TÜV-Krimi wegen Reifenbindung
Im Oktober 2026 stand der TÜV für meine KTM an. Das Erste, was der Prüfer machte, war der Abgleich der montierten Reifen mit dem Fahrzeugschein. Die Dimensionen stimmten exakt mit den Eintragungen überein:
- Vorne: 120/70ZR17M/C (58W)
- Hinten: 190/55ZR17M/C (75W)
Das Problem: Im Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) war eine explizite Reifenbindung für den
DUNLOP SPORTSMART 2* eingetragen. Da ich ein anderes Reifenmodell fuhr, verweigerte mir der Prüfer die Plakette. Ich rief noch direkt vor Ort bei meinem KTM-Händler an. Nach einer kurzen Rücksprache zwischen dem Händler und dem TÜV-Prüfer hieß es: Ich müsse einen Termin in der Werkstatt vereinbaren, damit der dortige Haus-TÜV die Reifenbindung austrägt, um sie anschließend auf der Zulassungsstelle offiziell löschen zu lassen.
Zuhause angekommen, wollte ich die Sache nicht einfach so hinnehmen und ging selbst auf Spurensuche. Ich prüfte meine Unterlagen, die Zulassungsbescheinigung Teil II und das
COC-Dokument (EG-Übereinstimmungsbescheinigung). Siehe da: Im COC-Schein waren lediglich die reinen Reifengrößen vermerkt – ohne jegliche Fabrikats- oder Reifenbindung!
Da das COC-Dokument das rechtlich bindende EU-Urdokument des Fahrzeugs ist und im Zweifelsfall über den Übertragungsfehlern im deutschen Fahrzeugschein steht, fuhr ich mit dem COC-Schein bewaffnet erneut zum TÜV. Ein kurzer Abgleich durch den Prüfer, zehn Minuten später war die neue TÜV-Plakette auf dem Kennzeichen.
Das COC-Dokument habe ich ab jetzt immer zusammen mit dem Fahrzeugschein am Motorrad dabei!