Versicherung bei Motorradtransport

Diskutiere Versicherung bei Motorradtransport im Motorrad allgemein Forum im Bereich Community; Ich nehme zur Kenntnis, dass du lieber einen möglichen Verlust von 20.000 Euro in Kauf nimmt.
qtreiber

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Werner-R80

Werner-R80

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Also ...... hab grad mal bei der HUK nachgefragt. Mein Auto, mein Anhänger und mein Motorrad ist dort versichert.
Wenn ich mein Motorrad auf dem Anhänger transportiere ist es nur gegen Diebstahl versichert. Außer ich habe für das Motorrad eine Vollkasko.
Das heißt wenn vom Anhänger ein Reifen platzt, der dann umfällt und das Motorrad beschädigt wird kann ich den Schaden selbst begleichen.
 
einfachrene

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Also mein Versicherer ( ERGO ) sagt : "natürlich sind ihre Motorräder auf dem Trailer bei einem Unfall ( egal ob selbst oder fremdverschuldet ) versichert mit ihrer Kasko."
Bleib ich also entspannt...

Gesunde Zeit euch allen
 
D

derdieter

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Also mein Versicherer ( ERGO ) sagt : "natürlich sind ihre Motorräder auf dem Trailer bei einem Unfall ( egal ob selbst oder fremdverschuldet ) versichert mit ihrer Kasko."
Bleib ich also entspannt...

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derdieter

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Das ist ja lustig, weil ich genau von der ERGO die schriftliche Antwort bekommen habe, dass kein Versicherungsschutz besteht. Wenn du Lust hast, bitte doch mal um eine schriftliche Antwort. Mündlich zählt nämlich im Ernstfall nicht.
 
gerd_

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Hi
Das ist ja lustig, weil ich genau von der ERGO die schriftliche Antwort bekommen habe, dass kein Versicherungsschutz besteht. Wenn du Lust hast, bitte doch mal um eine schriftliche Antwort. Mündlich zählt nämlich im Ernstfall nicht.
Vielleicht fragst Du mal nach ob die "nicht zugelassen" angenommen haben?
gerd
 
einfachrene

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Also die Antwort von meinem Versicherer bezog sich auf zugelassene Motorräder. Habe zwei bei ihm ganzjährig zu laufen.
Gruß Rene
 
gerd_

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Hi
Dann scheint die Aussage schlicht und einfach falsch zu sein. Zumindest dann wenn kein Nebensatz gesagt wurde wie z.B. "wenn das Lenkschloss nicht eingerastet oder keine entsprechende Sicherung vorhanden ist".
gerd
 
Lewellyn

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Also mein Versicherer ( ERGO ) sagt : "natürlich sind ihre Motorräder auf dem Trailer bei einem Unfall ( egal ob selbst oder fremdverschuldet ) versichert mit ihrer Kasko."
Bleib ich also entspannt...

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Das ist falsch. Ein Motorrad auf einem Anhänger ist Fracht. Fracht muss extra versichert werden.
Damit die Kasko greift, muss das Fahrzeug irgendwie geführt werden. Parken ist auch führen.

Das wird es aber nicht, wenn es verzurrt auf dem Trailer durch die Gegend gezogen wird.

Auf unserem Rumänientrip 2018 haben wir die Motorräder extra versichert über die Versicherung des Zugfahrzeugs, kostete 150€ für 4 Moppeds. Garanta.

Ich würde da auch auf eine schriftliche Bestätigung seitens der Ergo bestehen. Wette ein Ü-Ei, die wirds nicht geben.
 
SLK

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Das ist falsch. Ein Motorrad auf einem Anhänger ist Fracht. Fracht muss extra versichert werden.
Damit die Kasko greift, muss das Fahrzeug irgendwie geführt werden. Parken ist auch führen.
Gerade Deine Aussage ist falsch, EinfachRenes hingegen absolut korrekt, siehe meinen Beitrag # 9. Die Voraussetzung ist natürlich, dass das Mopped vollkaskoversichert ist, eine Teilkasko reicht beim Unfall nicht.
 
