Zusatzscheinwerfer-Systeme: Was ist in D erlaubt? Erfahrungen? Umsetzung?

Diskutiere Zusatzscheinwerfer-Systeme: Was ist in D erlaubt? Erfahrungen? Umsetzung? im Technik & Bastel-Ecke Forum im Bereich Modellunabhängige Foren; Ich glaube du verwechselst Händler und Kunde. Der Handel mit Plagiaten ist verboten, nicht der Kauf oder Besitz ohne geschäftliches Interesse.
Larsi

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wenn ich den Post richtig verstanden habe, war der Grund NICHT die Zulassung, sondern der Verdacht auf Produktpiraterie (Plagiat).

das sind zwei völlig andere Sachverhalte.

(Außer das E9 Zulassungszertifikat wurde mit raubkopier, dann sind beide Sachverhalte gegeben)

Denn bei einer fehlenden Zulassung hätte er nur abmontieren müssen, vorstellig werden und gut.

Bei einem Plagiat wird die Ware als Beweismittel konfisziert und I.d.R zerstört und entsorgt.
Ich glaube du verwechselst Händler und Kunde.
Der Handel mit Plagiaten ist verboten, nicht der Kauf oder Besitz ohne geschäftliches Interesse.
 
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schmio

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Guten Morgen,

sondern der Verdacht
Für mich wäre das zu wenig, ein Verdacht.



Außer das E9 Zulassungszertifikat wurde mit raubkopier,
Dann muß ich diese Vorgehensweise demnächst auch beim Kauf von Teilen bei den bekannten, einschlägigen Zubehörhändlern unterstellen bzw. hinterfragen? Ich meine damit,ein Echtheitszertifikat für das Zertifikat fordern....🤷‍♂️

Fragen über Fragen ???

@Bobbl
Welche Leuchten genau hat(-te) dein Kollege den verbaut?

MfG schmio
 
Klausmong

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Ein Arbeitskollege von mir machte die Erfahrung, dass er TÜV bekam und wenige Wochen danach von der Polizei kurz vor seiner Haustüre fast stillgelegt wurde, weil die Rennleitung in den Scheinwerfern ein China-Plagiat sah. Beide Scheinwerfer hatten E9-Prüfzeichen und waren über Aliexpress zu einem schlanken Preis von ca. 45€ samt grünem Schalter und Smart-Relais beschafft worden. Einstellung war laut TÜV ok (2% Neigung gen Straße), Verdrahtung wohl auch (nur schaltbar bei eingeschaltetem Abblendlicht). Konsequenz war, dass er das Zeug abbauen und binnen 1 Woche damit nochmal auf der Dienststelle vorstellig werden musste. Ich halte ihn jetzt nicht für einen Vollchaoten ohne Rechtsbewusstsein...
Eine E Nummer alleine sagt einfach noch gar nichts aus.

E9 steht nur dafür, das in Spanien was geprüft wurde.
Aber was wurde geprüft und für was ist es geeignet?

Man brauch zusätzliche Kennungen, damit ein Scheinwerfer legal ist.
Und das wird meist übersehen.

Für die Nebelscheinwerfer muss ein "B" mit aufgedruckt sein.

Und nur mal zu sagen das ist ein Plagiat und dann das Fahren verbieten wäre mir zu wenig.
Das könnte ja jeder ohne Beweis behaupten.

Genehmigungszeichen.jpeg


wenn ich den Post richtig verstanden habe, war der Grund NICHT die Zulassung, sondern der Verdacht auf Produktpiraterie (Plagiat).

das sind zwei völlig andere Sachverhalte.

(Außer das E9 Zulassungszertifikat wurde mit raubkopier, dann sind beide Sachverhalte gegeben)

Denn bei einer fehlenden Zulassung hätte er nur abmontieren müssen, vorstellig werden und gut.

Bei einem Plagiat wird die Ware als Beweismittel konfisziert und I.d.R zerstört und entsorgt.
Das war auch mein Gedanke.
Für mich wirkt das eher als hätte dieses "B" als Zusätzliches Genehmigungszeichen gefehlt.

Denn einfach ohne Beweis was stillzulegen ist sehr fragwürdig.
 
Andi#87

Andi#87

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Korrekt sähe es dann so aus.

IMG_20220325_090602.jpg
 
Andi#87

Andi#87

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Ob das was draufgedruckt ist stimmt, kann ich natürlich nicht beurteilen.
Der Hinweis war: Prüfnummer (Land) Anwendungsart, Lichtzahl und Prüfnummer (5stellig). Das muss mindestens draufstehen.

