Versicherung bei Motorradtransport

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Polly

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Die Abhandlung bezieht sich auf einen Grenzfall der juristisch geklärt wurde, das Gericht sah die Schadenursache außerhalb des Fahrzeugs in Form von auf der Straße liegenden Gegenständen, also Unfallereignis, kein Betriebsschaden.
Womit wärst du dir jetzt unsicher, ist doch schön begründet.
 
SLK

SLK

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Moin,

in meinen 38 Berufsjahren hatte ich bisher nur zweimal mit einem Betriebsschaden zu tun. Ein Kunde fuhr mit seinem Auto und Anhänger mit ca. 80 km/h durch eine leichte Rechtskurve. Offensichtlich war der Anhänger ungleichmäßig beladen, so dass er stark ins Schlingern kam und gegen das Auto prallte. Die Stoßstange und und die Anhängerkupplung wurden beschädigt. Damals waren Betriebsschäden gar nicht versicherbar, seit einigen Jahren aber meist gegen Vereinbarung und Mehrbeitrag versicherbar.

Vor zwei Jahren fuhr ein Mann mit dem angehängten Anhänger rückwärts, beherrschte aber leider nicht die Technik. Die Deichsel wurde ins Heck des Autos gedrückt. Der Schaden wurde wegen der vereinbarten Klausel bezahlt.
 
Assekurati

Assekurati

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Wenn ich hier so mitlese, besteht offenbar viel Unsicherheit beim Versicherungsschutz während eines Transportes auf Anhänger oder im Transporter.

1. Transport durch Dritte (Spedition, Dienstleister usw.)
Im Falle eines Schadens am Motorrad haftet der Spediteur/Dienstleister.

2. Selbst durchgeführter Transport
In diesem Fall liegt das Risiko bei mir selber.
Hier wäre zu klären, ob meine Motorradversicherung (Voll- und/oder Teilkasko) ausreichend Versicherungsschutz bietet.

Wie hier im Laufe der einzelnen Recherchen/Rückfragen schon deutlich geworden ist, geben Versicherer sehr unterschiedliche Auskünfte. Zudem darf man auch nicht einfach das glauben, was einem am Telefon gesagt wird. Auskünfte einzelner Mitarbeiter von Versicherungsgesellschaften sind oft unvollständig, falsch oder einfach nur irreführend (3 Anrufe / 6 unterschiedliche Aussagen). So kommt es im Zweifelsfalle schon darauf an, wann ich meinen Versicherungsvertrag abgeschlossen habe und welches Bedingungswerk (AKB-Version) dem Vertrag zugrunde liegt. Neue/Aktuelle AKB unterscheiden sich oft erheblich von alten AKB.

3. Optimierter Versicherungsschutz
Wer Probleme im Schadenfall vermeiden will, versichert sich dort, wo man auf die individuellen Besonderheiten und Bedürfnisse vorbereitet ist und der Versicherungsschutz sich eben an den besonderen Anforderungen der Versicherten orientiert.

4. Optimiertes Deckungskonzept
Der Transportschutz ist ein wichtiger Bestandteil der Teilkasko-Versicherung. Immer mehr Motorradfahrer fahren ihr Urlaubsziel mit PKW und Motorradanhänger an um dann vor Ort wundervolle Touren zu geniessen. Das schont das Motorrad und den Verschleiss. Mit dem Transportschutz ist das Motorrad während des Transportes versichert.

Versicherungsschutz besteht bei Beschädigung nach Unfall des Transportfahrzeugs, gegen mut- oder böswillige Beschädigung, bei Verlust des Motorrades vom Transportfahrzeug. Die gesonderte Selbstbeteiligung beträgt 500 Euro, sofern keine höhere Selbstbeteiligung vereinbart ist. Be- und Entladeschäden sind nicht versichert, da sie unter die Vollkasko-Versicherung fallen.

Mitversichert sind auch Schäden durch Einrichtungen, die zur Sicherung des Fahrzeugs während des Transports dienen.
Quellenangabe: KLICK
 
gerd_

gerd_

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Hi
Die ursprüngliche Frage ging nicht um Schäden sondern um Diebstahl eines Moppeds aus einem Transporter. Dass der dabei steht ist für mich irgendwie ebenso logisch wie die Tatsache, dass ich nicht dabei bin wenn geklaut wird. Bin ich es doch, dann heisst der Vorgang entweder "Raub" oder es wird gar nicht geklaut und heisst dann "Betrug".

