HaJü
Themenstarter
Eigentlich lautet die Überschrift
Polizeikontrolle auf Italiensch
.....trifft es aber nicht so gut!
Ein deutscher Motorradfahrer fuhr mit 3 Freunden durch das Trentino und wurden in Riva di Vallarsa von einem Polizisten angehalten. Bei der Kontrolle der Papiere und der Motorräder stellte der Polizist fest, daß bei einem Motorrad kurzfristig die HU abgelaufen war. Er verlangte sofort € 120,- Strafe oder das Motorrad würde beschlagnahmt. Weiterhin wurde der Fahrer aufgefordert, das Land zu verlassen und am nächsten Tag nach Hause zu fahren und macht einen handschriftlichen Eintrag in den Fahrzeugschein, daß er mit diesem Motorrad in Italien nicht mehr fahren dürfe. Auf den Hinweis, daß das Vorgehen rechtswidrig sei, antwortete der Polizist auf Deutsch: "Das ist dein Problem!". Weitere Kommunikation fand auf nur noch auf italienisch statt, wogegen es vorher überwiegend auf englisch funktionierte.
Nach der Zahlung der Strafe kamen weiterere Polizisten hinzu und sie tauschten sich aus und lachten alle miteinander. Der Motorradfahrer fühlte sich zu Recht übers Ohr gehauen.
Die Freunde luden ihre Motorräder auf und fuhren nach Hause.
In Deutschland holte sich der Betroffene juristischen Rat.
Das Fehlen der HU darf nur in Deutschland geahndet werden! Der Jurist setzte sich mit der Polizei in Vallarsa in Verbindung als auch der Präfektur in Trient und beschwerte sich über das Vorgehen des Beamten. Durch das Bezahlen der Strafe hatte der Motorradfahrer diese akzeptiert und damit war ein nachträglicher Einspruch unmöglich.
Bei einem weiteren Besuch Italiens ein Jahr später geriet der Motorradfahrer wieder in eine Verkehrskontrolle und ein Polizist emtdeckte den handschriftlichen Vermerk des Kollegen und wollte die Weiterfahrt verbieten. Glücklicherweise hatte der Motorradfahrer den Durchschlag des bezahlten Strafzettels dabei.
Mein persönlicher Rat im Falle der handschriftlichen Schmiererei im Fahrzeugschein, diesen als verloren melden und einen neuen ausstellen lassen............und vielleicht doch vor Urlaubsantritt mal auf den Stempel sehen
Nachzulesen in ADACmotorwelt 11/16, S. 16
Polizeikontrolle auf Italiensch
.....trifft es aber nicht so gut!
Ein deutscher Motorradfahrer fuhr mit 3 Freunden durch das Trentino und wurden in Riva di Vallarsa von einem Polizisten angehalten. Bei der Kontrolle der Papiere und der Motorräder stellte der Polizist fest, daß bei einem Motorrad kurzfristig die HU abgelaufen war. Er verlangte sofort € 120,- Strafe oder das Motorrad würde beschlagnahmt. Weiterhin wurde der Fahrer aufgefordert, das Land zu verlassen und am nächsten Tag nach Hause zu fahren und macht einen handschriftlichen Eintrag in den Fahrzeugschein, daß er mit diesem Motorrad in Italien nicht mehr fahren dürfe. Auf den Hinweis, daß das Vorgehen rechtswidrig sei, antwortete der Polizist auf Deutsch: "Das ist dein Problem!". Weitere Kommunikation fand auf nur noch auf italienisch statt, wogegen es vorher überwiegend auf englisch funktionierte.
Nach der Zahlung der Strafe kamen weiterere Polizisten hinzu und sie tauschten sich aus und lachten alle miteinander. Der Motorradfahrer fühlte sich zu Recht übers Ohr gehauen.
Die Freunde luden ihre Motorräder auf und fuhren nach Hause.
In Deutschland holte sich der Betroffene juristischen Rat.
Das Fehlen der HU darf nur in Deutschland geahndet werden! Der Jurist setzte sich mit der Polizei in Vallarsa in Verbindung als auch der Präfektur in Trient und beschwerte sich über das Vorgehen des Beamten. Durch das Bezahlen der Strafe hatte der Motorradfahrer diese akzeptiert und damit war ein nachträglicher Einspruch unmöglich.
Bei einem weiteren Besuch Italiens ein Jahr später geriet der Motorradfahrer wieder in eine Verkehrskontrolle und ein Polizist emtdeckte den handschriftlichen Vermerk des Kollegen und wollte die Weiterfahrt verbieten. Glücklicherweise hatte der Motorradfahrer den Durchschlag des bezahlten Strafzettels dabei.
Mein persönlicher Rat im Falle der handschriftlichen Schmiererei im Fahrzeugschein, diesen als verloren melden und einen neuen ausstellen lassen............und vielleicht doch vor Urlaubsantritt mal auf den Stempel sehen
Nachzulesen in ADACmotorwelt 11/16, S. 16
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