Zusatzscheinwerfer-Systeme: Was ist in D erlaubt? Erfahrungen? Umsetzung?

Diskutiere Zusatzscheinwerfer-Systeme: Was ist in D erlaubt? Erfahrungen? Umsetzung? im Technik & Bastel-Ecke Forum im Bereich Modellunabhängige Foren; Sorry, ich dachte zu dem Thema hier schon mal was gelesen zu haben, kann aber in der Suche nix finden. Klingt komisch, aber ich war tatsächlich...
din_gs

din_gs

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Sorry, ich dachte zu dem Thema hier schon mal was gelesen zu haben, kann aber in der Suche nix finden.

Klingt komisch, aber ich war tatsächlich des Öfteren schon mal auf späten und nächtlichen Touren auf sehr dunklen Nebenstrecken unterwegs mit dem Motorrad. Nachtfotos ( mit ch und nicht ck !!!), Scouting, Lust am Nachtfahren, Sternenhimmel, Einsamkeit, blaue Stunde, nach Sonnenuntergang, usw, usw...oder auch schon mal 700KM Heimreise bei Nacht und Dauerregen... Da blitzte in mir schön öfter mal der Gedanke, von noch besserer Nachtausleuchtung auf, aber ich habe mich nie ernsthaft damit weiter beschäftigt. Jetzt habe ich beim Valle gesehen, dass der da 6 zusätzliche Scheinwerfer von Rizoma am Baugerüst hat.

Frage1: Wie ist da die rechtliche Situation in Deutschland? Was und wieviel dürfte ich überhaupt anbauen und/oder aktiv geschaltet nutzen im Straßenverkehr?

Frage2: Welche Elektronik zum Steuern verbaut man da am besten?

Bei "denalielectronics.com" bin ich auf deren Scheinwerfer und das Cansmart-System gestoßen, welches für solche Zwecke sehr interessant aussieht und man damit wohl alles mögliche steuern kann (über Software). Hat das hier schon jemand und kann Erfahrungswerte oder Eindrücke dazu weitergeben?
DENALI CANsmart™ - The Best CANbus Controller On The Market


Achso, ich frage natürlich für meine Tante... :giggle:
 
Larsi

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Zu Frage 1 aus dem Gedächtnis ...

Motorräder mit nationaler Zulassung:
1x Nebel
1x Fern

Motorräder mit EU Zulassung:
2x Positionsleuchte (gelb im Blinker zB)
2x Tagfahrlicht (falls nicht vorhanden)
2x Nebel
2x Fern
 
din_gs

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Also wäre das an meiner ADV dann so:

Original:
1x Tagfahrlich
1x Abblendlicht
1x Fernlicht
2x Nebelscheinwerfer auf dem Sturzbügel

damit wären dann zusätzlich nur noch folgende "Weitstrahler" möglich:
1x Fernlicht
1x Tagfahrlicht

...hm!? ...also demnach die 6 Lichter vom Valle zusätzlich zum Hauptscheinwerfer somit illegal in der EU, wenn ich das jetzt richtig verstehe.
 
din_gs

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...schon nett für die einsame Nacht, zwischen den Bergen z.b. ... aber hier dann wohl nicht zu machen.
 
Larsi

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Also wäre das an meiner ADV dann so:

Original:
1x Tagfahrlich
1x Abblendlicht
1x Fernlicht
2x Nebelscheinwerfer auf dem Sturzbügel

damit wären dann zusätzlich nur noch folgende "Weitstrahler" möglich:
1x Fernlicht
1x Tagfahrlicht

...hm!? ...also demnach die 6 Lichter vom Valle zusätzlich zum Hauptscheinwerfer somit illegal in der EU, wenn ich das jetzt richtig verstehe.
2x Tagfahrlicht muss mW symmetrisch sein, das wird schwierig zusätzlich zum Original.
2x Fernlicht ist mW zusätzlich zur Serienbeleuchtung gestattet und die Zusatzlampen symmetrisch.
 
Larsi

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Ob Zusatzfernlicht 1x oder 2x erlaubt ist müsste man nochmal genau nachlesen, da finde ich keine eindeutige Angabe.

Wenn alles legal sein soll sind nicht nur Anzahl und ggf Symmetrie zu beachten, sondern auch gewisse Abstände zueinander, zur Symmetrieachse und zum Boden.
 
V

vilkas

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unter der Annahme das die Bestimmungen in CH die gleichen wie in D sind, kann man mal hier querlesen:
Abändern und Umbauen von Motorrädern

das ist eine Richtlinie der Vereinigung der Strassenverkehrsämter in der Schweiz (Zulassung ist - wie vieles andere - Sache des Kantons). Punkt 4.4 behandelt den Umbau von Beleuchtungsanlagen.
ACHTUNG - grauenhaftes Anzeigeprogramm!

have fun

v.
 
din_gs

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@vilkas
Danke! Interessante Lektüre! Aber auch da sehe ich keine Möglichkeit, so ein Lichtsystem wie von Denali zusätzlich an den schon vorhandenen der Adv anzubringen. Schade. Die D3 Driving Lights hätten mir schon gefallen können.
 
