§ 31 a StVZO Fahrtenbuch

Diskutiere § 31 a StVZO Fahrtenbuch im Motorrad allgemein Forum im Bereich Community; " nein, das unkontrollierte Ergebnis schwachsinniger Beamte." Nein, nicht unbedingt. Oftmals kontrollieren sie praxisferne Vorschriften...
Henryt

Henryt

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" nein, das unkontrollierte Ergebnis schwachsinniger Beamte."
Nein, nicht unbedingt. Oftmals kontrollieren sie praxisferne Vorschriften. Bussgeldbescheid mit Punkten. Mindestabstand bei 170 Km/h nicht eingehalten, 25 anstatt 75m. Wie soll das auf der AB funktionieren, in den Abstand fahren mindestens 3 weitere Fahrzeuge. Zum Thema, war nicht mein Auto, Verfahren eingestellt.
 
G

Gelöschtes Mitglied 4179

Gast
Bei 124 km/h habe ich nur 21,0 m Abstand gehalten statt 51,60 m, damit weniger als 4/10 des halben Tachowertes ....... kostete 128,50 Euro und jetzt habe ich endlich meinen ersten PUNKT!

Nur werde ich nie diesen Abstand einhalten, geschweige werde ich "auch als Ingenieur" nie im Leben während der Fahrt überlegen, oder ausrechnen, ob ich nun 4/10 oder weniger als den halben Tachowert ..............

So ein Bullshit!!!!! Wenn ich fahre, dann ist mein Blick auf der Straße, im Rückspiegel ............

Ich fahre auf einer Autobahn mit 2 oder 3 Spuren und nicht vor einem Kindergarten!

Diese Vollpfosten mit ihren Vorschriften, der Teufel soll sie holen!!!

Aber ich habe einen Strafzettel abgeschmettert (Dank dunklem Visier), der mir nochmals einen Punkt eingebracht hätte, und das Thema ging ohne Fahrtenbuch aus, trotz Androhung - Gott sein Dank.

Mein Mitleid für all die anderen, die es erwischte!
Da aber immer weniger auf der Straße beruflich unterwegs sein werden, werden die, die dort fahren (müssen), geschröpft bis zum bitteren Ende. Und kein ADAC oder die Autolobby juckt es.

----- aber wichtig ist es, dass Telefonieren im Ausland billiger wird, und weltweit W-Lan zur Verfügung steht.

Gruß Kardanfan
 
Batzen

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....ich hab fast Mitleid....erst recht mit so dicht Auffahrenden. Jammer halt, ich bin ganz froh über unsere verhältnismäßig günstigen Bußgelder in D
 
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el gu

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1.) es heißt Fahrtenbuch und nicht "Lose-Blatt-Sammlung".
2.) wie das aussehen und geführt werden soll, steht im § 31a StVZO
3.) Fahrtenbuch gibt's im gut sortierten Schreibwarenhandel, z.B. von Zweckform

 
Misterbeaster

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1.) es heißt Fahrtenbuch und nicht "Lose-Blatt-Sammlung".
2.) wie das aussehen und geführt werden soll, steht im § 31a StVZO
3.) Fahrtenbuch gibt's im gut sortierten Schreibwarenhandel, z.B. von Zweckform

Weil der §31a das regelt, ist das von dir vorgeschlagene Fahrtenbuch eben nicht geeignet.
War aber ganz am Anfang eigentlich schon geklärt.
 
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Totalisator

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Wo sind denn diese Moderatoren, wenn sich hier einige ... ihrer Straftaten rühmen?
 
Henryt

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Erstens sind die Vorkommnisse nicht im Bereich einer Straftat sondern Ordnungswidrigkeiten. Und zweitens sind Vorschriften auch diskussionswürdig, die Zeiten in denen der deutsche Michel die Hacken zusammenknallt und "Jawoll" brüllt, sind schon lange vorbei. Drittens rühmt sich keiner sondern es werden alltägliche Situationen in Straßenverkehr geschildert und die Reaktion der überwachenden Behörden. Und viertens ist mir die Meining der Kleinkarierten ziemlich egal, obwohl dieser Beitrag ein Widerspruch dazu ist.
 
coreboat

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Erstens gibt es Vorschriften über den Mindestabstand und die Höchstgeschwindigkeit nur, weil ein paar Vollpfosten nicht den Zusammenhang zwischen Geschwindigkeit, Reaktions- und Bremsweg und Unfallhäufigkeit verstehen. Würde sonst wohl ein Unfall mit x Verletzten oder gar Toten au der Autobahn vorkommen, wenn alle so vernünftig fahren würden, dass es gar keine Vorschriften bräuchte.