Wenn ein Mopped im Transporter steht und dann bei einer Vollbremsung "etwas nach vorne rutscht und sich am Innenspiegel verletzt", dann ist das mangenlde Ladungssicherung und wohl tatsächlich kaum von der VK abgedeckt. Aber darum ging es genausowenig wie um die Frage ob ein vom Sturm umgepustetes Fahrzeug mit Vollkasko abgedeckt ist (erst mal ja) wenn es den Hang hinabkollert (eher nicht weil "komisch" geparkt).
gerd
 
Assekurati

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Die ursprüngliche Frage ging nicht um Schäden sondern um Diebstahl eines Moppeds aus einem Transporter. Dass der dabei steht ist für mich irgendwie ebenso logisch wie die Tatsache, dass ich nicht dabei bin wenn geklaut wird. Bin ich es doch, dann heisst der Vorgang entweder "Raub" oder es wird gar nicht geklaut und heisst dann "Betrug".

Wenn ein Mopped im Transporter steht und dann bei einer Vollbremsung "etwas nach vorne rutscht und sich am Innenspiegel verletzt", dann ist das mangenlde Ladungssicherung und wohl tatsächlich kaum von der VK abgedeckt. Aber darum ging es genausowenig wie um die Frage ob ein vom Sturm umgepustetes Fahrzeug mit Vollkasko abgedeckt ist (erst mal ja) wenn es den Hang hinabkollert (eher nicht weil "komisch" geparkt).
gerd
Also, es ging um "Transport", "Unfall", "Diebstahl" und die Fragen "Hat jemand bereits konkrete Erfahrungen zu dem Thema? Hat jemand eine Versicherung, bei der das nicht ausgeschlossen ist?" Mir ist nicht klar, was Du mit Deinem Beitrag hier sagen willst.

Und wenn Dein Mopped den Hang hinabkollert nachdem es geparkt wurde, ist das ein Vollkasko-Schaden.
 
gerd_

gerd_

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Entschuldigung, Du hast Recht
Nehme mein Motorrad des öfteren im Transporter mit und habe jetzt von meiner Versicherung (Ergo) erfahren, dass es dabei NICHT versichert ist. Also weder bei einem Unfall noch bei Diebstahl. Begründung: Es ist nicht „in Betrieb“. Dies gilt somit auch bei Beförderung auf einem Anhänger. Hat jemand bereits konkrete Erfahrungen zu dem Thema? Hat jemand eine Versicherung, bei der das nicht ausgeschlossen ist?
Ich hab' mich da wohl gefragt wie ich einen Unfall haben soll wenn das Ding im Transporter steht und diesen Fall irgendwie "ausgeblendet".

Das mit dem kollernden Mopped ist allerdings offenbar nicht so ganz einfach. Den Fall habe ich (mit)erlebt. Es kam die Frage ob der Parkende vom Sturm wusste (er wusste!) und das Mopped dennoch "zu nah" am Hang abstellte.
Eine andere fiel auch aber sie war quer geparkt. Seine passte nicht mehr quer dazu, er parkte längs und bot dem Wind mehr Angriffsfläche. Auf der anderen Strassenseite wäre sie lediglich umgefallen.
Richter und Versicherung sahen es "grob fahrlässig" .
Bei mir wäre es ohnehin blöd weil ich mir eine Vollkasko nicht leisten möchte aber das ist ein anderes Thema.
gerd
 
Boxertyson

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Nichts für ungut, es gibt genug Versicherungen, die in Ihren AKB den Einwand der groben Fahrlässigkeit ausgeschlossen haben. Und es gibt auch Versicherungsgesellschaften, bei denen die Verträge mit alten AKB immer automatisch auf die Neusten angepasst werden, das gilt natürlich nur für die Verbesserungen.

Aber ich lese hier auch, das viele den Unterschied zwischen einer Voll- und einer Teilkaskoversicherung nicht kennen, darum hier noch mal die Klarstellung.

