pitboxer
@Paule123: Akzeptiert die Rennleitung eigentlich die Scheckkärtchen, die den typgeprüften Bauteilen beiliegen? Irgendwie waren mir die ABE-Heftchen früher lieber.


Buchstäblich nach Gesetztestext muß ein Abdruck oder eine Ablichtung der ABE mitgeführt werden. Auch ein Foto oder Scan auf auf dem Handy sind als Ablichtung inzwischen anerkannt.@Paule123: Akzeptiert die Rennleitung eigentlich die Scheckkärtchen, die den typgeprüften Bauteilen beiliegen? Irgendwie waren mir die ABE-Heftchen früher lieber.

Gilt das auch für die mangelhaft maßhaltigen Windschilder die kaum montierbar sind? Und montiert extreme Verspannungen in der Aufnahme verursachen?Buchstäblich nach Gesetztestext muß ein Abdruck oder eine Ablichtung der ABE mitgeführt werden. Auch ein Foto oder Scan auf auf dem Handy sind als Ablichtung inzwischen anerkannt.
Das Kärtchen alleine richt also nicht, aber wenn man den Q`R Code scannt und damit eien ABlichtung der ABE vorzeigen kann, dann reicht es.
Ich würde mir die ABE aber auch aufs Handy runter laden, falls mal am Ort der Kontrolle keine stabile Datenleitung zur Verfügung steht.
So ein kleines Plastikkärtchen ist platzsparender und robuster als ein Papierheft... Darum haben wir vor einiger Zeit umgestellt.
Zumal man so immer Zugriff auf die aktuellste Version der ABE hat.
Beste Grüße
Paule


Ging nicht, Frist war abgelaufen und Gewährleistung seitens Wunderlich wurde abgelehnt.Was soll man da drauf antworten ?
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