Lewellyn

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Ich streite mich da nicht drüber. Ich kann zum Versicherungsstatus eines Motorrads innerhalb eines Transporters nix sagen. Hab ich nie gebraucht.
Auf dem Anhänger ist ein Motorrad nur Fracht. Egal ob Vollkasko oder nicht.
Das ist mein Kenntnisstand, sowohl als Selbstfahrer als auch als langjähriger Verleiher von Motorradanhängern.

Ich lass mich gerne eines besseren belehren. Ist ja nur von Vorteil. Ich hätte die Aussage nur gerne schriftlich von einer Versicherungsgesellschaft.
 
SLK

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Auf dem Anhänger ist ein Motorrad nur Fracht. Egal ob Vollkasko oder nicht.
Das ist mein Kenntnisstand, sowohl als Selbstfahrer als auch als langjähriger Verleiher von Motorradanhängern.

Ich lass mich gerne eines besseren belehren. Ist ja nur von Vorteil. Ich hätte die Aussage nur gerne schriftlich von einer Versicherungsgesellschaft.
Eben nicht, wie ich bereits mehrfach geschrieben habe. Lies doch einfach mal die Versicherungsbedingungen, da wirst Du die Erklärung und die Definition finden wie in # 9. In den Bedingungen steht nirgends, dass nicht geleistet wird, wenn das Motorrad auf einem Anhänger oder in einem Transporter steht.

Wie sieht es denn bei einem Transport auf einem Schiff aus? Das ist ja vergleichbar mit einem Transport auf einem Anhänger oder Transporter. In den Bedingungen steht ausdrücklich, dass Schäden an dem Fahrzeug versichert sind, die bei einem Transport dadurch entstehen, dass das Schiff strandet, kollidiert, leckschlägt oder untergeht etc.

Übrigens: Ich bin bei einem Versicherer beschäftigt und weiß schon, worüber ich schreibe.
 
Lewellyn

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Die Fähre ist ein kommerzieller Frachtbeförderer und hat deswegen auch eine gewerbliche Frachtversicherung.
Genau wie Motorradspeditionen.

Aber wie gesagt, ich will mich da nicht streiten. wer Bedarf hat, vorher seine Moppedversicherung fragen.
Mag sein, dass es Vollkaskoversicherungen gibt, die Schäden durch Frachtführer verursacht einschließen.
 
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znark

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Eben nicht, wie ich bereits mehrfach geschrieben habe. Lies doch einfach mal die Versicherungsbedingungen, da wirst Du die Erklärung und die Definition finden wie in # 9. In den Bedingungen steht nirgends, dass nicht geleistet wird, wenn das Motorrad auf einem Anhänger oder in einem Transporter steht.
...
Übrigens: Ich bin bei einem Versicherer beschäftigt und weiß schon, worüber ich schreibe.
Kann es sein, dass das von dem Versicherer und seinen Bedingungen abhängt?

Hier schreibt einer
Motorradtransporte auf Anhänger versichern

Zitat:
Achtung! Diese Transporte/ Reisen sind häufig nicht über eine Kraftfahrzeug-Vollkasko-Versicherung versichert. Es kommt auf die jeweiligen Versicherungsbedingungen des KFZ-Vollkaskoversicherers an. So kann es vorkommen, dass die Übernahme eines Schadens abgelehnt wird da zum Beispiel der Einwand kommt: "kein Betrieb des Motorrads, damit nicht versichert" oder "Aufenthalte auf einer Fähre sind nicht versichert".

Also immer genau die Bedingungen der eigenen Versicherung beachten - oder wurde das mittlerweile vereinheitlicht? Was aber wohl unstrittig (und vielen nicht klar) ist - weder die Teilkasko des Motorrads noch die Vollkasko des Zugfahrzeugs kommt für einen Schaden auf.