Ich weiß nicht, wie weit in Europa die Digitalisierung der Behörden schon ist und die Executive die 5 stellige Prüfnummer irgendwo abfragen kann 🤷‍♂️
 
Kradmelder24

Kradmelder24

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Ob das was draufgedruckt ist stimmt, kann ich natürlich nicht beurteilen.
Der Hinweis war: Prüfnummer (Land) Anwendungsart, Lichtzahl und Prüfnummer (5stellig). Das muss mindestens draufstehen.

Ich weiß nicht, wie weit in Europa die Digitalisierung der Behörden schon ist und die Executive die 5 stellige Prüfnummer irgendwo abfragen kann 🤷‍♂️
Will Dich nicht anmachen ;) und mir persönlich ist es sowieso komplett Latte, ob die Leute zugelassene Fernstrahler haben oder nicht, weil man die bei Gegenverkehr sowieso nicht einschaltet - normalerweise jedenfalls ;)

Irgendwie war mir in Erinnerung, dass solche Zulassungskennzeichen auf der Glasscheibe aufgebracht sein müssen, und zwar mit erhabenen Ziffern und Buchstaben, aus Gründen der Fälschungssicherheit. Weil sonst könnte ja jeder daherkommen und auf sein Gehäuse irgendwas draufdrucken. Kann mich aber auch irren, bin da schon eine Weile draußen aus diesem Metier.

Zumindest in Niedersachsen können Streifenbeamte nicht ohne Weiteres so eine Prüfnummer mal eben per EDV überprüfen, und in anderen (Bundes-)ländern geht das m.E. auch (noch) nicht.
 
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Bobbl

Bobbl

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Hi zusammen,

Ihr seid echt wach zu dem Thema. Gefällt mir und Danke für die Tipps und Bilder!
Was welcher Beamter in Erfahrung bringen kann, ist egal: Sie können dir den Hobel hinstellen und dann hast du die Beweislast in der Form, dass du einen TÜV-Besuch hast usw... Wie, warum und weshalb er die Dinger nicht fahren kann/darf, ist mir letzten Endes Wayne, war nur eine Anekdote anbei und nicht Ziel, diese zu diskutieren. Tut mir Leid für die falsche Fährte. Ich hätte vermutlich auch mehr Engagement gezeigt. Mir persönlich ist wichtig, dass ich vorher schon keinen Griff ins Klo lande. Für die Rennleitung reicht schon meine Fahrweise und Gepöbel, da soll zumindest mein Bike safe sein. :lalala:

Zu meiner wirklichen Frage: Es sollte also quasi jeder "X-belibige" Nebler für Motorräder geeignet sein, an den BMW-Kabelbaum angeschlossen zu werden?
Zum Thema CAN bin ich am Anfang meiner Lernkurve: Muss ich die Scheinwerfer mitsamt Schalter schon als Teilnehmer im CAN haben oder kann ich die Freischaltung vor Anbau der Schweinwerfer beim Werkstatttermin mitmachen lassen (muss noch die Getriebeeingangswellenbruchgefahr wegprogrammieren lassen :rollleyyes:)? Das wird sonst sportlich bis Mittwochabend ohne Plan und Teile...

Danke und Gruß Bobbl
 
gerd_

gerd_

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Hi
Zusatz- Fern- u. Nebelleuchten EU-Vorschriften

Wenn "ich" ein EU-konformes, also zulassungsrechtlich nicht zu beanstandendes Teil verwende, dann geht es niemanden etwas an ob das Ding ein Plagiat ist.
Anders ist das selbstverständlich wenn ich mit dem Zeug handle.
Ob das Ding eine Zulassung hat oder die Kennzeichnung dafür auch "gekupfert" ist (eigentlich zu erwarten) ist auch ein Unterschied. Sind sie nicht echt, dann schraubt man.
Hersteller "Ching Chjong" mit Zulassungsnummer von Hella ist verdächtig :-).
Wusste ich nicht? Macht nix, deshalb sagt man es mir! Mit dieser Auskunft kann ich dann zu meinem Lieferanten und Wandlung fordern. Viel Spass mit Ali . .

Beim BusSystem kommt eine weitere Frage dazu:
Wird "von irgendwoher" einfach Spannung auf die SW geschaltet, so sind das ganz normale Scheinwerfer mit Anschlüssen für Plus und Masse.
Liegen sie tatsächlich an einem Bus, dann braucht's dafür ein passendes Signal "hey, Nebelscheinwerfer! Geh' mal an!". Der Nebelscheinwerfer braucht natürlich einen Empfänger der diesen Befahl versteht.

