Gefährdungshaftung
Allerdings gibt es auch bei der Gefährdungshaftung eine Ausnahme. Ein Fahrzeughalter ist von der Haftung befreit, wenn der Unfall infolge eines unabwendbaren Ereignisses eintritt. Wenn ein Autofahrer also auch bei vollständig korrektem Fahrverhalten und besonderer Aufmerksamkeit einen Unfall nicht vermeiden kann, dann ist der Kfz-Halter von der Haftung befreit. Auch bei Unfällen, die durch höhere Gewalt wie Überschwemmungen herbeigeführt werden und unabwendbar sind, haften Halter nicht im Sinne der Gefährdungshaftung.
Grüße Sturmi
 
Thema:

Verschärfungen bei den Strafen

Oben