Teilkasko beinhaltet in der Regel (hier die von meinem Anbieter) :

  • Diebstahl
  • Austausch der Tür- und Lenkradschlösser nach Entwendung des Fahrzeugschlüssels anlässlich eines Einbruchdiebstahls, z. B. in Wohn- und Geschäftsräume (nicht in das versicherte Kfz selbst)
  • Brand
  • Explosion
  • Sturm
  • Hagel
  • Blitzschlag
  • Überschwemmung
  • Lawinen (auch Dachlawinen)
  • Muren
  • Tierbissschäden (an Pkw, Taxi, Mietwagen, Selbstfahrervermiet-Pkw, Campingfahrzeug, Krad, Leichtkraftrad, Trike, Quad, Lkw bis 3,5 t zulässige Gesamtmasse im Werkverkehr); dadurch entstandene Folgeschäden sind bis 3.000 Euro versichert
  • Zusammenstoß mit Tieren aller Art
  • Glasbruch
  • Schäden an der Verkabelung durch Kurzschluss sind unbegrenzt versichert. Folgeschäden an angeschlossenen Aggregaten (z. B. an der Lichtmaschine) sind bis 3.000 Euro versichert.
In der Vollkasko (Teilkasko ist aber Bestandteil der Vollkasko) ist zusätzlich :
  • Unfallschäden, z. B. bei selbstverschuldetem Unfall
  • Mut- und böswillige Handlungen von Personen, die in keiner Weise berechtigt sind, das Fahrzeug zu gebrauchen
  • Schäden durch Transport auf einer Fähre
Wie @Assekurati schon schrieb, das kann von Versicherung zu Versicherung schon unterschiedlich sein. Und für Dich @gerd, bei einer Teilkasko bezahlt man immer den gleichen Beitrag, und wird im Schadenfall nicht höher gestuft. Bei einer Vollkasko hat man in der Regel einen Schadenfreiheitsrabatt. Das führt dazu, das eine Vollkasko oft gar nicht so viel teurer sein muss, als die reine Teilkasko. Zumindest bei gutem Schadenfreiheitsrabatt. Selbstverständlich wird die Vollkasko aber dann nach einem regulierten Vollkaskoschaden zurück gestuft, was dazu führt, das sie teurer wird.
 
gerd_

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Vielen Dank für die lehrreichen Worte. Mehr Rabatt als ich kann man nicht haben aber dennoch habe ich eine Vollkasko in den letzten 45 Jahren (beim Mopped) noch nie vermisst.
Allerdings ist die Versicherungssummen bei Tierbiss (bei meiner Versicherung) unbegrenzt und Vadalismus ist auch versichert.
Deine Aufstellung ist nicht nicht allgemein gültig und somit wissen wir so viel wie zuvor.
Wer den wesentlichen Unterschied zwischen Teil- und Vollkasko nicht kennt(!) hat zu viel Kohle, keine andere Chance weil z.B. ihm das Mopped nicht gehört, traut sich selbst nicht oder hat eine "Vollkaskomentalität" (mir egal, zahlt die Versicherung).
Wer den Unterschied kennt kann sich entscheiden.
gerd
 
Assekurati

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Die Aufzählung von @Boxertyson zeigt die allgemeine Deckung in der Voll-/Teilkasko-Versicherung, wie sie heute fast überall angeboten wird.

@gerd_ : "Mut- oder böswillige Handlungen ..." sind Vandalismusschäden. Tierbissschäden sind meistens unbegrenzt versichert; die daraus möglicherweise entstehenden Folgeschäden sind jedoch meistens begrenzt. Und natürlich entscheidet jeder für sich selber, ob er eine Voll- oder Teilkasko-Versicherung haben möchte. Ich kenne sehr viele Fälle, bei denen eine Vollkasko-Deckung kaum mehr (manchmal sogar weniger) als eine Teilkasko-Deckung kostet.


Der Vollständigkeit halber möchte ich zum vorigen Posting von @Boxertyson folgendes ergänzen:

Erweiterter Versicherungsschutz für Motorräder
Teilkasko (TK) und/oder Vollkasko (VK):
  • Transportschutz Motorrad (TK)
  • Gepäckschutz (TK)
  • Schutzbekleidung (bis 2.000 Euro) (VK/TK)
  • Helme + Gegensprechanlagen (VK/TK)
  • Neupreis-/Kaufpreisentschädigung (VK)
  • Eigenschadendeckung (VK)
  • Navigationsgeräte (VK/TK)
  • GAP-Deckung (VK)
 
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