ASA Probleme

Diskutiere ASA Probleme im R 1300 GS Forum im Bereich Motorrad Modelle; Ich denke wir haben hier die selbe Ansicht. Grundsätzlich hat der Käufer das Wahlrecht, der Händler kann es wegen Unverhältnismäßigkeit ablehnen...
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Fanboy

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BGB $439 Absatz 4 sagt aber was anderes... nämlich das der Verkäufer die Art der Nacherfüllung dem Käufer gegenüber verweigern kann. Das Regelt dann ein weiterer Paragraph den gegebenen umständen entsprechend. Wahlweise fällt hier denke ich erstmal weg!
Ich denke wir haben hier die selbe Ansicht. Grundsätzlich hat der Käufer das Wahlrecht, der Händler kann es wegen Unverhältnismäßigkeit ablehnen, muss dann aber ggf. sich mit Wandlung/Rücktritt beschäftigen.

Das BGB gilt natürlich auch dann, wenn Du einen Toaster kaufst und der ist defekt. Hier ist der Austausch offensichtlicher.
 
F

Fanboy

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Das ist auch völliger Quatsch denn der Hersteller gibt die Garantie nicht der Händler.
Bitte nicht Gewährleistung (Händler) und Garantie (Hersteller) durcheinander bringen. Der Händler steht für die Sachmängelhaftung ein und ob daraus ein Garantiefall sich ableiten lässt, muss dieser mit dem Hersteller klären.
 
Obiwan1

Obiwan1

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Eine Wandlung ohne die Chance der Nacherfüllung, wenn es Verhältnismäßig in Ordnung ist, wird es nicht geben und wird dir jeder Hersteller ablehnen, ggf. vor Gericht. Am Ende wird es immer auf die Chance des Herstellers zur Nacherfüllung geben wenn auch nur 1x seit 2022. Hier aber auch unter Berücksichtigung der Schadensumstände.
 
virility

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Na dann wollen wir mal zum Nachhilfeunterricht:

BGB $437 regelt die Rechte des Käufers
BGB $439 regelt die Nacherfüllung - Mangelbehebung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung (wahlweise)
BGB $440 Besteht der Mangel bei zwei Nachbesserungen weiterhin, gilt diese als gescheitert (Wandlung, Rücktritt vom Kaufvertrag)

Die Verweigerung Deiner Wahl durch den Händler hatte ich ja schon erwähnt, bitte lies sorgfältig!
BGB $439 Absatz 4 sagt aber was anderes... nämlich das der Verkäufer die Art der Nacherfüllung dem Käufer gegenüber verweigern kann. Das Regelt dann ein weiterer Paragraph den gegebenen umständen entsprechend. Wahlweise fällt hier denke ich erstmal weg!
Ich denke wir haben hier die selbe Ansicht. Grundsätzlich hat der Käufer das Wahlrecht, der Händler kann es wegen Unverhältnismäßigkeit ablehnen, muss dann aber ggf. sich mit Wandlung/Rücktritt beschäftigen.
Wo steht dass er sich mit Wandlung beschäftigen muss?
Nein, muss er nicht. Wenn es nicht im Verhältnis steht darf er nachbessern.

Du willst uns doch nicht wirklich erzählen, dass du bspw bei einem defekten Blinkerschalter nach 1,5 Jahren sagen kannst , Nachbesserung will ich nicht, bitte Kompletttausch.

Du musst dich schon etwas tiefer mit der Materie auseinander setzen.

Bitte nicht Gewährleistung (Händler) und Garantie (Hersteller) durcheinander bringen. Der Händler steht für die Sachmängelhaftung ein und ob daraus ein Garantiefall sich ableiten lässt, muss dieser mit dem Hersteller klären.
Du weißt schon, dass BMW gar keine Garantie gibt, oder?
 
Obiwan1

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Garantie/ Gewährleistung unterscheidet eines nämlich die Beweispflicht. In den ersten 12 Monaten ist es der Hersteller danach der Käufer, nicht wer am Ende dafür aufkommt.
 
GS80XR

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Honda Zoomer, BMW R 1300 GS jetzt mit A
Das ist auch völliger Quatsch denn der Hersteller gibt die Garantie nicht der Händler. Ansprechpartner ist lediglich der Händler. Man könnte sich aber auch direkt an den Hersteller wenden.

Händlergarantie gibt es nur bei gebrauchten wenn die Herstellergatantie bzw. Gewährleistung abgelaufen ist. Sollte denn eine Garantie des Händlers angeboten werden.
wirklich so sicher? Lese ich aber bei den Gewährleistungsbedingungen anders, da erscheint was von "...gewährt Ihnen der BMW Vertragshändler bzw. die BMW AG Niederlassung ... " für mich liest sich das anders, als nur "Ansprechpartner".
 