Die Wirkungsweise ist einfach erklärt: Prinzipiell führen zu jedem Verbraucher 3 Kabel:
Plus, Masse und Signal. Das sind im einfachsten Fall 3 Leitungen durch's gesamte Fahrzeug, man spart jede Menge Leitungsgewirr. "In" jedem Verbraucher sitzt nur ein adressierbarer Schalter. Der Zentralcontroller übermittelt nur "an" oder "aus".
Bekannt sind: Nebel links an wenn links geblinkt wird "Der Kasper am Steuer will links abbiegen, er hat den Blinker gesetzt. NebelSW links an (Kurvenlicht)! Tagfahrlicht links aus (damit man den Blinker besser sieht)! Blinker li an! Bli li aus, Blinker li an! Bli li aus . . .". Den Takt gibt der Z-Controller. Er könnte den NebelSW auch im Takt und die Tagfahrleuchte im Gegentakt mitblinken lassen.
Alles unheimlich praktisch. Nur dann nicht wenn man selbst etwas anschliessen will.
Zumindest bei den ersten LED Hauptscheinwerfereinheiten der 1200er war das so.
Es gab keinen konventionellen Anschluss für das Fernlicht, es war ein Busbefehl. Selbst wenn man den SW zerlegte konnte man nirgendwo das Signal abgreifen.
Ein polnischer Ebayer bot Konverter an. Sowohl für BUS > konventionell wie auch für konventionell>BUS.
Wie es derzeit ist weiss ich nicht.
gerd
 
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schmio

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Hallo,

Irgendwie war mir in Erinnerung, dass solche Zulassungskennzeichen auf der Glasscheibe aufgebracht sein müssen, und zwar mit erhabenen Ziffern und Buchstaben, aus Gründen der Fälschungssicherheit
Zeig mir das mal an den von BMW original verbauten....🙂


MfG schmio
 
Bobbl

Bobbl

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Danke schön. Habe auch inzwischen einen anderen Fred gefunden, wo einige Umbauten beschrieben werden und lese schon da fleißig.
Will das mit dem CAN verinnerlichen. Wo wird dann der Verbraucher geschaltet?
Bei einer hartverdrahteten Relais-Schaltung habe ich ja den Steuerkreis und den Lastkreis. Wenn der Steuerkreis geschlossen wird, macht das Relais zu und schaltet den Lastkreis mit Verbraucher. Sprich ein Ende an (+)--Relais--(X)--(-).
CAN-Schaltung: Die "Relaisfunktion" kommt nicht aus dem Schalter (der ist ja nur der Trigger für den CAN) und muss ja dann funktional in den/die Verbraucher übertragen sein? Ist das dann eine Schaltlogik mit Thyro (?) oder so, der mit der CAN-Leitung getriggert wird? (Hätte ich in E-Technik doch besser aufgepasst... :unsure:)

Meinen Kollegen und Freund habe ich heute im Städtchen getroffen und befragt: Es war nicht das Plagiat, war von mir falsch aufgefasst und weitergegeben. Asche auf mein Haupt. Seitens der Büttel bestanden Sicherheitsbedenken, weil die Nummern im Glas nicht lesbar waren, auf dem Gehäuse nichts gedruckt stand und auch kein Zertifikat vorweisbar war.
 
Andi#87

Andi#87

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Geschaltet wird bei der GS die Zusatzscheinwerfer durch die ZFE. (Ich vermute, ne einfache Transistor Schaltung o.ä.. Relais sind zu groß/Teuer)
 
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(...) Es war nicht das Plagiat, war von mir falsch aufgefasst und weitergegeben. Asche auf mein Haupt. Seitens der Büttel bestanden Sicherheitsbedenken, weil die Nummern im Glas nicht lesbar waren, auf dem Gehäuse nichts gedruckt stand und auch kein Zertifikat vorweisbar war.
Danke, so schaut die Sache schon anders aus.
 
Klausmong

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Es war nicht das Plagiat, war von mir falsch aufgefasst und weitergegeben. Asche auf mein Haupt. Seitens der Büttel bestanden Sicherheitsbedenken, weil die Nummern im Glas nicht lesbar waren, auf dem Gehäuse nichts gedruckt stand und auch kein Zertifikat vorweisbar war.
So in etwa hatte ich das geschrieben.
 
