Ein Mitglied des FC Grün- Weiß (bzw. blau-silber) hat mir bestätgit, dass
bei einer Blockmackierung, das Rechtsüberholen erlaubt ist.
und wenn du deine fragen korrekt formuliren könntest ...
würdest du andere nicht zu falschem verhalten anstiften ...
was möglicherweise viele punkte nach sich zieht ...
diese ausnahmen kennt die stvo für rechts überholen ...
1.) in Beschleunigungsstreifen (z.B. Autobahn), aber nicht in Verzögerungsstreifen
2.)bei Fahrzeugschlangen auf mehreren Fahrstreifen für eine Richtung; bei Stau oder zäh fließendem Verkehr (wenn links höchstens Tempo 60 gefahren wird, dann ist maximal 20 km/h schnelleres Überholen erlaubt)
3.)
im Bereich eines Autobahnkreuzes, wenn Breitstrich und Richtungstafeln vorhanden sind: Überholen der Fahrzeuge auf der durchgehenden Fahrbahn ist erlaubt
einzig das überholen im autobahnkreuz auf derjenigen abbiegespur ...
die mit breitstrich und richtungstafeln gekennzeichnet ist ...
ist straffrei auszuführen ...
[FONT=Verdana,Tahoma,Arial,Helvetica,Sans-serif,sans-serif][/FONT][SIZE=+2]Rechts überholen ist nicht immer erlaubt[/SIZE]
[FONT=Verdana,Tahoma,Arial,Helvetica,Sans-serif,sans-serif][/FONT]Von Rechtsanwalt Dr. Klaus Himmelreich, Köln
[FONT=Verdana,Tahoma,Arial,Helvetica,Sans-serif,sans-serif][/FONT]Wer auf der
Autobahn rechts überholt, hat in der Regel Schlimmes zu erwarten. Denn nur in Ausnahmefällen ist dieses Manöver gestattet. In
Orten dürfen Personenwagen und Motorräder auf mehrspurigen Straßen ihren Fahrstreifen frei wählen – und rechts auch schneller fahren.
Außerhalb von Ortschaften ist die Lage aber anders: Sobald man das Ortsschild passiert hat, darf nicht mehr rechts überholt werden – auch wenn die Straße mehrspurig weiter verläuft. Wieder andere Regeln gelten auf
Autobahnen: Haben sich Kolonnen (mindestens drei Fahrzeuge) gebildet, darf die rechte schneller fahren als die linke. Allerdings darf die Schlange rechts nur maximal 20 km/h schneller sein, wenn die Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h eingehalten wird.
[FONT=Verdana,Tahoma,Arial,Helvetica,Sans-serif,sans-serif][/FONT]Wer beim unerlaubten Rechtsüberholen auf der Autobahn erwischt wird, dem drohen 50 Euro und drei Punkte in der Verkehrssünderkartei des Kraftfahrtbundesamtes (KBA), bei mehrfachen Verstößen sogar ein Fahrverbot.
ist eine der renommiertesten kanzlei im umkreis ...
kannst ja dann da dein mandat erteilen ...
und die bussgeldangabe ist aus 2002 ...
dürfte heute noch etwas teurer sein ...
aber viel spass dabei ...
wünsche dir auch noch einen schönen abend ...
p.s. holger, weisst du wo ich das buch von meinem chef hinglegt habe ...