Zweitens gibt es die Fahrtenbuchauflage nur, wenn man sich par tout nicht mehr erinnern will, dass man selber gefahren ist und die
Schuld dafür einem ominösen unbekannten in die Schuhe schieben will und dann noch die Justiz auf Kosten des Steuerzahlers belastet wird. Nur für solche Leute ist das gedacht. :p

Ich sage nicht, dass Schnell Fahren keinen Spaß macht, aber wenn es auf Kosten anderer geht, hat halt der Spaß ein Ende. Wer zu blöd ist, sich z.B. die Faustformel für den Abstand = 1/2 Tachowert zu merken und auszurechnen, der hat wohl auch nix auf der Straße verloren, just my two cents. Wer gerne schnell fährt und dazu die Höchst-Geschwindigkeit überschreitet, der ist nicht intelligent genug, sich Strecken zu suchen, wo man gar nicht so schnell fahren kann, dass man die zulässige HG überschreiten muss.

Wenns einen doch mal erwischt (was ja auch vorkommen soll), zahlen, ein freundliches Gesicht machen und Schnauze halten. :o

Wer den Bescheid für ein Fahrtenbuch aufmerksam liest und ein wenig nachdenkt, der müsste eigentlich selber drauf kommen, wie er ein Fahrtenbuch elegant wieder los wird.
 
Klausmong

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gerd schrieb:
Einerseits finde ich es OK, dass in AT die Geschwindigkeit auch geschätzt werden darf, andererseits ist das Schwachsinn. Meines Wissens steht nirgendwo wie genau geschätzt werden darf (Ösis bitte korrigieren!!). Danach gilt wenn ein "Schandi" sagt "das waren 54!" (statt 50). Ööööhhhh?? Kachelt einer mit 120 durch den Ort und der Beamte meint "80 waren das locker" habe ich Verständnis.
Sorry, aber das stimmt nicht.

Einerseits wird das immer wieder gerne gebracht, allerdings kommt das in der Praxis so gut wie gar nicht mehr vor, andererseits gibt es für die Schätzung ganz klare REgeln:

Auszug eines Schreibens aus einem Mail des ÖAMTC:

[...]
Neben Radar- und Lasermessung - den bei weitem häufigsten Feststellungsarten - kommen auch die Messung mit Stoppuhr, das Nachfahren mit einem Dienstfahrzeug mit geeichtem Tachometer und auch die Geschwindigkeitsschätzung mit freiem Auge durch einen in der Verkehrsüberwachung geschulten Polizeibeamten in Frage.

Der Verwaltungsgerichtshof hat diese Art der Feststellung in mehreren gleichlautenden Erkenntnissen (zB 82/02/0219) für zulässig erklärt, soferne gewisse Kriterien vorliegen. So muss etwa die Beobachtung des Fahrzeuges über eine Strecke von mind. 100 Metern stattfinden, das Fahrzeug muss sich am beobachtenden Beamten vorbeibewegen und es muss die zulässige Höchstgeschwindigkeit um mind. 30 % überschritten sein.

Aufgrund der Erfahrungen der letzten Jahre kann jedoch festgestellt werden, dass in erster Linie getrachtet wird, Messgeräte einzusetzen und die Geschwindigkeitsschätzung mit freiem Auge nur mehr in wenigen Einzelfällen vorkommt. Zulässig ist sie - wie oben ausgeführt - jedoch nach wie vor.

