C
Christian S
Themenstarter
- Dabei seit
- 07.05.2009
- Beiträge
- 2.563
- Modell
- BMW R 1150 GS BJ 2000 592.000 km und BMW Sertao 650 BJ 2013 39.200 km am 07.10.2024
Hallo Allerseits,
derzeit häufen sich unerfreuliche Briefe aus Italien - jeweils Nachwirkungen des dortigen Fahrverhaltens in dem letzten Jahr, daher folgender Hinweis.
In vielen italienischen Städten gelten für Innenbereiche sogenannte Sperrzonen. Die Verbotsschilder sollten unbedingt beachtet werden, und zwar AUCH MIT DEM MOTORRAD. Einfahren darf nur, wer eine Berechtigung hat. Ob man deshalb berechtigt ist, weil man in dem Bereich in einem Hotel übernachtet, sollte man vorher klären. Denn:
Es wird zum Teil vollständig per Foto / Video überwacht. Es wird von hinten gefilmt und geknipst, in Italien reicht das Kennzeichen, dann bist du dran. Mit dem bald geltenden Vollstreckungsabkommen kann die Strafe dann zukünftig auch in Deutschland vollstreckt werden, da jeweils ca. 100.- € (Tarif für Rom) anfallen. Die Verjährungsfrist beläuft sich auf ein Jahr, beginnend ab dem Zeitpunkt, wo der Halter / Fahrer ermittelt wurde, somit deutlich später als der Tattag selbst.
Ist man ein wenig spazieren gefahren in einer Stadt (Hotelsuche, Parkplatzsuche), kann es schon mal sein, dass man an mehreren Stellen die Verbotsschilder mißachtet hat. Das kostet dann für jeden Vorgang einzeln, kein Mengenrabatt.
Die Schilder schauen in etwa so aus und sind häufig sehr großzügig verteilt.
Also, in Zukunft aufpassen, wenn man in Italien unterwegs ist, da herrschen andere Sitten als bei uns.
(Ich war im Juni 3 Wochen in Italien, ich bin mal gespannt, ob ich auch noch Post erhalte...
)
derzeit häufen sich unerfreuliche Briefe aus Italien - jeweils Nachwirkungen des dortigen Fahrverhaltens in dem letzten Jahr, daher folgender Hinweis.
In vielen italienischen Städten gelten für Innenbereiche sogenannte Sperrzonen. Die Verbotsschilder sollten unbedingt beachtet werden, und zwar AUCH MIT DEM MOTORRAD. Einfahren darf nur, wer eine Berechtigung hat. Ob man deshalb berechtigt ist, weil man in dem Bereich in einem Hotel übernachtet, sollte man vorher klären. Denn:
Es wird zum Teil vollständig per Foto / Video überwacht. Es wird von hinten gefilmt und geknipst, in Italien reicht das Kennzeichen, dann bist du dran. Mit dem bald geltenden Vollstreckungsabkommen kann die Strafe dann zukünftig auch in Deutschland vollstreckt werden, da jeweils ca. 100.- € (Tarif für Rom) anfallen. Die Verjährungsfrist beläuft sich auf ein Jahr, beginnend ab dem Zeitpunkt, wo der Halter / Fahrer ermittelt wurde, somit deutlich später als der Tattag selbst.
Ist man ein wenig spazieren gefahren in einer Stadt (Hotelsuche, Parkplatzsuche), kann es schon mal sein, dass man an mehreren Stellen die Verbotsschilder mißachtet hat. Das kostet dann für jeden Vorgang einzeln, kein Mengenrabatt.
Die Schilder schauen in etwa so aus und sind häufig sehr großzügig verteilt.

Also, in Zukunft aufpassen, wenn man in Italien unterwegs ist, da herrschen andere Sitten als bei uns.
(Ich war im Juni 3 Wochen in Italien, ich bin mal gespannt, ob ich auch noch Post erhalte...

Zuletzt bearbeitet: