diesen Schluss bezweifle ich wiederum, praktisch alle Dosen werden mit Clip-Haltern ab Händler ausgestattet.
Wie gesagt: Auslegungssache. Dazu folgendes Fundstück:
Sämtliche Berichte beziehen sich auf eine Änderung zu Paragraph 10 Absatz 5
Fahrzeug-Zulassungsverordnung "Verwendung von Kennzeichenbefestigungen". Diese steht im genannten Verkehrsblatt. Mit einem Blick auf das Schreiben, welches der Redaktion vorliegt, ist es jedenfalls schwer, Regeländerungen nachzuvollziehen.
Dort heißt es: "In § 10 Absatz 5 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) ist die "feste Anbringung" des Kennzeichens an Vorder- und Rückseite des Fahrzeugs gefordert. In der Praxis wird die "feste Anbringung" teilweise unterschiedlich interpretiert. Eine Kennzeichenbefestigung erfüllt nach einem gemeinsamen Verständnis des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) und der für die Fahrzeugzulassung zuständigen obersten Landesbehörden die Anforderung einer festen Anbringung im Sinne der FZV, wenn für die Entfernung eines angebrachten Kennzeichens ein Werkzeug erforderlich ist. Eine unmittelbare Anbringung von Kennzeichen und deren eventueller Halterung am Fahrzeug (z. B. mittels zweier Schrauben durch das Kennzeichenschild oder durch die Halterung in die Karosserie) ist hierfür nicht zwingend erforderlich. Jedoch muss das Kennzeichen dann, samt dessen Halterung, mit der Karosserie fest verbunden und so angebracht sein, dass es nur mittels eines Werkzeugs oder nur mit erhöhtem mechanischem Aufwand (z. B. starke kraftschlüssige Verbindung) abnehmbar ist."