Anzeige wegen Verletzung des Versammlungsverbotes

Diskutiere Anzeige wegen Verletzung des Versammlungsverbotes im Motorrad allgemein Forum im Bereich Community; Hallo zusammen, heute geschehen Nähe Offenburg im Schwarzwald: Mein Wingman und ich vereinbaren eine große Schwarzwald-Runde für heute, 500km...
manfred180161

manfred180161

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Hallo zusammen, heute geschehen Nähe Offenburg im Schwarzwald:

Mein Wingman und ich vereinbaren eine große Schwarzwald-Runde für heute, 500km, Abfahrt 7Uhr.
Gegen Mittag muss ich tanken bei Offenburg und wen treffen wir da? Unseren anderen Kumpel mit GS, was ein Zufall. Jetzt stehen da drei GSen nebeneinander. Soweit so gut.
Eine Minute später kommen vier Gebückte zum Tanken und platzieren sich danach auf der anderen Ecke des Geländes, vielleicht so 10 12 Meter weg von uns.
Man kommt ins Gespräch, schaut die Moppeds (und die offenen Töpfe) an. Wir achten allerdings darauf, ausreichend Abstand zu halten.
Polizei fährt auf den Platz. Zwei Beamtinnen erklären uns, dass sie beim Vorbeifahren gesehen hätten, dass wir dicht beieinander stehen und das sei verboten. Auch dürften wir uns hier nicht treffen.
Mein Einwand, dass wir die Jungs garnicht kennen, wurde ignoriert. Auch auf den Vorschlag einer mündlichen Ermahnung oder einer kostenpflichtigen Verwarnung wollten sie nicht eingehen. Personalien wurden aufgenommen. Jeder erhält eine Anzeige, Kosten mindestens 100€ pro Nase.

Mal sehen wie das ausgeht.
Bitte achtet darauf, dass ihr nicht auch so doof seid wie wir.

Bleibt gesund
 
G

Gast 21699

Gast
Das ist ja echt doof gelaufen für euch. Die Info aus freier Wildbahn ist bestimmt nützlich für die comunity um sich ein Bild der Lage zu machen. Danke!
 
GS-Gaydoul

GS-Gaydoul

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Es liegt halt im Ermessen der Polizei wie sie es handhaben, mache sehen drüber weg, manche verwarnen nur, aber einige bringen das auch zur Anzeige !
Bei uns im Ort passiert: Drei Mädels haben sich nach der Abiturprüfung getroffen, mit einer Flasche Sekt auf die Gartenmauer gesetzt, Nachbarin hat die Polizei gerufen, patsch je 200,-- Geldstrafe !
 
juekl

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Es liegt halt im Ermessen der Polizei wie sie es handhaben, mache sehen drüber weg, manche verwarnen nur, aber einige bringen das auch zur Anzeige !
Bei uns im Ort passiert: Drei Mädels haben sich nach der Abiturprüfung getroffen, mit einer Flasche Sekt auf die Gartenmauer gesetzt, Nachbarin hat die Polizei gerufen, patsch je 200,-- Geldstrafe !
na, dann wissen die Mädels ja wem sie das zu Verdanken haben und können Gegenmaßnahmen einleiten
 
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Tapsy

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Hallo zusammen, heute geschehen Nähe Offenburg im Schwarzwald:

Mein Wingman und ich vereinbaren eine große Schwarzwald-Runde für heute, 500km, Abfahrt 7Uhr.
Gegen Mittag muss ich tanken bei Offenburg und wen treffen wir da? Unseren anderen Kumpel mit GS, was ein Zufall. Jetzt stehen da drei GSen nebeneinander. Soweit so gut.
Eine Minute später kommen vier Gebückte zum Tanken und platzieren sich danach auf der anderen Ecke des Geländes, vielleicht so 10 12 Meter weg von uns.
Man kommt ins Gespräch, schaut die Moppeds (und die offenen Töpfe) an. Wir achten allerdings darauf, ausreichend Abstand zu halten.
Polizei fährt auf den Platz. Zwei Beamtinnen erklären uns, dass sie beim Vorbeifahren gesehen hätten, dass wir dicht beieinander stehen und das sei verboten. Auch dürften wir uns hier nicht treffen.
Mein Einwand, dass wir die Jungs garnicht kennen, wurde ignoriert. Auch auf den Vorschlag einer mündlichen Ermahnung oder einer kostenpflichtigen Verwarnung wollten sie nicht eingehen. Personalien wurden aufgenommen. Jeder erhält eine Anzeige, Kosten mindestens 100€ pro Nase.

