Anhörung/Verwarnung mit Verwarnungsgeld

Diskutiere Anhörung/Verwarnung mit Verwarnungsgeld im Motorrad allgemein Forum im Bereich Community; naja, wenn schon genügend Punkte da wären, täte ich aber schon an dem Fahrer zweifeln. Ich bin Pendler und fahre wöchentlich einmal irgendwo durch...
AnKar

AnKar

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Die Gefahr einer Fahrtenbuchauflage besteht, wenn überhaupt, erst bei drohenden Punkten. Wegen einer 40-Euro-Verwarnung jedenfalls nicht.
Einen Aufriss würde ich jedoch erst machen, wenn es wirklich um etwas geht, zum Beispiel ein Fahrverbot im Raum steht oder man eh schon genügend Punkte hat.
naja, wenn schon genügend Punkte da wären, täte ich aber schon an dem Fahrer zweifeln.
Ich bin Pendler und fahre wöchentlich einmal irgendwo durch eine Kontrolle durch. Und die stehen immer da, wo ich nicht mit gerechnet habe. Da ich den Lappen brauche, halte ich mich einfach an die Spielregeln.
 
Bogserulli

Bogserulli

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Habe das auch schon erlebt, nur mit mehr Speed. Bin zum Anwalt und der hat mit mitgeteilt dass mein Moped zu einem Fotovergleich der Front eingezogen werden kann. Die Bilder sind nicht so unscharf wie Du sie zugeschickt bekommst, die sind anscheinend so hochauflösend dass jeder Mückenschiß zu erkennen ist. Wenn Du da dann klar erkennbar bist zahlst auch die Kosten fürs Gutachten. Bei mir war auch noch das Gesicht drauf und dank Biometrischen Ausweis war ich dran. Würde mir bei 40.- € keine Gedanken machen und bezahlen dann ist die Sache vom Tisch. Ist der Ärger nicht wert.
 
Kradmelder24

Kradmelder24

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Ihnen wird vorgeworfen am XY in XY als Führer des Kraftrades XYZ folgende Ordnungswidrigkeit begangen zu haben:
(...)
Das war dann wohl nach dem 28. April. Davor hätte der Verstoß nur 20,- gekostet.
Wir sollten uns daran gewöhnen, dass Verstöße im Verwarngeldbereich alle mal schick verdoppelt wurden.
 
Zuletzt bearbeitet:
Larsi

Larsi

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Ich bin ja dafür, dass bei Fragen zu Knöllchen im OWI-Bereich ohne Punkte jede Antwort mit mindestens 50 Cent zu vergüten ist.
 
hartl15

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Hallo Leute
Habe ein Schreiben von der Gemeindeverwaltung XY bekommen.

Ihnen wird vorgeworfen am XY in XY als Führer des Kraftrades XYZ folgende Ordnungswidrigkeit begangen zu haben:

"Sie überschnitten die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 14 km/h."
Zulässige Geschwindigkeit: 50 km/h. Festgestellte Geschwindigkeit 64 km/h
Beweismittel : Foto, Sensormessung. Zeuge: Frau X...Herr Y
Wegen dieser Ordnungswidrigkeit verwarne ich Sie mit einem Verwarnungsgeld von 40€

Als Foto ist nur ein Helmtragender Motorradfahrer zu erkennen. Ein Foto des Nummernschildes ist nicht dabei!

Was würdet ihr machen? Das kein Bild von meinem Nummernschild dabei ist, wundert es mich doch etwas!
Du könntest das "Problem" ja auch logisch angegangen sein, ohne das Forum zu "befragen":

Du schreibst nicht, dass du den Ort XY nicht kennst, nie dort gewesen bist.
Du schreibst nicht, dass du nie über 50 km/h in Ortschaften fährst.
Du schreibst nicht, dass die auch die genaue Uhrzeit kennen.
Du schreibst nicht, dass du damals nicht an dem Ort gewesen bist.
Du schreibst nicht, wie sie sonst auf deine Mopped-Nummer und Zustelladresse gekommen sein könnten (Behörden-Zufallsgenerator?).
So what?
Also zahl´ die 40€ und lass´ uns Sinnvolleres tun!
 