Wir hoffen, dass wir damit behilflich sein konnten und zeichnen

mit freundlichen Grüßen


Dr. Ralph Wiplinger
Leiter Rechtsservice ÖAMTC OÖ



Beamten dürfen schätzen: Link zum Gesetz
100m Beobachtungsweg sind notwendig: Link zum Gesetz
Unterschied von 50/60 und 60/70 darf nicht geschätzt werden: Link zum Gesetz und Link zum Urteil
2 Beamte und ein Beobachtungsweg von 450m entsprechen einer Messung: Link zum Urteil
 
BoGSer1150ADV

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Also sorry Leute, wenn ich gewusst hätte, welche Kommentare ich mit meiner Frage ausgelöst habe, hätte ich mir meinen Beitrag gespart. Manche schreiben hier wie die Blinden von der Farbe. (vorbei ich natürlich sofort die Blinden für diesen Vergleich um Entschuldigung bitten muß, nicht das ich noch Ärger mit einem Diskreminierungsbeauftragten bekomme) Ohne die Kenntnisse des Einzelfalles würde ich mich nicht dazu hinreißen lassen, bewertende Kommentare, wie : da muß man ja schon was ganz schlimmes gemacht haben oder dergleichen, abzugeben. Auch wieviel Unwissenheit mit selbstsicherem Auftretten überdeckt werden soll ist schon beachtlich. Entweder ich weis etwas mit Sicherheit und dann gebe ich Antwort oder ich halte mich zurück. Aber anscheinend möchte der Eine oder der Andere lediglich seine Beitraganzahl erhöhen oder aber er muß einfach nur zu allem seinen Senf dazu geben.
In diesem Sinne freue ich mich schon auf die nun folgenden Kommentare.
Eine richtige Antwort auf meine Fragen erwarte ich allerdings nicht mehr.
 
Batzen

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Also wenn du dir bis jetzt noch keine richtige Antwort herauspicken konntest und auch keine mehr erwartest, dann stelle die Frage dort wo sie hingeört: bei der das Fahrtenbuch auflegenden Behörde!

Dann, nur dann sparst du dir beitragshaschende, selbst profilierende, abdriftende, un- und halbwissende Beiträge....oh Wunder, eine Problemfrage in einem öffentlichen Forum gestellt.....

....oder es liegt an dir, das du keine richtige Antwort findest....ich hätte sie schon für mich gefunden auf den 3 Seiten.
 
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Du hast natürlich völlig recht. Es war wirklich sehr naiv von mir zu glauben, in einem öffentlichen Forum, in dem Motorradfahrer Erfahrungen austauschen, jemanden zu finden, der einfach nur seine eigenen Erfahrungen mit dem führen eines Fahrtenbuchs mit mir teilt. Wahrscheinlich bin ich sowieso der Einzige hier, der das Pech hatte zum führen eines Fahrtenbuches verdonnert worden zu sein.

Und Danke für den Verweis an die Behörden. Eine wirklich sehr originelle und universelle Antwort. Darauf wäre ich selbst nie gekommen. Und bei zukünftigen Fragen verweisen wir hier einfach z.B. bei technischen Fragen an die BMW-Vertragswerkstätten. Ist ja auch einfacher als sie selbst zu beantworten, wenn ich die Antwort nicht kenne, aber unbedingt etwas schreiben will.

Und blind und dumm dazu muss ich wohl auch noch sein, denn ich kann die Antworten hier noch so oft durchlesen und finde doch nicht die richtigen. Wahrscheinlich habe ich meine eigene Fragen selber nicht verstanden.
 
gerd_

gerd_

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Hi
Sorry, aber das stimmt nicht.

Einerseits wird das immer wieder gerne gebracht, allerdings kommt das in der Praxis so gut wie gar nicht mehr vor, andererseits gibt es für die Schätzung ganz klare REgeln:
Genau das wollte ich wissen.
Fakt scheint zu sein, dass ein Schandi schätzen darf. OK ist, dass es wenigstens 30% Abweichung sein müssen und die "54" statt "50" Blödsinn sind.
Ob dabei "getrachtet wird" ist vollkommen uninteressant. ER DARF mit "freiem Auge" (wenn auch sogar unterhalb des von mir angesprochenen "sinnvollen" Rahmens)! 30% sind bei "50" bereits ab "65" gegeben! Die 100-Meter-Regel ist dabei nicht kontrollierbar, da braucht er nur Passendes auszusagen.
Stoppuhren etc. fallen ja bereits unter techn. Hilfen.