Gruß, Peter
 
SLK

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Die Fähre ist ein kommerzieller Frachtbeförderer und hat deswegen auch eine gewerbliche Frachtversicherung.
Genau wie Motorradspeditionen.
Hast Du denn jetzt mal die Versicherungsbedingungen der Kasko gelesen? Darum geht es und nicht um die Frachtführer.
 
SLK

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Kann es sein, dass das von dem Versicherer und seinen Bedingungen abhängt?
Durchaus denkbar, deswegen schreibe ich ja, dass die Bedingungen gelesen werden sollten. Die wesentlichen Dinge sind weitestgehend einheitlich geregelt.
 
Luggi2

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Also mein Versicherer ( ERGO ) sagt : "natürlich sind ihre Motorräder auf dem Trailer bei einem Unfall ( egal ob selbst oder fremdverschuldet ) versichert mit ihrer Kasko."
Bleib ich also entspannt...

Gesunde Zeit euch allen
Aber nicht, wenn es sich um einen Betriebsschaden handelt! Damit ist nicht der Betrieb des Motorrades gemeint, sondern des gesamten Gespanns. Wenn man mit dem gesamten Gespann ohne fremde Einwirkung einen Unfall hat und Betriebsschäden sind nicht mitversichert, gibt es weder für das Zugfahrzeug, noch für den Anhänger oder die aufgeladenen Motorräder eine Entschädigung.

Die Aussage von Ergo trifft also nur zu wenn Betriebsschäden mitversichert sind. Leider finden sich auch bei MitarbeiternInnen von Versicherern auch viele die in ihrer Fachansicht irren.
 
Zuletzt bearbeitet:
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Polly

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Ein Betriebsschaden ist ein Schadenereignis, das durch den Betrieb des Fahrzeugs entsteht.
Z.B. ein platzender Reifen verursacht einen Schaden am eigenen Radhaus.
Dieser Schaden ist durch die Vollkasko nicht gedeckt, weder der Reifen noch das Radhaus.

Kommt das Fahrzeug durch den Reifenplatzer jedoch ins Schleudern und prallt gegen einen Baum zahlt die Vollkasko diesen Schaden (abz. Reifen und Radhaus), da hier unmittelbar von außen Gewalt auf das Fahrzeug einwirkt, die Definition eines Unfalls im Kaskorecht.

Dieser Unfallbegriff kommt auch im Stand oder beim Transport auf dem Hänger zum Tragen. Kippt der Hänger um und das Motorrad prallt gegen die Straße - eindeutig von außen einwirkende Gewalt.

Stellt sich die Frage, was passiert, wenn das Motorrad im geschlossenen Hänger transportiert wird, der Hänger fällt um und das Motorrad prallt gegen die Hängerwand. Meiner Ansicht ist das auch von außen wirkend, da die Hängerwand ja nicht Teil des Motorrads ist.

Allerdings ist Kaskorecht Vertragsrecht, somit kann jeder Versicherer in gewissen Rahmen seine eigenen Versichungsbedingungen in den Vertrag schreiben - daher lohnt immer ein Blick in die jeweilige AKB.
 
Luggi2

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......

Kommt das Fahrzeug durch den Reifenplatzer jedoch ins Schleudern und prallt gegen einen Baum zahlt die Vollkasko diesen Schaden (abz. Reifen und Radhaus), da hier unmittelbar von außen Gewalt auf das Fahrzeug einwirkt, die Definition eines Unfalls im Kaskorecht.

Dieser Unfallbegriff kommt auch im Stand oder beim Transport auf dem Hänger zum Tragen. Kippt der Hänger um und das Motorrad prallt gegen die Straße - eindeutig von außen einwirkende Gewalt.

Stellt sich die Frage, was passiert, wenn das Motorrad im geschlossenen Hänger transportiert wird, der Hänger fällt um und das Motorrad prallt gegen die Hängerwand. Meiner Ansicht ist das auch von außen wirkend, da die Hängerwand ja nicht Teil des Motorrads ist.
........
Ich wäre mir da nicht immer so sicher....

Zur Abgrenzung von Unfallereignis und Betriebsschaden
 
Thema:

Versicherung bei Motorradtransport

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