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schmio

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Hallo,

dann können wir und ja alle wieder beruhigen 😉 und die Rennleitung hat ihre Arbeit ordentlich gemacht.
Lob dafür 👍.

MfG schmio
 
gerd_

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Hi
Danke schön. Habe auch inzwischen einen anderen Fred gefunden, wo einige Umbauten beschrieben werden und lese schon da fleißig.
Will das mit dem CAN verinnerlichen. Wo wird dann der Verbraucher geschaltet?
....................
Bei einer "echten" BUS Anwendung (meist ist es ein LIN- und kein CAN-BUS) fängt es im Schalter (der meist nur ein Taster ist) an.
Man tastet und der Zentral-Controller(Z-C) denkt "ah, der Nebeltaster wird betätigt, da mache ich mal das Nebellicht an wenn andere Parameter auch erfüllt sind" (sind sie i. d.R. weil Dauerfahrlicht bei uns Pflicht ist).
Der Z-C könnte auch anders reagieren wenn er entsprechend programmiert ist.
2x kurz drücken bedeutet: Mach die Rundumleuchte an
3x kurz drücken: Lass die Nebler blinken
4x kurz drücken können nur Akrobaten.
Er bekommt also Signale von Aktuatoren (Schalter, Taster, Geber,etc.) wertet sie aus und reagiert.
Bei einem Multifunktionsschalter ist das etwas anders. Da geht ja kein Kabelbündel raus das die einzelnen Funktionen übertragen könnte. Also braucht's da "Intelligenz". Je nach dem was gemacht werden soll, gibt der Schalter unterschiedliche Impulsfolgen ab (der kann auch z.B. lang, kurz, lang, kurz, lang, kurz, lang innerhalb einer Sekunde!).

Der Z-C interpretiert und gibt an seinen Ausgängen entsprechende Signale ab.
Entweder hängen da z.B. Nebelscheinwerfer direkt dran, dann schaltet er die eben an.
Oder er gibt ein Signal "ehy, Fernscheinwerfer (FS)! geh' mal an!" auf die Signalleitung. Alle angeklemmten Geräte lesen die Mitteilung aber nur der FS reagiert (ist ja an ihn adressiert).
Theoretisch kann der Z-C auch Signale abgeben wie "Blinker li/vo an > 0,7s warten > Binker li/hi an, Blinker li/vo aus > 0,7s warten > Binker re/hi an, Blinker li/hi aus > 0,7s warten > Blinker re/vo an, Blinker re/hi aus > 0,7s warten > Binker li/vo an, Blinker re/hi aus und die Folge wiederholen bis der Befehl "Schluss mit Unfug" kommt.
Bis dahin ist es eine Kirmesbude mit umlaufendem Licht.
gerd
 
gerd_

gerd_

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Hi
Und woher willst Du wissen, dass der Aufdruck korrekt ist, frage ich jetzt mal so ganz ketzerisch?
Wenn er das Paar für 289 EUR gekauft hat, nimmt er es an.
Wenn BMW die Dinger angedengelt an, nimmt er es an.
Wenn er das Paar für 19 EUR gekauft hat, nimmt er es an, zweifelt aber selbst wenn er ehrlich ist.
Kontrolliert dann jemand und sagt "Komplettfälschung" so muss er die Dinger abschrauben, bleibt aber straffrei.
Steht nichts drauf, so erfüllt das Produkt die Zulassungsvoraussetzungen nicht, es kann etwas kosten und er schraubt ab.
"Hab' ich nicht gewusst" ist ein Argument das niemanden interessiert.
"Hab ich so bei "WunLuiPol" gekauft" führt zum Hinweis: " Dann gehen Sie dort hin und lassen sich Geld und Strafe erstatten".
"WunLuiPol" zeigt dann auf der Schachtel den Hinweis "not for streetuse in EU"!
Dann hilft nur noch "In der EU haben die Hinweise in der jeweiligen Landessprache verfasst zu sein!" >> "Klagen Sie doch!"
gerd
 
gerd_

gerd_

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Hi
Hatten wir das schon?
Kellermann bietet zusätzliche TagfahrSW mit integrierter Blinkfunktion als Plug&Play für die GS, mit rund 750 EUR ein Schnapper
Legt man die Entwicklungs- und Zulassungskosten/ABE auf die absetzbare Stückzahl um, dann wird's eben etwas teuerer.
Kaufe ich etwas für 2 EUR ein und verkaufe für 5 EUR, so muss ich von den 3 EUR Differenz leben :-).
gerd
 
Thema:

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