Vermutlich interessiert dich folgendes:
Abblendlicht: 1x Abblendlicht bzw. 2x wenn die Scheinwerfer symmetrisch angebracht sind
Fernlicht: Hier gilt das selbe. 1x mittig oder 2x symmetrisch. Zusätzlich darf man nicht heller als 430.000 cd werden. Auf Fernlichtscheinwerfern / Abblendlichtscheinwerfern, falls das Fernlicht integriert ist steht eine Kennzahl aufgedruckt. Beispielsweise "25" - Das bedeutet die Helligkeit des Fernlichtes entspricht 1/4 der 430.000 cd. Maximal dürfen die Fernlichtscheinwerfer eine Summer von "100" nicht überschreiten.
Nebellicht: 1x mittig oder 2x symmetrisch, also so wie wir es von den Zusatzscheinwerfern kennen die an der GS montiert sind, bzw. oft montiert werden. Diese dürfen normalerweise nur bei schlechter Sicht eingeschaltet werden.
Tagfahrlich: 1x mittig, 2x symmetrisch. Beim Einschalten der Zündung muss dieses automatisch leuchten.
Weiterhin gibt es noch Vorschriften zur Anbauhöhe. Bei Nebelleuchten und Tagfahrlicht min. 250 mm vom Boden und Fernlicht bzw. Abblendlicht mindestens 500 mm vom Boden entfernt.
Alle Scheinwerfer müssen für den jeweiligen Betrieb geprüft sein und ein Prüfzeichen besitzen. Beispielsweise darf ein Nebelscheinwerfer nicht als Abblendlicht oder umgekehrt verwendet werden usw..
So ist die rechtliche Lage in Deutschland, wenn man es haar genau nimmt. Das viele ungeprüfte LED Scheinwerfer fahren, Nebelscheinwerfer vom Ali-Express die garantiert nicht geprüft sind usw. ist dann die Realität.
Was Valle mit seinen ganzen Scheinwerfern macht in Bezug auf Anzahl, Anbaulage und den Scheinwerfern selber ist komplett illegal.
Edit am Schluß: So wie aufgeführt will es das Gesetz, entspricht nicht alles meiner Meinung aber du hattest danach gefragt. Nicht das es am Ende heisst, der NilsP_83 ist ein "Kleinkarierter" o.ä....