Nebenbei (eigener Test :-():
21 Meter sind bei Tempo 131 "ziemlich nah" (kostet in DE 290 EUR und 4 Wochen Fussweg). Für den gleichen Preis hätten es sogar nur 18 m sein dürfen, 22m wären billiger gewesen. Ganz ehrlich: Wer bei 130 (oder auch 120), weshalb auch immer, auf 20 m auffährt und das als normal betrachtet braucht zumindest eine Brille.

Es war wirklich sehr naiv von mir zu glauben, in einem öffentlichen Forum, in dem Motorradfahrer Erfahrungen austauschen, jemanden zu finden, der einfach nur seine eigenen Erfahrungen mit dem führen eines Fahrtenbuchs mit mir teilt.
Und blind und dumm dazu muss ich wohl auch noch sein, denn ich kann die Antworten hier noch so oft durchlesen und finde doch nicht die richtigen. Wahrscheinlich habe ich meine eigene Fragen selber nicht verstanden.
Nicht gleich so negativ.
Offenbar war noch keiner dazu verdonnert oder derjenige hat sich nicht für Deinen Beitrag interessiert.
Vernünftige Ansätze gab es doch, wenngleich auch keine juristisch feste Aussage die es im Forum ohnehin nie geben wird.
Eine vorgegebene Form scheint es nicht zu geben, sonst hätte man es Dir mitgeteilt ("Fahrtenbuch gemäss DIN blabla").
Der Sinn ist nachzuweisen wer zu welchem Zeitpunkt für Dein Fahrzeug verantwortlich ist damit Du es schriftlich hast und nicht vergessen kannst.
Geht man von der Logik des Fahrtenschreibers aus der ja eine ganz ähnliche Funktion erfüllt, brauchst Du Datum, Uhrzeit (ab/an), Km-Stand (ab/an), und den Namen des Fahrers. Das Fahrziel oder die Route ist eigentlich egal, kann aber z.B. dann als Gedächtnisstütze interessant sein, wenn Du nach 6 Wochen ein Pickerl aus HH bekommst, dann nachlesen kannst, dass Du in M warst und Dir schon mal überlegen kannst wie Du "M" beweist. Für den Nachweis ist egal wo der eventuelle Verstoss erfolgt, wichtig ist der Verantwortliche!
Ich gehe davon aus, dass die Aufzeichnungen handschriftlich erfolgen weil ich nicht extra einen Laptop mit Drucker herumschleppen würde um vor Fahrantritt meinen Eintrag machen zu können.
Wieder analog zum Fahrtenschreiber sehe ich keine Pflicht das das "Buch" tatsächlich ein Buch sein muss solange ein durchgehender Nachweis erstellt und mitgeschleppt wird. Wenn Du eine Zettelsammlung hast mit einem Eintrag vom 05-ten des Monats bis 18:00 und den nächsten am 12-ten ab 09:00, dann wird man Dich fragen wo die Aufzeichnung vom 05-ten 18:01 bis 12-ten 08:59 ist. Ebenso wird man Dich, so Du in eine Verkehrskontrolle rasseln solltest und eine Fahrerabfrage erfolgt, fragen wo der Aufschrieb zum Beginn der aktuellen Fahrt ist.
Viele offene Fragen sehe ich da nicht

gerd
 
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Klausmong

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Das mit dem auffahren seh ich auch so.

Was die Praxis des Schätzens betrifft:

Er muß die 100 Meter haben und Du mußt Dich an ihm vorbeibewegen.

Das schließt aber schon automatisch aus, da er auf die Strasse tritt, Dich rauswinkt und Dir erklärt, er hat Dich geschätzt und Du warst zu schnell.
Denn Du bist an Ihm noch nicht vorbeigefahren.
Und damit sagst einfach Danke, ich bitte um die ANzeige und werde das dort beeinspruchen.

Auch die frei einsehbaren 100 Meter sind im Verkehrsfluss und in Städten meist nicht gegeben.

