@SLK
Öffentliche Versicherung Braunschweig
Allgemeine Hausrat-Versicherungsbedingungen für die Produktvariante Premium (VHB Premium 2022)
A 4.4.2.4 Diebstahl von Hausrat aus Kraftfahrzeugen einschließlich Gepäckboxen
Für versicherte Sachen gemäß A 9, wird auch Entschädigung geleistet, wenn
sie sich
– vorübergehend außerhalb der versicherten Wohnung (siehe A 11)
befinden und
– innerhalb Europas durch Aufbrechen verschlossener Kraftfahrzeuge
oder mit dem Fahrzeug fest verbundener verschlossener
Dachgepäckboxen oder Motorradkoffer (keine
Kraftfahrzeuganhänger) entwendet oder bei diesem Ereignis zerstört
oder beschädigt werden.
Dem Aufbrechen steht gleich, wenn zum Öffnen der Türen oder Behältnisse
des Fahrzeugs falsche Schlüssel oder andere zum ordnungsgemäßen Öffnen
nicht bestimmter Werkzeuge verwendet werden.
Keine Entschädigung wird geleistet für Wertsachen gemäß A 19.1.
Foto-, Film-, Video-, EDV- und optische Geräte, Ton- und Datenträger jeglicher
Art, Multimedia- und Navigationsgeräte sowie Mobiltelefone, jeweils
einschließlich Zubehör sind nur versichert, sofern sie von außen nicht sichtbar
im Kofferraum oder Handschuhfach verstaut sind.
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 2.500 Euro bzw. 1 % der
Versicherungssumme begrenzt. Maßgeblich ist der höhere Betrag.
Spezifiziert wurde das durch die Versicherung wie folgt:
bezugnehmend auf die von Ihnen gestellten Fragen möchten wir Ihnen wie folgt antworten:
Diebstahl aus Kraftfahrzeugen und Gepäckboxen – einschl. mobiler Navigationsgeräte, Handys, Digitalkameras usw. bis 2.500 Euro; hierzu gehört auch der abschließbare Motorradkoffer.
„Innerhalb Europas“ - hier sind die geographischen Grenzen gemeint.
Hoffe geholfen zu haben...