X

XT1280

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Zusätzlich zum original Scheinwerfer mit Fernlicht ist nur ein weitere Fernscheinwerfer erlaubt. Nebler außen vor.
☝was man sich an den Helm schraubt interessiert solange man niemanden Blendet oder gefährdet niemanden. Eine Stirnlampe mit Fernbedienung kann für viele Probleme die Lösung sein.
Grüße
 
hoechst

hoechst

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In der CH werden die Zusatzscheinwerfer von BMW erlaubt, die habe ich an 2 Mopeds dran. Damit und einem Xenon oder Bi-LED Scheinwerfer fehlt dir nichts mehr.
Alternativ schraubst du einen Fernwerfer und einen Nebelwerfer aus seriöser LED Quelle dran.

Illegalerweise schraubst du dir noch eine LED- Lightbar dran und du denkst es ist Tag... Ich werde bei nächster MFK versuchen, diesen als ARBEITSSCHEINWERFER eintragen zu lassen.
IMG_4002.jpg
 
V

vilkas

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...

Illegalerweise schraubst du dir noch eine LED- Lightbar dran und du denkst es ist Tag... Ich werde bei nächster MFK versuchen, diesen als ARBEITSSCHEINWERFER eintragen zu lassen.
...
dann musst du aber den Führerausweiss für selbstfahrende Arbeitsmaschinen machen :bounce:
 
gerd_

gerd_

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Hi
Offiziell ist nur ein zusätzliches Fernlicht erlaubt wenn der Hauptscheinwerfer nicht eine Einheit bildet.
Einfacher: Die 1150 RT hat einen Scheinwerfer hinter dessen gemeinsamen "Glas" alles mögliche Zeug leuchten kann. Die darf 2 Fern- + 2 Nebel haben.
Die 1150 GS hat zwei getrennte Scheinwerfer und darf somit 1 Fern und 2 Nebel haben. Ich hab' an der GS 2 Fern und keinen Nebel (weil es nichts bringt) und jeder TÜVie war nur daran interessiert ein E-Kennzeichen an den Scheinwerfern zu finden oder über Xenon zu diskutieren.
Einer sagte ganz klar: "Die Bestimmung ist blöde. Du fährst heim, baust einen SW ab , kommst zur Prüfung und baust ihn wieder dran. Das können wir sparen zumal Du ohnehin abblenden musst wenn einer entgegenkommt. Kommt keiner entgegen, so ist es egal."
Hinweis: Der oder die Zusatzfern MUSS mit dem Fernlicht brennen (kein Extraschalter).
Zusatz- Fern- u. Nebelleuchten EU-Vorschriften
Irgendetwas mit Schweizer Vorschriften zu vergleichen ist nicht sinnvoll. Die Schweiz ist nicht EU, auch wenn manche Vorschriften angepasst sind.
gerd
 
din_gs

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hier noch mal valle's adv. keine ahnung, was genau da dran hängt. sieht aber nach 6 zusätzlichen lichtern zusätzlich zum hauptscheinwerfer aus:

msedge_FLRSdnnhdN.jpg


jetzt habe ich schon an meiner adv die originalen 2x zusatzscheinwerfer. was genau sind die? nebel? also dürfte ich jetzt noch 2x fern dazubauen, weil das hauptlicht der gs ja eine kombi aus abblend und fern in einer einheit ist?

hab ich die regeln so richtig interpretiert? Oder kann ich da dann doch irgendein paar zusatzscheinwerfer (denali d4 z.b.) anbauen, weils den tüv nicht interessiert? hm...

ich werde jetzt aber auch nicht schlauer, was genau die D4 denn für lichter sind. sieht aus, wie eine kombi aus punkt- und diffus/nebel-strahler:

msedge_2oYd90b9ZO.jpg
 
din_gs

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...danke Dir!

Aber schwache TFL passen hier auch nicht wirklich. Ich hätte eigentlich gern diffuse Denalis (am liebsten mit dem CanSmart-Bundle zur Steuerung), welche anders als das Fernlicht, den ganzen Raum nach vorne seitlich diffuser ausleuchten, stärker als es im Moment meine originalen ADV Nebelleuchten machen... und auch nur auf extrem dunklen Wegen und Strassen hinter den Dörfern, durch einsame Wälder oder Täler. Das sollen keine Dauerleuchter im Stadtverkehr sein! ...na, ich suche mal weiter... eilt ja grad nicht...
 
Thema:

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