Mal sehen wie das ausgeht.
Bitte achtet darauf, dass ihr nicht auch so doof seid wie wir.

Bleibt gesund
Hi,
wenn ihr das so einfach akzeptiert seit ihr selber schuld und die Schulden von Staat sind um 500 € weniger
 
svabo70

svabo70

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Oje, jetzt sind die Alt-68er auch wieder aufgewacht... Hilfe! :p
 
Klausmong

Klausmong

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Naja, persönlich würde ich da auch ganz klar einen Anwalt nehmen und Einspruch einlegn.

Alleine schon aus dem Grunde, weil ich weiß ich habe nichts falsch gemacht, und weil ich doch gewisse Rechte habe.
Gibt ein Grundgesetz für sowas, und das sollen dann Gerichte abklären, ob man mir einfach meine Bewegungsfreiheit so nehmen kann, speziell wenn man wirklich Niemanden gefährdet und sich an Corona Regeln hält.

Sonst könnte man gleich wieder eine Mauer an der Grenze bauen und die DDR wieder auferstehen lassen.

Ab es sinnvoll ist oder nicht, eine lange Tour zu fahren ist ein anderes Thema und um das geht es auch nicht.
 
SL-GS

SL-GS

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Kann man machen. Aber ist es wirklich schlau, schlechtem Geld noch gutes hinterher zu werfen?
Unfug. Auf jeden Fall einen RA nehmen, bei einer Rechtsschutzversicherung kostet das ja ohnehin nichts extra. Und dann kann ich das Kopfschütteln der Amtsanwaltschaft über die Anzeige der Polizei jetzt schon sehen.
 
Klausmong

Klausmong

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Kann man machen. Aber ist es wirklich schlau, schlechtem Geld noch gutes hinterher zu werfen?
Für mich ja.
ich kenne den Spruch auch bei Zahlungsproblemen mit Anderen.
Da wird dann gerne verzichtet.
Sehe ich dann nicht so, denn nur so gewinnt immer der Andere.

Und ein guter Anwalt kann vorher beraten und die Chancen einschätzen. bei kleiner Chance muss man es ja nicht machen.
 
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barniey

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Traurig was die Zeit aus und mit den Leuten macht!
Ich mache in 100% der Fälle mit Polizistinnen sehr gute Erfahrungen gerade was das mit einander Reden angeht.
Aber irgendwie sind alle gegenwärtig angespannt und unter Druck!
 
st1100chris

st1100chris

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#2
Disqualifizierender Kommentar :daumen-runter:
----------------------

Ansonsten Widerspruch mit ausführlicher Begründung einlegen und die jeweils anderen als Zeugen benennen. Fraglich allerdings, wie die Bußgeldstelle das wertet. Erst danach geht es evtl. zum Gericht.
 
G

Gast 5187

Gast
Mein Einwand, dass wir die Jungs garnicht kennen, wurde ignoriert.
Hat dieser Einwand eine sachliche Bewandtnis, wenn es um das Unterschreiten des Abstandsgebots geht?
Macht der Virus einen Unterschied beim Überspringen zwischen Leuten die man kennt und denen die man nicht kennt?

Unabhängig was man von der ganzen Sache hält, kann dieses Argument nur ins Leere gehen.
Und wenn die Polizisten nach eigener Inaugenscheinnahme feststellen, dass der Mindestabstand nicht gewahrt gewesen ist, möchte ich die Bußgeldstelle sehen, die aufgrund des oben genannten Argumentes einem Einspruch abhilft.

Wenn man eine Rechtsschutzversicherung hat und die Maschinerie am Bearbeiten anderer wichtiger Dinge hindern will, kann man dagegen angehen.

Ansonsten abhaken, kurz schütteln und weiter fahren und Spaß haben.
 
SL-GS

SL-GS

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Wenn man eine Rechtsschutzversicherung hat und die Maschinerie am Bearbeiten anderer wichtiger Dinge hindern will, kann man dagegen angehen.
Auch so ein sinnfreies Totschlagargument. Die eigenen Dinge sind natürlich nie wichtig und hindern die Behörde nur am Weltretten oder dem Fang richtiger Verbrecher :rolleyes:
 
metzi1970

metzi1970

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Ja das Geld muß ja irgendwo herkommen man greift jetzt nach jeden Strohhalm die Kassen werden bald leer sein , Verbot hier Verbot da erhöhen der Strafen 28.4. neuen Bußgeld Katalog leider trifft es auch die verkerten .Na dann Tanken und weiter fahren allein Kuh Gruppen verboten Hirn aus top.
 
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