Wie gesagt, in der Praxis hab ich das seit über 20 Jahren nicht mehr erlebt und kenne Niemanden aus meinem Bekanntenkreis, dem dies passiert ist.
Allerdings, wer in der Stadt zB vor einer Schule mit 60 in der 30er Zone durchheizt, da ist die Wahrscheinlichkeit sehr hoch, das der Inspektor doch eine Schätzung macht mit anschließender Anzeige.
Aber auch zu Recht.
 
bdr529

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Zur Halterhaftung habe ich eine sehr kritische Meinung. Mir ist mal ein Ticket über eine Geschindigkeitsübertretung von über 30 km/h innerorts ins Haus geflogen. Ein Foto von vorn bei einer Radarmessung. Das Kennzeichen hatte sich ein Polizeikommissar "gemerkt".

Wenn auf dem Foto nicht zufällig eine Suzuki-Rennsemmel sondern eine nicht ganz so seltene GS abgebildet gewesen wäre, hätte ich keinen Führerschein mehr bei einer Halterhaftung. So ganz unkritisch ist eine Halterhaftung nicht immer, wenn sie einen treffen würde.
 
Klausmong

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naja, bei einer Halterhaftung muß das Kennzeichen auch mit Beweis geführt werden.

Und es kann immer zu Fehlern kommen, die sind in keinem System auszuschließen.
Siehe den Treadstarter, der ist ja auch ganz unschuldig zum Handkuss gekommen und muß jetzt total unverschämt ein Fahrtenbuch führen.

Klar, man hat rechtlich die Möglichkeit, da viel auszunützen.
Ich denke nur gerade, was da bei den Behörden ( Polizei, Gerichte, Ämtern ) für Ressourcen gebunden werden, die anderswo viel sinvoller für die Allgemeinheit eingesetzt werden.

Und letztendlich zahlt die Allgemeinheit ja den ganzen Aufwand !!
 
D

der niederrheiner

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Das ja schon angesprochene Problem beim richtigen Abstand ist doch zum einen, das sich irgendeiner immer dazwischen mogelt, zum anderen das zwar für die Geschwindigkeit ein leicht ablesbares Hilfsmittel existiert. Für den Abstand aber eben nicht. Irgendwelche Rechnereien mit Pfosten, ect. sind nicht gerade Zielführend. Wobei das ja nur problematisch wird, wenn sich um einzelne Meter gestritten wird. . .
 
G

generalgarden

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was Abstand halten angeht, halte ich mich ganz grob an die 2 Sekunden-Regel. Da wo der Vordermann jetzt ist, sollte ich in frühestens 2 Sekunden sein. Das geht auch ohne allzu viele Orientierungspunkte. Und wenn sich jemand dazwischendrängelt, lässt man halt wieder etwas mehr Platz. Abstandsvergehen werden ja meist im Video festgehalten, da kann man das dann normalerweise auch erkennen (abgesehen davon, daß die Wahrscheinlichkeit, genau in dem Moment abgefangen zu werden, auch eher im Promillebereich liegt).
 
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Majo

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Du hast natürlich völlig recht. Es war wirklich sehr naiv von mir zu glauben, in einem öffentlichen Forum, in dem Motorradfahrer Erfahrungen austauschen, jemanden zu finden, der einfach nur seine eigenen Erfahrungen mit dem führen eines Fahrtenbuchs mit mir teilt. Wahrscheinlich bin ich sowieso der Einzige hier, der das Pech hatte zum führen eines Fahrtenbuches verdonnert worden zu sein.
Du hast ja Eingangs geschrieben, dass du nur die Erfahrungen und Kenntnisse der Forumnutzer hören möchtest. Ich finde da kam sehr konstruktiv einiges zusammen - selbstverständlich von Laien.

Allerdings würde ich deine Situation nicht als Pech bezeichnen. Pech hat man m. E. wenn man unverschuldet in eine blöde Situation gerät.

Den weinerlichen Ton, den ich zwischen den Zeilen höre, finde ich auch nicht angebracht. Es gab schließlich keine Angriffe oder Anfeindungen.
Da meine erste Reaktion in deiner Situation gewesen wäre, bei den Behörden meine Fragen zu klären, finde ich auch diesen Hinweis durchaus berechtigt und hilfreich, wenn jemand das nicht tut, sondern im Forum fragt. Manchen kommen ja auch wirklich nicht von selber drauf.
 
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