G

Gast2878

Gast
Ich frag mich immer sollte man wegen 40€ seine Rechtsschutzversicherung mit 150€ Selbstbeteiligung in Anspruch nehmen, beim zweiten mal gekündigt werden?
Ich weiß was ich gemacht habe, wenn es um ein Fahrverbot gehen würde okay, aber eventuelle folgen wie Fahrtenbuch auflagen wären mir das nicht wert.
Übrigens sind während Carolla wieder Bestrebungen zur Halterhaftung aufgenommen worden, natürlich fast unbemerkt.
Das ist genau das Problem. Dieses ständige Versuchen, die Strafe (gesetzt den Fall, der Bescheid ist korrekt) auch bei kleinen Vergehen zu umgehen, weil man dank Helm und fehlendem vorderen Nummernschild vielleicht nicht 100pp erkennbar ist, führt zu Unmut bei Politikern und Ämtern, den am Schluss alle Motorradfahrer ausbaden müssen.
Dicke BMWs für 20 TDE und mehr fahren und dann bei berechtigten 40 Euro rum jammern und mögliche Lücken suchen und den Behörden und damit dem Steuerzahler massive Zusatzkosten aufbürden ist einfach nur dumm.
Halterhaftung und vielleicht noch das vordere Kennzeichen sind deswegen nur eine Frage der Zeit.
Und wenn sich einer von uns mal wirklich aufgrund eines fehlerhaften Bescheids wehren muss, dann wird das Verständnis auf der anderen Seite aufgrund dieser Knallk... nicht wirklich vorhanden sein.
 
Klausmong

Klausmong

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Summe hin oder her, ich würde wissen wollen ob es ein Bild vom Nummerschild gibt.
Wenn ja anfordern und bezahlen.
Was für mich nicht geht wäre wenn das Kennzeichen handschriftlich vom Gemeindediener aufgeschrieben worden ist. Das sind ja Zustände wie im Nachbarland, da wo die Geschwindigkeiten geschätzt werden dürfen.
Da würde ich dann doch Einspruch einlegen.
Was mich dann doch ein wenig nachdenklich stimmt ist, für wie viele hier 40 Euro eine absolut geringe Summe Geld bedeutet die locker flockig gezahlt werden....

Vielleicht einfach mal in Netz informieren, wie es denn nun damit ist, anstatt immer nur blöde was abzuschreiben....
 
Biker-Gina

Biker-Gina

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Was hier wieder draus gemacht wird ist schon erstaunlich... ;)
Post #5 hätte gereicht.
Aber Ingo. Bei dem schlechten Wetter brauchen wir mal wieder ein entsprechendes Thema das ausgiebig erörtert werden muss - nebst Seitenhieben und Querschlägen...

Bis jetzt schon 5 Seiten - und es regnet ja noch länger...

:eekek::biggrin:

Das ist bestimmt steigerungsfähig!

P.S. Bonsai fährt auch heute...
 
FlowRider

FlowRider

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Kann immerhin sein, dass sich einer das Kennzeichen lediglich notiert hat.
So geht's jawohl auch nicht.
Denn wenn sich der Beamte das Kennzeichen notiert hat, stellt das eine nicht zu unterschätzende Fehlerquelle dar.
Ein Kennzeichen eines rasch vorbeifahrenden KFZ, fehlerfrei aufzunehmen, sehe ich in jedem Fall als kritisch an.
Das sind Polizeibeamte, die sind dazu ausgebildet und es ist ihr Job, Leute zu identifizieren. Die haben Kraft ihres Amtes eine größere Glaubwürdigkeit als der Nachbarrentner, der mit dem Kissen im Fenster die Falschparker denunziert.

Wenn so ein Schreiben kommt, steht da beispielsweise:

Sie überschritten die zulässige ... (etc)
§ 3 Abs 3, § yyy bla bla

Beweismittel: Messung mit Lasergerät und Foto
Zeuge: Herr Schwarz-Riesling, Landeshauptstadt Wiesbaden


Bei Briefen aus Wiesbaden gibt es z.B. auf der Rückseite dann ein Feld Online-Anhörung mit einem QR-Code, Login und Passwort. Dort hast du online Einsicht in die Beweisbilder und kannst danach entscheiden, ob ein weiteres Vorgehen sinnvoll ist.

Wie gesagt - Bilder schauen sollte man immer (sei es nur für das eigene Album), aber die Frist nicht vergessen. Danach wird es amtlich.

Aber nochmal: Erkennst du dich oder deinen Helm auf dem Foto, sollte es das für dich gewesen sein - so viel Anstand sollte sein.Willst du dir den Stress für 40 Euro machen? Am Ende kommen sie vorbei, wenn du nicht da bist - dann gibt es die Befragung der Familie ("Na Kleine, ist das der Helm von deinem Papa?"). Oder die klingeln eben beim Nachbarn ("Macht der manchmal Lärm?"). Braucht man nicht.
 
FlowRider

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Anhörung/Verwarnung mit Verwarnungsgeld

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