Zuletzt bearbeitet:
Obiwan1

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Ja am Ende zahlt es der Hersteller nicht der Händler, den der holt sich das Geld dort.
 
Obiwan1

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... und es gibt einen Oerst, der immer seinen maximal unnötigen Senf dazu geben muss!

Oder besser: zum 73.849 ten mal unnötiger Oerst Kommentar!
 
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ChrisAUT

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Aprilia Tuareg 660 - AJP PR7 - R1250GSA (verkauft)
Garantie/ Gewährleistung unterscheidet eines nämlich die Beweispflicht. In den ersten 12 Monaten ist es der Hersteller danach der Käufer, nicht wer am Ende dafür aufkommt.
Das ist so formuliert nicht ganz korrekt bzw hat Potential für Missverständnisse.

Die gesetzliche Gewährleistung bei beweglichen Sachen ist mit 24 Monaten festgelegt, wobei, wie du richtig schreibst, die Beweislast in den ersten 12 Monaten beim Verkäufer (nicht Hersteller!) liegt, danach beim Käufer.

Garantie hat damit nichts zu tun und wird völlig willkürlich seitens Herstellers festgelegt.
 
Obiwan1

Obiwan1

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Da gebe ich dir Recht der Verkäufer muss es in dem Fall beweisen. Letztlich landet in dieser Garantie/ Gewährleistungszeit alles beim Hersteller. Der zahlt nämlich am Ende die Zeche. BMW, egal ob kleine Werkstatt oder große Niederlassung fragen ja jeden Garantiefall beim Hersteller nach, ob es überhaupt ein solcher ist. Der Verkäufer ist so zu sagen nur ein Zwischenhändler (nur Neuware).
 
SQ18

SQ18

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Ist schon Klasse mit welcher Chuzpe manche versuchen Meinungen durchzudrücken und dabei noch nicht mal Gewährleistung und Garantie auseinanderhalten können.
Geschweige denn, mal auf der Herstellerseite die verfügbaren Dokumente gelesen haben :ohnmacht:
 
moldo29

moldo29

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Durchaus ein paar zweirädrige Spielzeuge.....
Ohne das mehrere Nachbesserungen scheitern wirst nie einen Wandel bekommen!

Meine ist gerade beim Freundlichen, der kann aber noch nichts machen, da das Spezialwerkzeug von BMW das zum Ausdrücken benötigt wird auf sich warten lässt.

Beim Abholen werde ich mir schön Zeit lassen und das Motorrad auf die Hebebühne stellen lassen um alles gut anschauen zu können. Dann sehe ich weiter......
 
Peti

Peti

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Beim Abholen werde ich mir schön Zeit lassen und das Motorrad auf die Hebebühne stellen lassen um alles gut anschauen zu können. Dann sehe ich weiter......
Die ECHTEN Macken, auf die es wirklich ankommt, wirst Du bei der kurzfristigen Besichtigung auf einen Hebebühne bestimmt nicht sehen können.
Die sind versteckt und offenbaren sich erst später. Irgendwann.

Davon abgesehen: wenn sämtliche Bühnen belegt sind, räumt bestimmt niemand ab, nur damit Du gucken kannst.
 
LP4zu6XE

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R 1300 GS Adventure
Zum Thema, ich werde bei der Einfahrinspektion meinen ASA im Rahmen der "Gewährleistung" monieren bzw. reklamieren.

Wie BMW es "bewirbt":

Screenshot_20251101_214834_Samsung Internet.jpgScreenshot_20251101_214949_Samsung Internet.jpg
ich weiß, viele unbestimmte Rechtsbegriffe, aber:
"... Perfekt ausgeführte automatisierte Gangwechse mit einer sanften Zugkraftunterbrechung erzeugen eine effiziente Beschleunigung des Motorrades und tragen zu einer gesteigerten Fahrstabilität bei. So wird beim Hochschalten beispielsweise der beim klassischen Schaltgetriebe entstehende Schaltruck und dami das Risiko eines Helmkontakts von Fahrer und Beifahrer weitestgehend unterbunden...

...Darüber hinaus gewinnt das eigentliche Fahren mit dem ASA durch zügige, drehzahl- und lastgerechte Schaltabläufe und den daraus resultierenden präzisen Gangwechseln an Bedeutung..."

Davon passt bei mir nicht viel, leider.

Grüße Oliver
 
Wolfg

Wolfg

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Mich wundert, dass es diesbezüglich so unterschiedliche Aussagen gibt und hier, wie auch bei Dir, so krasse Qualitätsunterschiede vorhanden sind!😩
Bin mit dem Automatikmodus auch nicht zu 100 % zufrieden, aber der Rest läuft wie geschmiert (Motorrad aus 11/24)!🤷‍♂️
 
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