Das die Autoversicherung nicht haftet, hat andere Gründe. Du kannst ja auch mit einem 30 Jahre alten Twingo einem neuen Rolls-Royce die Vorfahrt nehmen. Der Kraftfahrthaftpflichtschaden würde den Schaden am Rolls-Royce übernehmen. Obwohl der mehr Wert ist, als der Twingo.
Der Grund ist ein anderer, hier ein Auzug aus den AKB (allgemeine Kraftfahrtbedingungen) meines Ladens :
Beschädigung von beförderten Sachen
A.1.5.5 Kein Versicherungsschutz besteht bei Schadenersatzansprüchen wegen Beschädigung, Zerstörung oder Abhanden kommens von Sachen, die mit dem versicherten Fahrzeug befördert werden.
Versicherungsschutz besteht jedoch für Sachen, die Insassen eines Kraftfahrzeugs üblicherweise mit sich führen
(z. B. Kleidung, Brille, Brieftasche). Bei Fahrten, die überwiegend der Personenbeförderung dienen, besteht außerdem Versicherungsschutz für Sachen, die Insassen zum persönlichen Gebrauch üblicherweise mit sich führen (z. B. Reise gepäck, Reiseproviant). Kein Versicherungsschutz besteht für Sachen unberechtigter Insassen.
Mit dem Rest hat Udob absolut Recht !